« Gestörte am Bodensee – 300.000 EUR nicht aus bösem Willen veruntreut? | Home | Die Tarifeinheit fällt »
Von Wolf Reuter | 25.Januar 2010
Der Tagesspiegel meldet jetzt übereinstimmend mit anderen Medien, Siemens würde heute noch seine Ex-Vorstände verklagen; gemeint sind die Mitglieder des Leitungsorgans, die sich nicht im Vorfeld auf Vergleiche eingelassen hatten. Wir hatten früher im Blog berichtet, dass die Schadensersatzforderungen, derer Siemens sich berühmt, durchaus auf juristische Hürden stoßen können. Herr von Pierer hat sich aber nun wohl trotz solcher Bedenken auf einen Vergleich eingelassen, die in der Öffentlichkeit eher unbekannten Heinz-Joachim Neubürger und Thomas Ganswindt wollen es aber wissen.
Der scharfe Ton der Ankündigung wird bei genauer Lektüre der Meldung indes deutlich und unangenehm abgemildert:
Insgesamt – also die Klagen gegen die beiden Unbelehrbaren und die Vergleiche zusammengerechnet – bringt Siemens das Vorgehen gegen die früheren Organe im Erfolgsfalle wohl etwas über 24 Mio EUR. Klingt zwar erst einmal ganz ordentlich, aber: Der behauptete Schaden beträgt – festhalten – 2,5 Milliarden EUR.
Klar ist, dass es sinnlos ist, sein Geld in Prozessen zu verheizen, wenn man weiß, dass kein Mensch solche Summe besitzt – deshalb wird in diesen Fällen erst die Versicherung ausgeschöpft und dann über den Rest ein Vergleich gesucht. Nur: Das Summenverhältnis erscheint hier doch fragwürdig. Und teure Prozesse – also, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hat mittlerweile eine Decke, oberhalb derer die Gebühren nicht mehr ansteigen, und die liegt weit unter 2,5 Milliarden EUR Streitwert.
Dass allerdings die Schadensberechnung schwierig ist, wird jetzt um eine weitere Dimension erweitert: Gier. Denn Siemens wird der Hauptversammlung auch mitteilen, dass die Anwaltskosten für den Bestechungsskandal – nochmals festhalten – 857 Millionen EUR (bislang) betragen. 857 Mio. EUR! Das ist schon ein deutlicher Anteil am behaupteten Schaden. Gefühlt die Hälfte, um es mal polemisch zu sagen.
Wofür? Compliance-Programme, ein paar Arbeitsgerichtsprozesse gegen die unteren Chargen und die “Aufarbeitung”. Das ist noch dünner als die Schadenssumme, die nun die oben genannten Herren schultern sollen.
Kann man eine solche Summe für anwaltliche Beratung überhaupt rechtfertigen? Da gibt es eine Neiddebatte (ND), eine Notwendigkeitsdebatte (NwD) und eine Marktwirtschaftsdebatte (MD).
Die ND sagt, wer sich darüber beklage, sei ein armer Hartz-IV-Anwaltsversager, der die große weite Welt von Boston Legal (die neben modernen Großkanzleien auch wie eine Neuköllner Verkehrsbude wirken) einfach nicht begreife. Schön, aber fragen darf man ja auch als Außenstehender, denn unser letztes Comliance-Programm für einen Konzern war leider preiswerter als ein dreistelliger Millionenbetrag.
Die NwD meint, es sei ein Sachzwang, gehe eben nicht anders und die US-Aufsichtsbehörden wollten das. Das disqualifiziert sich selbst. Die zwei Vorschriften im Strafgesetzbuch, die sich mit Korruption befassen, sind schnell erklärt und werden Jurastudenten vor dem Examen meist beigebracht am Beispiel des Kandidaten, der den Schönfelder vergisst diesen von der Sekretärin des Prüfungsamtsleiters bekommt; danach bedankt er sich mit einem Blumenstrauß. Es gibt, ohne Strafverteidigern zu nahe zu treten, schwierigere juristische Probleme als Korruption.
Die MD schließlich geht davon aus, dass Siemens das alles nicht zahlen würde, wenn es sein Geld nicht wert sei. Das stimmt, aber mit dem gleichen Argument lassen sich Hedgefonds und 120%-Renditeversprechen rechtfertigen, wie sie Gegenstand des neuesten Wedel-Zweiteilers waren: “Gier”.
Und das ist das Stichwort. Unter Anwälten, in Deutschland immer noch auf dem Papier ein Organ der Rechtspflege, hat sich eine Gierindustrie breitgemacht, die derjenigen al der Wallstreet kaum nachsteht (und die z.T. auch ebendort beheimatet ist). Während in Deutschland die Werbung von Anwälten mit ihrem Umsatz als standeswidrig gilt – aus gutem Grund, die Umsätze sagen bei einem Rechtsberater nichts über seine Qualitäten aus – sind US-amerikanische Kanzleien teilweise so Balance-Sheet orientiert wie Lehmann Brothers; die größte kontinentale Kanzlei wirbt offen damit, sie sei die “no. 1 in billings”.
Complianceverletzungen – wie bei Siemens – und die von denselben Anwälten befeuerte Angst vor den Folgen eröffnen ein Betätigungsfeld, das derart viel Geld bindet, dass man von Death By Counselling sprechen kann.
Ganze “Anwalts”-Fabriken, deren Mitarbeiter den Anwaltstitel oft lediglich als Schmuck tragen, produzieren so das am teuersten bezahlte Papier der Welt (das zudem ein kurzes Verfalldatum hat). Diese Gierindustrie will gefüttert werden – in der Sache geht es dabei um etwas sehr Banales; die Compliance will ja nur erreichen, dass Unternehmen sich an die bestehenden Gesetze halten. Keine so absurde Forderung, aber eben auch keine, die den größten Forderungsposten auf der Passivseite einer Bilanz (Konto 3456: Rechtsanwälte) erzeugen sollte. Dieses Thema hat mehr Geld generiert als die bisherigen Coups der Beratungsindustrie, die im deutschen Recht eigentlich sinnwidrige Due Diligence und die Vertragsgestaltung. Erstere verlangt die Prüfung des Kaufgegenstands (Hauptanwendung Unternehmenskauf), weil die USA nach dem Prinzip Caveat Emptor den größten Teil des Kaufvertragsrisikos auf den Käufer verlagern, weshalb das kostspielige Zeugs in Deutschland, wo das Gewährleistungsrisiko beim Verkäufer liegt, so absurd anmutet. Konnte man dafür noch Verständnis erzeugen (und viel Geld abrechnen), weil man doch nicht die Katze im Sack kauft, ist die Erklärung für das System schon schwieriger, warum mittlerweile auch deutsche Verträge aussehen wie die aus dem Land, in dem man für einen Autokauf 40 Seiten braucht – und so viele sinnige Definitionen enthalten (“This contract shall be effective as of December 1st, 2009 as the effective date ['the EFFECTIVE DATE']“), denn das führt ausschließlich zu höheren Honoraren – hoffentlich schicken die Beteiligten jeweils nach Unterschrift Stoßgebete nach oben, dass nie ein deutscher Richter so ein Ding vor die Flinte bekommt.
Mit dem neuen Coup “Compliance” ist der sachlich unsinige Zugriff auf den Geldbeutel der Mandanten noch effektiver geworden. Aber sich bei einem einzigen Fall schon der Milliarde zu nähern – das ist eine Profitsteigerung, die man zu Recht nicht einmal Investmentbanken zutrauen würde.
Da gibt es ganz andere Kollegen. Wohltuend geradezu. In Köln hat ein Anwalt die Toilettenzeiten seiner Mitarbeiter mit einer Stoppuhr gemessen und fand sie bei einem Angestellten (Rechtsanwalt!!!) zu lang. Er zog ca. 600 EUR vom Gehalt ab und der Toilettenfan verklagte ihn – er habe Durchfall gehabt, sagte er dem Arbeitsgericht Köln (und gewann).
Das mildert unsere Gierkritik wieder. Ehrlich, Anwälte sind doch insgesamt sehr effektiv dabei, ihre eigene Würde mit Füßen zu treten – durch Profitgier und Dünnschissstoppen (drei “s” nach neuer Rechtschreibung, cool). Schön, dass die Welt so bunt ist.
Verwandte Artikel
Literatur zum Thema
Topics: Grundsätzliches | 4 Kommentare »
Kommentare
25.Januar 2010 at 11:06 am
sehr schöner Artikel. Ich wünschte jeder Verfasser könnte so viel Inhalt ohne hochtrabende Formulierungen anbieten. Eindeutig Zugewinn des Tages
Grüße
26.Januar 2010 at 11:45 am
@FrankM: Vielen Dank!
Nach heutiger Nachrichtenlage sind beide Klagen gestern beim LG München eingereicht worden – Herr Neubürger: 15 Mio EUR, Herr Ganschwindt: 5 Mio EUR. Klagen dieser Art werden wie die vom Verkehrsunfall um die Ecke mit der Aufforderung an die Beklagten versandt, sich doch bitte eine Rechtsanwalt zu nehmen und binnen zweier Wochen seine Verteidigungsabsichtbei Gericht anzuzeigen…
24.Juni 2010 at 8:05 am
[...] die Aufklärung von Rechtsverstößen an bestimmte Träger dieses Geschäftsmodells gezahlt werden (so hat Siemens nach eigener Behauptung immer noch unfassbare > 800 Mio. EUR an (US-)Anwälte für…), dann erübrigen sich oft weiter [...]
14.Juli 2010 at 8:00 am
[...] Law Firms zur Aufklärung einsetzen musste. Kann sein: Nur, das passt dann wieder nicht zum Betrag. Für 1,5 Mio. kann man das nämlich nicht kriegen. Ein Schnäppchen wäre das! Bis zum Beweis des Gegenteils ist mit dieser Klage daher aus unserer [...]