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Verhaltensbedingte Kündigung – Schüsse auf Mitarbeiter (na gut, mit Soft-Air-Guns) und Lederpeitschen…
Von Wolf Reuter | 28.Mai 2009
Wir machen heute etwas – oberflächlich betrachtet – ganz Banales und lassen eine Pressemitteilung des BAG erst einmal ganz unkommentiert wirken:
Pressemitteilung Nr. 56/09
Kündigung eines Arbeitnehmers in Vorgesetztenstellung wegen „ungebührlichen Behandelns” von Untergebenen
Der Zweite Senat hat auf die Revision der Beklagten…den Rechtsstreit das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Landesarbeitsgericht wird nunmehr die Kündigungsvorwürfe, der Kläger habe mit einer Soft-Air Pistole auf ihm untergebene Mitarbeiter geschossen, einem Mitarbeiter eine Gaspistole an die Schläfe und ein Messer an die Kehle gehalten, einem Mitarbeiter mit einer elektrischen Fliegenklatsche einen Stromschlag versetzt, einem Mitarbeiter mit einer Lederpeitsche oder einem Streifen aus einer Ledertischablage geschlagen und dazu aufgerufen, die im Winter 2003 bevorstehende Inventur zu boykottieren, aufzuklären und zu bewerten haben.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Mai 2009 – 2 AZR 223/08
Die Hervorhebungen im Text stammen von uns.
Gerne laden wir jeden ein, den Vorgang zu “bewerten”. Dass hier ein Kläger hartnäckig ist, liegt auf der Hand: Die Zurückverweisung bedeutet, dass die Parteien ohne Einigung durch volle drei Instanzen gelaufen sind, jetzt noch einmal das Landesarbeitsgericht entscheidet und danach durchaus eine Revision wieder denkbar wäre. Atemberaubend. Das LAG Nürnberg hat sein Aktenzeichen 2006 (!) vergeben, damit hat der Streit wohl 2005 angefangen. Vor 2010 ist bei Rückverweisungen nicht mit einer erneuten Entscheidung des LAG Nürnberg zu rechnen. Lässt es die Revision zu (wofür es einen gesetzlichen Katalog gibt), kann das BAG frühestens 2011 noch einmal entscheiden. Kommentar überflüssig.
P.S.: Den Aufruf zum Boykott der Inventur halten wir nach oberflächlicher Betrachtung des Falls für läßlich und allenfalls eine Abmahnung wert…
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