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Verschobener Tod für die SOKA?
Von Wolf Reuter | 2.Februar 2011
Das BAG teilt in Pressemitteilung Nr. 7/2011 mit, dass der Arbeitgeber im Verfahren 4 AZR 445/09 die Revision zurückgenommen habe. Wie berichtet, ging es ganz banal um die Frage einer Fahrtkostenerstattung nach dem Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV). Darin steckt Zündstoff: Der Arbeitgeber war nämlich nur wegen der Allgemeinverbindlichkeitserklärung tarifgebunden. Er hatte deren Rechtmäßigkeit im Verfahren bestritten, weil das nach § 5 TVG erforderliche Quorum (50 v.H. der Branchenbeschäftigten) nicht erreicht worden sei. Weil der Anwendungsbereich und die Tarifvertragsparteien identisch mit dem VTV – dem sog. “SOKA-Tarifvertrag” – sind, wäre das ein möglicher Grundsatzfall geworden. Daraus wird nun nichts. Über die Gründe des Rückzugs ist nichts bekannt. (PM 7/11: snurl.com/1y7jui)
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