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Von Sektierern, Kommunisten und Arbeitsrecht
Von Wolf Reuter | 8.Januar 2010
Am kommenden Wochenende erwartet uns ein Schneesturm. Wer dann zu Hause festsitzt, braucht etwas Unterhaltung.
Daher:
Eine Zeitschriftenkritik zum Wochenende. Wer sich mit Arbeitsrecht beschäftigt, kommt historisch ja nicht am Thema Sozialismus vorbei, oder? Deshalb - am streng juristischen Inhalt des § 78 a BetrVG aufgehängt - ein faszinierender Streifzug durch den Dschungel sozialistischem Wahnsinns am Beispiel der Zeitschrift rf-online de.
Aber langsam. Es gibt Gott sei Dank noch Irre auf der Welt. Der Unterhaltungswert des Lebens ist ohne authentische Irre deutlich geringer. Ein authentischer Irrer (oder eine Irre) benötigt folgende notwendige, aber nicht hinreichende Mindestvoraussetzungen:
- Er/sie darf nicht so irre sein, dass er/sie als geschäftsunfähig zu gelten hat und sollte über eine gewisse Bildung verfügen.
- Er hat eine MISSION
- Er schreibt gerne
- Er darf nicht so irre sein, dass er platzt, wenn das Sonnenlicht auf ihn fällt (cif. From Dusk Till Dawn)
Hinreichend ist dass alles, wenn die MISSION und/oder der Ausdruck derselben fanatische Formen annimmt.
Die Marxistisch- Leninistische Partei Deutschlands (ML PD) wird vom Verfassungsschutz beobachtet und ist eine Form westdeutschen Kommunismus, der das Privileg hat, den Kommunismus nie ausprobiert zu haben. Man musste also weder leiden noch ins Gefängnis gehen, was ja nach einer populären Theorie wesentliches Charakteristikum kommunistischer Staaten ist (die zwei Arten von Bürgern haben - die, die im Gefängnis sind und die, die noch hineinkommen). Anders als die SED hat die ML PD die Wende überlebt (ich weiß, dass man bei der SED da geteilter Meinung sein darf). Es sei jedem Leser selbst überlassen, ob die Gruppierung sich daher als Berufsirre qualifizieren kann, aber die MISSION, die gibt es auf jeden Fall.
Die ML PD kritisiert in der Roten Fahne online (ja, gibt es, wirklich…) alles, wirklich alles, auch das Arbeitsrecht. Leider können wir den Besuch der Seite nur eingeschränkt empfehlen, denn der Virusscanner und die Firewall spielen dann gelegentlich verrückt, aber vielleicht haben wir auch nur keine hinreichende technische Kompetenz. Unser Rechner hat sich erholt, vielleicht können die auch gar nichts dafür, die Anbieter.
Was den Reiz extremistischer Literatur ausmacht, kann ich auch nicht wirklich definieren, aber Rote Fahne lese ich ganz gerne, jedenfalls habe ich das bis zur Viruswarnung getan. Ein Beispiel:
Aktuell geht es dort um eine angebliche Grundsatzentscheidung, die das BAG nach langem Kampf zu einer Jugend- und Auszubildendenvertreterin der Adam Opel AG treffen soll, am 17.2.2010. Wir erinnern uns: Nach dem lange umstrittenen § 78a BetrVG erhält der Auszubildendenvertreter kraft Wunsch einen unbefristeten Arbeitsvertrag ohne Einwilligung des Arbeitgebers, der sich ggf. - aber nur unter engen Voraussetzungen - davon wieder lösen kann.
Das BAG sieht das mit der grundsätzlichen Bedeutung des genannten Falls wohl etwas anders, in der Terminvorschau gibt es dazu nicht einmal einen Vorbericht.
Die Rote Fahne hofft, der Betroffenen (Sara Beisenkamp soll sie heißen - sind eigentlich alle deutschen Kommunistinnen mit solchen Namen ausgestattet? - Frau Wagenknecht?) werde endlich Gerechtigkeit widerfahren. Sie wurde nämlich nicht nach § 78 a BetrVG in ein Vertragsverhältnis übernommen, nachdem ihre Ausbildung beendet war. Ihr Arbeitgeber beantragte stattdessen erfolgreich die Entbindung von dieser Weiterbeschäftigungspflicht, was meist nur mit dem Argument gelingt, im Betrieb gäbe es keine Stellen mehr. Bei Opel auf den ersten Blick durchaus überzeugend. Übrigens bedeutet das nicht Hartz IV: Wer so einen Weiterbeschäftigungsantrag beim Arbeitgeber stellt, wird bezahlt und muss auch beschäftigt werden. Das Vertragsverhältnis löst sich erst mit rechtskräftiger Entscheidung auf, deshalb hat man allen Anlass, den Prozess zu verschleppen, wenn man der Betroffene ist.
Die Rote Fahne meint nun, das BAG müsse jetzt erstmals entscheiden, ob Arbeitsplätze besetzt seien, wenn auf ihnen Leiharbeitnehmer eingesetzt sind. Zu diesem Zweck hat man vor dem Termin Solidaritätskundgebungen anberaumt und wird in großer Zahl ins BAG strömen.
Schade. Regelmäßige Zeitschriftenlektüre hätte das allen ersparen können. Das BAG hat die Frage nämlich schon entschieden. Mit Beschluss vom 16. 7. 2008 (7 ABR 13/07) hat es eindeutig festgestellt, dass solche Arbeitsplätze für § 78a BetrVG als frei zu gelten haben. Wozu also all die Aufregung? Könnte es sein, dass der Grundsatzfall keiner mehr ist?
Das böse LAG Hamm hatte angeblich die Klage der Aktivistin abgewiesen. Das ist auch merkwürdig, denn nach § 78 a Abs. 4 BetrVG stellt eigentlich der Arbeitgeber den Auflösungsantrag, aber gut - mag das noch als Mangel in der Redaktion der rf angehen, so ist der merkwürdige Beschluss des LAG Hamm beim besten Willen nirgends zu finden. Einigen vergleichbar zuverlässigen Quellen zufolge hatte die Verhandlung im Februar 2008 stattgefunden, da gab es die o.g. BAG-Entscheidung noch nicht, mit der Folge, dass hier eventuell wirklich Grund bestand, eine Dritte Instanz anzustreben.
“Opel wird nervös” heißt es auf einigen Aktivistenseiten…die haben doch sicher einen anderen Grund zur Nervosität als eine einzelne Jugend- und Auszubildendenvertreterin, oder?
Wir haben übrigens in diesen Verfahren nie verstanden, warum junge Leute, abseits allen politischen Engagements, sich lieber jahrelang mit ihrem Ausbildungsbetrieb vor Gericht streiten, als mit ihrer Ausbildung in die Welt zu ziehen und etwas mit sich anzufangen. Möglichkeiten hat man dazu doch.
Zurück zur Roten Fahne: Die Seite zur Arbeitswelt heißt dort “Betrieb und Gewerkschaft”, was irgendwie auch eigenwillig ist, da die deutschen Gewerkschaften bei aller Kritik wirklich unverdächtig sind, ausgerechnet solchen Fahnenträgern hinterherzulaufen; jedenfalls rangiert die Meldung über den angeblichen Grundsatzfall gleichauf mit der Erinnerung an eine Ruhrgebietsstreik vor 105 Jahren und den Streik der chilenischen Kupferbergarbeiter.
Richtig gruselig wird es bei der Zeitschrift, wenn man die Sozialismus-Sektion anklickt. Da gibt es Werbung für Schriften, bei denen “Lehren aus dem Aufbau des Sozialismus in der Sowjetunion” mitgeteilt bekommt…und wenige Klicks später heißt es dann, man dürfte die “Fehler” Stalins nicht übersehen, historisch aber die Notwendigkeit seines Kampfes gegen die kleinbürgerliche Denkweise nicht vergessen. Der Gedanke an die Millionen ermordeter Kleinbürgerhirne ist dann doch zuviel, hier sollte man wirklich abbrechen und den Notdienst der nächsten Psychiatrie informieren.
Was uns stört, ist die mangelnde Verve, die hinter den Artikeln steckt. Kein beißender Humor, keine scharfen Attacken, sondern hölzerne Funktionärssprache, auch bei den haarsträubendsten Inhalten. Und kaum etwas wird unabhängig formuliert - der wörtliche Verweis auf das Parteiprogramm muss es tun, um ja keinen Fehler zu machen, wenn es etwa um den guten Stalin geht. In stilistischer Hinsicht muss also eine Abwertung erfolgen, da wäre das NEUE DEUTSCHLAND schon vorzugswürdig. Durch die Aufwertung für den eindeutigen Freakcharakter ist die rf aber immer noch vorne - wer am Wochenende eingeschneit ist und eine Internetverbindung hat, sollte sich das antun.
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Literatur zum Thema
Topics: Alltag im Arbeitsrecht, Grundsätzliches |

















