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Von Wolf Reuter | 12.November 2007
Darauf gibt es bekanntlich eine Reihe relevanter Antworten.
In einer Zeitung war zu lesen, mit der “Reichskristallnacht”, die leider immer noch so genannt wird, habe die “Judenverfolgung” im “Dritten Reich” angefangen. Das ist natürlich ziemlicher Unsinn (oder jedenfalls eine arge Verkürzung des Geschichtsbildes), denn Nationalsozialisten und andere Antisemiten haben sich bekanntlich nicht erst am 9. November 1938 überlegt, ihre Mitbürger umzubringen. Aber diese Verdichtung ist immerhin besser als historische Totalamnesie. Die Nationalsozialisten waren mit ihrer eigenen Wortwahl übrigens etwas ehrlicher und sprachen zunächst von der “Judenaktion”, was natürlich auch verharmlosend ist, aber eben nicht so sehr wie der Begriff “Reichskristallnacht”. Dass man ausgerechnet am 9. November den Fall der Mauer zu verzeichnen hatte, macht diesen Tag ja so ambivalent. Wie gesagt, soll es darum gar nicht gehen. Ich meine nur, man kann über den 9. November nicht sprechen, ohne das wenigstens anzuschneiden. Obwohl das hier ein arbeitsrechtlicher Blog sein oder noch werden soll, soll es aber ausnahmsweise um eine juristische Grundsatzfrage gehen, die alle Menschen im Land betrifft. Der Deutsche Bundestag hatte sich dieses Jahr nämlich ausgerechnet den 9. November herausgesucht, um die Speicherung von Telefondaten zu beschließen. Damit soll der Zugriff auf Verbindungsdaten ermöglicht werden, die bis jetzt entweder gar nicht, nicht so lange oder nicht in dieser Form zur Verfügung standen. Frau Brigitte Zypries, die in der Anwaltschaft zu Recht wenig Freunde hat, verteidigt das als zuständige Ministerin mit (mindestens) zwei Argumenten – erstens sei nur eine EU-Richtlinie umgesetzt worden, zweitens sei ein Datenzugriff nur auf richterliche Anordnung möglich. Sehr geehrte Frau Zypries, na und? Was soll das heißen? Das erste Argument ist erschreckend, denn man tut also auch im Grundrechtsbereich nur, was die EU angeblich befiehlt? Das wäre falsch, die Grundrechte können auch von der EU nicht angetastet werden. Und es ist eine phantastische Art, Verantwortung an einen anonymen Apparat zu delegieren. An jeder EU-Richtlinie hat dieselbe Bundesregierung mitgewirkt, offenbar aber nicht aktiv genug, oder ohne die Freiheitsrechte des Grundgesetzes zu bedenken; sonst müsste die Bundesjustizministerin jetzt nicht nach dem Motto, ‘Berlin meldet Vollzug’ argumentieren.
Das zweite Argument ist falsch, denn es gewährt keinen Grundrechtsschutz. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist weg, es wird nur unter richterlicher Aufsicht klein gehackt. Das ist kein Ersatz für die verlorene Rechtsposition. Diese hatte das Bundesverfassungsgericht übrigens 1983 in seinem Volkszählungsurteil (15. Dezember 1983 -1 BvR 209/83 u.a.) geschaffen, zu einer Zeit, als der jetzt in Rede stehende Angriff auf die Daten aller Bürger technisch noch gar nicht möglich war. Den Richtern von damals müssten sich heute die Haare sträuben. Sie haben dieses Grundrecht als Teil der grundgesetzlich verbürgten Menschenwürde strukturiert. Darüber darf man sich nicht einfach hinwegsetzen. Grundrechte sind nicht dazu da, um im Einzelfall unter richterlicher Aufsicht ausgehebelt werden zu können. Sonst könnte man den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes abschaffen und durch die Formel ersetzen, der Staat dürfe, was er wolle, aber nur, wenn ein Richter es erlaubt hat. Grundrechte richten sich qua definitionem gegen die öffentliche Gewalt, dazu gehört auch die Judikative. Das muss so sein. Es ist gut so. Es ist der wesentliche Inhalt der westlichen Zivilisation, die wir doch so gerne verteidigen möchten. Richter sind Menschen. Hier geht es um richterliche Genehmigungen im Strafprozess, da sind Richter auch Fließbandarbeiter unter Zeitdruck und mit Aktenbergen. Das Bundesverfassungsgericht musste vor Jahren einschreiten, um diesen Richtern die Selbstverständlichkeit aufzuzwingen, dass in einen Durchsuchungsbefehl für Wohnungen wenigstens stichwortartig steht, was man dem Beschuldigten vorwirft. Niemandem war aufgefallen, dass sich für einen Betroffenen die Sache sonst als Geheimprozess darstellt, was mit dem Grundgesetz unvereinbar war. Die Beamten treten Ihre Tür auf und halten Ihnen einen rosaroten Zettel unter die Nase, auf dem nur draufsteht, die Durchsuchung sei angeordnet, weil möglicherweise Beweismittel zu finden seien. Wofür, gegen wen, warum, all das blieb im Dunkeln. Das arme Würstchen, zu dem fast jeder in dieser Situation degradiert wird, braucht seine Grundrechte. Der Ermittlungsrichter nützt ihm da gar nichts. Sabine Leutheusser, eine Justizministerin, die zurücktrat, weil sie den erfolglosen “Lauschangriff” nicht mittragen wollte, hält das Gesetz vom 9. November 2007 für verfassungswidrig. Sie will eine Klage beim Bundesverfassungsgericht (www.leutheusser-schnarrenber.de). Wir wünschen ihr von ganzem Herzen Glück. Der Kollege Christian Ströbele sieht das übrigens genauso. Beide stehen sich politisch gar nicht nahe. Aber beide haben den demokratischen Grundkonsens wohl besser verstanden als die regierende Koalition.
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