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Von Wolf Reuter | 13.Januar 2009
Zum neuen Jahr hat Wieduwilt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf ein grassierendes Phänomen hingewiesen (FAZ vom 7.1.2009, S. 19). Zunehmend nutzen Anwaltskollegen Blogs und Nachrichtenseiten als Eigenwerbung. Ersteres betreiben wir hier ja – irgendwie – auch. Aber jeder weiß, wie anstrengend das ist. Man muss immer wieder mal einen Text verfassen, den wenigstens noch drei andere Menschen lesen wollen. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn man gerade einmal keine Lust hat. Außerdem ist man noch gezwungen, die richtigen Schlagwörter zu liefern, sonst wird man im www einfach nicht gefunden.
Nichts ist einfacher, als diese Relevanz mit aktuellen Gerichtsentscheidungen zu erreichen. Sie enthalten ja alle derzeit interessanten juristischen Schlagwörter schon. Noch besser ist es, Leitzsätze zu veröffentlichen, das sind Kurzzusammenfassungen der Entscheidungen. Es gibt sie in amtlich, meist aber als “redaktionelle Leitsätze”. Offenbar brauchen einige Mitstreiter bei den zuletzt genannten Nachhilfe. Es handelt sich nämlich um urheberrechtliche geschützte werke, weil sie eine erhebliche geistige Anstrengung voraussetzen. Ja: versuchen Sie doch einmal, spaßeshalber, selbst in fünf Zeilen (nicht mehr!) die Entscheidung des BAG vom 22.10.2008, 10 AZR 703/07, die wir willkürlich aus der Internetseite des BAG herausgegriffen haben, zusammenzufassen. Der Versuch beseitigt jeden Zweifel, dass das Endprodukt Schöpfungshöhe hat.
Offenbar wird derzeit im Internet massenhaft – und zu Recht – abgemahnt, weil solche Leitsätze einfach übernommen werden, natürlich ohne zuvor eine Lizenzvereinbarung anzuschließen. Sollten Anwälte wirklich so unvorsichtig sein? Ja. Wir machen das hier natürlich nicht. Aber zugegeben: Auf die Schutzwürdigkeit von redaktionellen Leitsätzen nach dem UrhG wären wir ohne Anstoß auch nicht gekommen.
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