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Und wieder schlagen sie zu – “Scheinselbständige” und die Deutsche Rentenversicherung Bund

Von Wolf Reuter | 4.Januar 2011

 Eigentlich ist das Bashing der Deutschen Rentenversicherung Bund gar kein Fokus anwaltlicher Tätigkeit. Gemein ist es auch, weil es sich um eine der wenigen in aller Regel sachkompetenten Ansprechpartner bei den Sozialversicherungen handelt. Aber die Deutschen Rentenversicherung Bund hat nun einmal die Betriebsprüfungsaufgabe im Sozialversicherungsbereich und muss daher massive Kritik einstecken – weil sie ein nicht vollziehbares Gesetz vollziehen soll.

Es geht um Scheinselbständige – und wie es scheint, waren die Prüfer 2010 besonders fleißig, denn es hagelt gerade unerwünschte Post.

“Scheinselbständigkeit” gibt es eigentlich gar nicht mehr als Rechtsbegriff. Eingeführt mit Artikel 3 des Gesetzes vom 19.12.1998 (BGBl. I, 3846 – zur Bekämpfung der “Scheinselbständigkeit”) war die öffentliche Kritik derart massiv, dass man das Wörtchen schon mit Gesetz vom 20.12.1999 (BGBl. I, 2 – “zur Förderung der Selbständigkeit”) wieder verschwinden ließ. Es handelt sich um den kurzlebigsten und gleichzeitig populärsten Begriff der neueren Rechtsgeschichte. Er existiert in der Umgangssprache alleine deswegen noch, weil er das Problem – das bleibt auch nach der Gesetzesänderung – so treffend beschreibt: Arbeitet jemand wirklich als Selbständiger oder muss man ihn in Wahrheit als abhängig Beschäftigten ansehen? In letzterem Fall schuldet der Auftraggeber Sozialabgaben. Nur: Wie grenzt man das ab?

§ 7 SGB IV ist die einzige Norm, und sie hilft nicht:

“…1) Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers…”

Was also ist ein Selbständiger? Obwohl das niemand weiß, muss die Deutsche Rentenversicherung Bund das feststellen. Die wachsweichen Kriterien der Rechtsprechung legt sie nach eigenem Ermessen aus. Trägt der Mensch ein Unternehmerrisiko? Was ist das eigentlich? Kann jemand, der 6 Monate auf der einen und 6 Monate auf der anderen Baustelle beschäftigt ist, als ‘am Markt Tätiger’ angesehen werden oder ist er ein armes Schwein mit befristeten Verträgen? (Was ist der “Markt”?) Kommt es beim Bauarbeiter darauf an, ob er den Hammer selbst mitbringt oder sich geben lässt? Beim Anwalt, ob er monatlich seiner Kanzlei eine Rechnung schreibt – oder muss er “nebenher” eigene Mandate haben, um selbständig zu sein?

Man kann das nicht beantworten, aber die Deutsche Rentenversicherung Bund muss es.

Meist zu Lasten der Auftraggeber. Den einzelnen Selbständigen gibt es in ihrer Prüfungsanordnung nicht mehr. Was, Sie müssen nicht für Ersatz sorgen, wenn Sie krank sind? Kein Unternehmerrisiko? Sie bekommen den Hammer oder den Schönfelder? Kein eigener Kapitaleinsatz! Sie bringen beides selbst mit? Egal, Sie müssen ja morgens erscheinen, also sind sie in die Arbeitsorganisation eingegliedert. Und und und. Wer mal praktisch nachlesen will, wie drei Gerichtsinstanzen nicht einmal bei einem Transportfahrer eine abschließende Meinung zu dieser Frage hinbekommen, sollte sich Das Transportfahrerurteil des BSG vom 11.3.2009 – B 12 KR 21/07 R ansehen. Nach dem Lesen ist niemand schlauer, dabei ist der Sachverhalt – Mensch nimmt Kurieraufträge an und führt sie aus – denkbar einfach.

So geht das nicht weiter.

Der Gesetzgeber hat sich aus der Materie völlig zurückgezogen. Betriebe brauchen vorhersehbare Kriterien, nach denen sie planen können. Hier schlagen stattdessen Unternehmen auf, die jahrelang – beraten von Steuerberatern, Anwälten und geprüft von Zoll, Krankenkasse und weiß der Henker wem noch – Selbständige beschäftigt haben, die nun keine mehr sein sollen: Die Rentenversicherung sieht es eben anders, s.o. Zahlen Sie mal – Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) rückwirkend bis zur Verjährungsgrenze von 4 Jahren. Sie können ja klagen, vor den Sozialgerichten, falls Sie den Termin noch vor Ihrer Armutsrente (nach Insolvenz) erleben. Wenn Sie zufällig noch Handwerker beschäftigt haben, macht die Rentenversicherung offenbar mittlerweile sogar Kontrollmitteilungen an die Kollegen von der SOKA. Die fallen dann auch noch ein. Es sieht dann etwa so aus wie bei Hitchcock in “die Vögel” in den schlimmsten Szenen. Vielleicht gehen Sie gleich zum Insolvenzrichter.

Ein Staat, der seinen Rechtsunterworfenen nicht sagt, an welche Spielregeln sie sich zu halten haben, handelt prinzipienlos. Die Legislative hat die Gesetzgebung hier der Verwaltung und der hinterherhechelnden Rechtsprechung überlassen.

Pfui.

P.S. : Ja, das hat uns in der Tat hier auch vor zwei Jahren schon beschäftigt, aber es tut ja niemand was.


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht, Grundsätzliches | 8 Kommentare »

8 Kommentare to “Und wieder schlagen sie zu – “Scheinselbständige” und die Deutsche Rentenversicherung Bund”

  1. RALupo meint:
    4.Januar 2011 at 11:25 am

    einen ähnlichen Fall habe ich gerade in einer Straf- und Sozialsache. Die Tatsache, dass der angeblich Scheinselbständige sogar eigene Mitarbeiter beschäftigt, begründet kein unternehmerisches Risiko, vielmehr müsse man sogar daran denken, so die DRV, die Angestellten des Scheinselbständigen als mittelbare Beschäftigte des Auftraggebers anzusehen.

  2. Wolf Reuter meint:
    4.Januar 2011 at 12:27 pm

    Großartig. Das ist gelebter Zynismus. Eigentlich sollte man die alle wegen Nötigung anzeigen.

  3. Rainer Göhle meint:
    4.Januar 2011 at 12:42 pm

    prinzipiell haben Sie bei mein Mitleiden. Ehrlich. Ich stelle selbst immer mehr fest, dass die Renetnversicherungen uns ein Land der Beschäftigten bescheren, den selbständigen Künstler abschaffen und uns die Sozialgerichte wieder und wieder im Regen stehen lassen. Vom Gesetzgeber zugegebenermaßen mal abgesehen.
    Kleiner Widerspruch am Rande: das hier zitierte urteil ist ein Fall rechtlicher Gratwanderung, eben weil der Transportfahrer – so liest es sich zumindest – außer Fahren nichts eigenständiges mehr macht und es schimmert hier der übliche Versuch durch, “selbständige Arbeitnehmer” an land zu ziehen: eigenes Risiko, aber ständig unter der Knute des Auftraggebers. Oder anders: wenn es keine Einzelweisungen geben “darf”, dann müssen es eben Zwangsmittel richten
    Die “Scheinselbständigkeit” ist außerdem eine nicht einfache Sache, für die man viel Erfahrung (und entwickletes Bauchgefühl) braucht. Den mittelbaren Arbeitnehmer gibt es als Blödsinn übrigens schon seit Jahrzehnten. Eindeutige regelungen wird es übrigens gesetzlich wohl niemals geben – aber dafür gäbe es § 7a SGB IV.
    wer mir jetzt mal Zack-Zack eindeutig Werk(lieferungs)verträge von Dienstverträgen sauber abgrenzt, wenn es keine formale Abnahme gibt oder umgekhrt eine solche, die sich als derartiges bezeichnet ohne, dass ein Werk vorliegt

  4. Wolf Reuter meint:
    31.Januar 2011 at 12:26 pm

    Wegen und @ Kollege Göhle: Dessen neuester Artikel auf “Rechtbrechung” sei dringend empfohlen: http://snurl.com/1xhqtl

  5. Siegfried Caccia meint:
    18.März 2011 at 11:00 am

    Ich hoffe einfach das es bald RICHTIGE Gesetze GEGEN jegliche Form dieser “Selbständigkeit” gibt…

    weil ich habe keine Lust mit meinem FACHbetrieb (Büros, Verwaltungspersonal, Ausstattung, Werkzeug, Fuhrpark, Versicherungen, ordnetliche Stundenlöhne nach Tarif, erfahrene und fähige Arbeitnehmer u.s.w.) gegen einen Rumänen um die Ecke mit einem rostigen Ford Transit und einem Hammer in der hohlen Hand zu konkurrieren. Weder auf der Baustelle noch in Ausschreibungen.

    Man beachte auch den 01.05.

  6. (Schein)Selbständige Regalauffüller sind Arbeitnehmer » blog.felser.de meint:
    12.Juli 2011 at 2:09 pm

    [...] bleibt erneut der Eindruck, dass die Abgrenzung im Ergebnis willkürlich ist (hier ist dem Kollegen Reuter aus Berlin zuzustimmen) und die an sich gegebene Freiheit der Beteiligten, Arbeitsaufgaben in verschiedenen Rechtsformen [...]

  7. Artikel: Der Todesschütze von Dachau und die Gnadenlosigkeit des Systems bei JusMeum meint:
    18.Januar 2012 at 12:18 pm

    [...] über die Runden kommen, gerade so. Wenn sie am Boden liegen, kommen die Verfolger und treten nach. Wer selbständig und wer abhängig ist, wissen im Sozialversicherungsrecht meist nicht einmal Fachle…. Jahrelange Streitigkeiten vor den Sozialgerichten finden darüber [...]

  8. Anonym meint:
    21.Februar 2012 at 9:51 pm

    Der herr Caccia muss da gerade mitreden mit seiner mehr als uminösen Firma. Er Scheint auch mehr als er ist!!! Vorsicht!!!!!!!

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