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Showdown in Berlin - Christlich = Teuer? Das LAG verhandelt über die Tariffähigkeit der CGZP - die Zeitarbeitsbranche zittert
Von Wolf Reuter | 4.Dezember 2009
Am kommenden Montag, den 7. Dezember 2009 um 11:00 Uhr geht im Saal 334 des LAG Berlin-Brandenburg ein Streit in die nächste Runde, der eine Branche zittern lässt. Das Arbeitsgericht Berlin hatte im April 2009 der CGZP (Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen) die sog. “Sozialmächtigkeit” abgesprochen. Dagegen hatte diese Beschwerde eingelegt.
Warum interessiert das überhaupt jemanden? Weil es um Millionen, eventuell Milliarden geht. Denn:
Der von der CGZP unterzeichnete und wegen seiner günstigen Konditionen bei Arbeitgebern recht beliebte Tarifvertrag über die Entgelte der Brache wäre im Falle eines Scheiterns der Beschwerde unwirksam, weil eine nicht “sozialmächtige” Gewerkschaft keine Tariffähigkeit hat (oder richtiger: eigentlich gar keine Gewerkschaft ist). Die DGB-Gewerkschaften haben eine lange und wechselhafte Geschichte der Auseinandersetzungen mit ihrer Konkurrenz, die nicht immer so endete, dass den Wettbewerbern die Sozialmächtigkeit aberkannt wurde. Meist interessiert das jedoch nur die konkurrierenden Gewerkschaften.
Diesmal liegt die Brisanz in der massenhaften Anwendung des Tarifs. Da er vergleichsweise niedrig ist, markiert er eine Art Mindestlohn. Ohne gültigen Tarifvertrag müssten die “üblichen” Entgelte bezahlt und vor allem bis zur Verjährungsgrenze nachgezahlt werden (§ 612 BGB), die sich dann an den - teureren - Tarifverträgen anderer Gewerkschaften zu orientieren hätte.
Das ist zwar schön für die Arbeitnehmer, aber eine Existenzvernichtung für die Unternehmen. Denn sie müssten nicht nur Löhne nachzahlen, was bekanntlich auch ins Geld geht (und für eine Insolvenz allemal reichen könnte). Auf die Differenz wurden ja zudem bislang weder Steuern noch Sozialabgaben erhoben, und bei letzteren stehen angebliche schon die Sozialversicherungen hufescharrend in den Startlöchern. Für die Abführung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile haftet der Arbeitgeber nämlich alleine. Er kann für nicht einbehaltene Anteile den Arbeitnehmer nur im laufenden Arbeitsverhältnis und nur für drei Monate haftbar machen, während für den Arbeitgeber eine Verjährung von 4 Jahren (!) gilt. Das sind noch einmal satte ca. 40 % Aufschlag auf den Differenzlohn. Schön auch, dass Arbeitslöhne nach drei, nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge - siehe oben - aber erst nach vier Jahren verjähren, also noch Abgaben auf Löhne nachzuentrichten sind, die gar nicht mehr geschuldet werden…
Ob die Branche jetzt ein Erdbeben erlebt, bleibt abzuwarten - das LAG Berlin-Brandenburg jedenfalls hat wieder einmal als Speerspitze des Unangenehmen die Pflicht, Hü oder Hott zu sagen.
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4.Dezember 2009 at 12:54 pm
Die Frage, die sich mir aufdrängt ist, wieso die anderen Gewerkschaften in der Zeitarbeitsbranche nicht ebenfalls vor Gericht gezerrt werden.
Ich könnte mir vorstellen, dass es in Hinsicht auf die Sozialmächtigkeit bei den anderen auch nicht gut aussieht. Denn wer tritt schon freiwillig einer Gewerkschaft bei, die den equal-pay Grundsatz freiwillig zu Lasten der Leiharbeitnemher aushebelt?
4.Dezember 2009 at 2:07 pm
Wo kein Kläger,, da kein…Sie wissen schon…