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Zu dumm, zu faul für die Freiheit? (Nachtrag zur City-BKK)
Von Wolf Reuter | 1.Juli 2011
In Deutschland ist erstmals eine Krankenkasse insolvent. Die City-BKK beschäftigt die Medien. Zum 30.6.2011 sollte sie geschlossen werden. Das geschieht jetzt trotz anderslautender Meldungen nur halbherzig – weil die Versicherten einfach nichts tun!
Der Reihe nach:
Mehr Freiheit, mehr Wettbewerb: Das haben alle Politiker, die in den letzten 15 Jahren auf dem Schleudersitz des Gesundheitsministeriums saßen, als Mindestkonsens angesehen. Freiheit bei der Kassenwahl, Wettbewerb der Kassen = Kostensenkung durch niedrigere Beiträge. Von Andrea Fischer (Grüne) bis Daniel Bahr (FDP) ist das nicht nur als Fassade hochgehalten worden. Die öffentlich heillos zerstrittenen Gesundheitspolitiker waren sich hinter den medialen Kulissen immer einig, dass Freiheit und Wettbewerb es besser machen. Der Konsens war angesichts der Außendarstellung immer atemberaubend. Ob sie alle Recht hatten, weiß man nicht. Man kann ja nicht feststellen, wie die Beiträge ohne den Reformzirkus ins Kraut geschossen werden.
Ein paar Versicherte haben von ihrer Freiheit Gebrauch gemacht, viele andere sind aber zufällig irgendwo gelandet – so z.B. bei der City-BKK. Vielleicht waren sie mal in der Betriebskrankenkasse versichert und sind einfach mit fusioniert worden.
Jetzt ist die Kasse pleite und die Versicherten sollen sich eine neue Kasse suchen.
Machen sie aber nicht. Halsstarrig!
Über 49.000 Versicherte tun – gar nichts.
Deshalb gibt es jetzt eine Liquidations-City-BKK, die sich um diese Leute kümmert.
Interessant ist, dass die City-BKK ja allen Mitarbeitern wegen der Schließung gekündigt hat. Die klagen. Bei einer teilweisen Fortführung, wie sie wegen der Unbeweglichkeit der Mitglieder jetzt im Raum steht, nicht mehr ganz ohne Erfolgsaussichten. Die erleichterten Restrukturierungsmöglichkeiten des Insolvenzrechts hat eine Krankenkasse nicht, weil sie im SGB ausgeschlossen wurden. Es gilt „normales“ Arbeitsrecht: Wo Bedarf ist, kann nicht betriebsbedingt gekündigt werden.
Und was ist jetzt mit den Mitgliedern? Man schreibt sie immer wieder an, heißt es in der Presse, aber die reagieren einfach nicht mehr. Kopf in den Sand, nachdem es ja hieß, die fänden sowieso keine Kasse mehr?
An alles hat man gedacht bei der Gesetzgebung. Für Schulden der Kasse, die pleitegeht, haftet ihr Verband. Neue Kasse? Kein Problem – die anderen müssen die Mitglieder aufnehmen. In der Praxis: Leute wurden abgewiesen, mit Formularen überhäuft, weggeekelt. Alles rechtswidrig. Aber verständlich.
Gesetzlich Versicherte gehen bei der ärztlichen Behandlung keinen Vertrag mit dem Arzt ein. Leider: Wenn die City-BKK-Karte abgelaufen ist und ich keine neue Kasse habe – weil ich mich einfach nicht rühre – müssen die Kassen und Verbände flott erst einmal verhandeln, damit die Ärzte nicht die Hand aufhalten und Behandlung für Unversicherte nur gegen Bares anbieten. Denn eine Liquidationssperre, solange es noch einen einzigen Versicherten gibt, die gibt es zwar im Gesellschaftsrecht – also bei einer GmbH etwa – aber bei Krankenkassen hat man daran nicht gedacht. Denn die Versicherten würden ja von ihrer Wahlfreiheit Gebrauch machen.
Machen Sie aber nicht. Starrsinnig und uneinsichtig – 49.000!
Warum ist das so ein Gewürge?
Weil „die Menschen auf der Straße“, wie die Kanzlerin sie gerne nennt, mit „Freiheit“ und „Wettbewerb“ nur begrenzt etwas anfangen können. Die Klientel, die damit umgehen kann und will, dürfte sich aller Selbsteinschätzungen zum Trotz allenfalls auf einen Teil der FDP, einen Teil der Grünen und Spurenelemente der CDU beschränken. Und auch diese Teilmengen lechzen nicht nach Wettbewerb und Freiheit um jeden Preis – schon gar nicht den der eigenen Bequemlichkeit oder um 15,65 EUR zu sparen. Auch sie haben einfach den normalsten Anspruch an eine staatliche Gesundheitsversicherung: Ich gebe einen Teil des Gehalts ab, Ihr gebt mir die Karte. Mit dem Rest lasst ihr mich in Frieden.
Das dürfte die Haltung von 95% aller Versicherten zusammenfassen. Bunte Broschüren, Flotte Werbesprüche und Zeitschriften haben daran nur für die paar Arbeitnehmer etwas geändert, die in einem ganz kleinen Zeitfenster, so um 2004 und 2005, willens waren, Vergleiche anzustellen und Wechsel auf sich zu nehmen, um 8,65 EUR oder 12,01 EUR oder x,xx EUR im Monat herauszuschlagen. Und auch die hätte es in Wahrheit nicht gejuckt, wenn es nur eine einzige Kasse gegeben hätte und sie keine bunten Zeitschriften bekommen hätten und es keine Wahlmöglichkeiten gegeben hätte. Ehrlich nicht. Warum auch? Die Beitragsvariationen im Centbereich, die Leistungen in allen wichtigen Punkten identisch. „Identisch“ ist aber kein Alleinstellungsmerkmal, Alleinstellungsmerkmale sind aber das Wesen des Wettbewerbs. Wenn Audi, Mercedes, BMW und VW dieselben Autos bauen würden, Audi aber nur die schwarzen, VW nur die roten usw. – glauben Sie, dass es die Marken noch gäbe?
Freiheit und Wettbewerb haben in Deutschland zudem keinen guten Klang. „Wettbewerb“ gilt als „neoliberal“ und in Deutschland wurde „Sicherheit“ fast immer über „Freiheit“ angesiedelt. Muss man das am Beispiel einer Pleitekasse noch einmal exemplarisch belegen? Vielleicht übertrieben. Belegt ist aber: Die Kassenvielfalt, der Wettbewerb, die Wahlfreiheit – für die Gesundheitsvorsorge ist das einfach ein ungeeignetes Modell. Weil die Betroffenen nicht mitspielen. Sie wollen einfach nicht. Starrsinnig. Diese Realität muss man akzeptieren. Vielleicht stellen Grüne und CDU ja noch fest, dass Kopfpauschale und Bürgerversicherung dasselbe Konzept sind. Sie haben es bislang erfolgreich verschleiert. Aber es ist der einzige Weg aus einem System, dass Wettbewerbsverweigerung betreibt.
Zu den Kündigungsschutzklagen der Mitarbeiter:
Wäre doch gelacht: Die gewinnen, weil es keine Betriebsschließung gibt. Dann hat die Kasse ihre Mitarbeiter noch und 49.000 Versicherte. Dann muss man sie wohl weitermachen lassen. Irgendwie.
Wozu dann das ganze Brimborium zwischendrin?
Weblinks:
250 Mitarbeiter der City BKK klagen beim Arbeitsgericht Berlin (MOZ Online): http://www.moz.de/nachrichten/berlin/artikel-ansicht/dg/0/1/326122/
49.000 Versicherte haben nicht gewechselt (Welt Online): http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article13459108/City-BKK-schliesst-morgen-endgueltig.html
Jus@Punlicum: Musterverfahren gegen City-BKK beim Arbeitsgericht: http://jusatpublicum.wordpress.com/2011/06/27/arbg-berlin-musterverfahren-wegen-schliessung-city-bkk/
Mitarbeiter klagen gegen ihre Kündigungen (Ecovis): http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com/2011/06/27/mitarbeiter-der-city-bkk-klagen-vor-dem-arbeitsgericht-berlin-gegen-ihre-kundigungen/
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Topics: Grundsätzliches | 2 Kommentare »

1.Juli 2011 at 12:20 pm
Wenn solidarische Systeme und Marktwirtschaft zusammen kommen, das kann einfach nicht gut gehen. Ich bin ja sehr für das Modell des niedergelassenen, solidarisch unterstützten Anwalts mit privaten Zusatzeinnahmemöglichkeiten. Mit dem Ärztesabbat wittwochs fange ich schon mal an.
1.Juli 2011 at 12:45 pm
Alle Arbeitgeber müssen 5% ihres Bruttoumsatzes an die Anwaltsumlagekasse zahlen. Die verteilt die Budgets auf die Anwälte. Dafür werden Unternehmen und Arbeitnehmer kostenlos auf Mitgliedsausweis vertreten. Wir brauchen natürlich Zulassungsschranken: Kassenanwalt kann man nur werden, wenn die aus Konkurrenten gebildete “Nationale Abrechnungsstelle” einen Bedarf in den noch zu bildenden bundesweit 12.000 Anwaltssprengeln erkennt (= Zahl der Rechtsanwälte im Bezugsjahr 1965). Bei Examensjahrgängen ab 2000 spricht eine gesetzliche Vermutung gegen den Bedarf. Die Berufsbezeichnung wird, nachdem der Begriff weitgehend wieder gemeinfrei ist, in “Amtsanwalt” geändert. Lassen Sie uns einen Lobbyverein gründen…