Reuter Arbeitsrecht

Wer schreibt hier?

Dieses Blog ist ein Service des Berliner Rechtsanwalts und Fachanwalts für Arbeitsrecht Wolf Reuter, LL.M..

Themen

Links


Neuste Kommentare:


« Verbot der sog. Bagatellkündigung | Home | Der Neger von Dortmund »

Showdown in Berlin - Christlich = Teuer? Das LAG verhandelt über die Tariffähigkeit der CGZP - die Zeitarbeitsbranche zittert

Von Wolf Reuter | 4.Dezember 2009

Am kommenden Montag, den 7. Dezember 2009 um 11:00 Uhr geht im Saal 334 des LAG Berlin-Brandenburg ein Streit in die nächste Runde, der eine Branche zittern lässt. Das Arbeitsgericht Berlin hatte im April 2009 der CGZP (Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen) die sog. “Sozialmächtigkeit” abgesprochen. Dagegen hatte diese Beschwerde eingelegt.

Warum interessiert das überhaupt jemanden? Weil es um Millionen, eventuell Milliarden geht. Denn:

Der von der CGZP unterzeichnete und wegen seiner günstigen Konditionen bei Arbeitgebern recht beliebte Tarifvertrag über die Entgelte der Brache wäre im Falle eines Scheiterns der Beschwerde unwirksam, weil eine nicht “sozialmächtige” Gewerkschaft keine Tariffähigkeit hat (oder richtiger: eigentlich gar keine Gewerkschaft ist). Die DGB-Gewerkschaften haben eine lange und wechselhafte Geschichte der Auseinandersetzungen mit ihrer Konkurrenz, die nicht immer so endete, dass den Wettbewerbern die Sozialmächtigkeit aberkannt wurde. Meist interessiert das jedoch nur die konkurrierenden Gewerkschaften.

Diesmal liegt die Brisanz in der massenhaften Anwendung des Tarifs. Da er vergleichsweise niedrig ist, markiert er eine Art Mindestlohn. Ohne gültigen Tarifvertrag müssten die “üblichen” Entgelte bezahlt und vor allem bis zur Verjährungsgrenze nachgezahlt werden (§ 612 BGB), die sich dann an den - teureren - Tarifverträgen anderer Gewerkschaften zu orientieren hätte.

Das ist zwar schön für die Arbeitnehmer, aber eine Existenzvernichtung für die Unternehmen. Denn sie müssten nicht nur Löhne nachzahlen, was bekanntlich auch ins Geld geht (und für eine Insolvenz allemal reichen könnte). Auf die Differenz wurden ja zudem bislang weder Steuern noch Sozialabgaben erhoben, und bei letzteren stehen angebliche schon die Sozialversicherungen hufescharrend in den Startlöchern. Für die Abführung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile haftet der Arbeitgeber nämlich alleine. Er kann für nicht einbehaltene Anteile den Arbeitnehmer nur im laufenden Arbeitsverhältnis und nur für drei Monate haftbar machen, während für den Arbeitgeber eine Verjährung von 4 Jahren (!) gilt. Das sind noch einmal satte ca. 40 % Aufschlag auf den Differenzlohn. Schön auch, dass Arbeitslöhne nach drei, nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge - siehe oben - aber erst nach vier Jahren verjähren, also noch Abgaben auf Löhne nachzuentrichten sind, die gar nicht mehr geschuldet werden…

Ob die Branche jetzt ein Erdbeben erlebt, bleibt abzuwarten - das LAG Berlin-Brandenburg jedenfalls hat wieder einmal als Speerspitze des Unangenehmen die Pflicht, Hü oder Hott zu sagen.


Verwandte Artikel


Literatur zum Thema

Die Station in Strafsachen
Ernemann / Fuhse / Johannsen / Kraak / Palder / Pfordte / Westphal
EUR 16,00
Internationales Vertragsrecht
Ferrari / Kieninger / Mankowski / Otte / Saenger / Staudinger
EUR 138,00
Die Deutsche Bank 1870 1995
Gall, Lothar / Feldman, Gerald D. / James, Harold / Holtfrerich, Carl Ludwig / Büschgen, Hans E.
EUR 39,90
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz: PartGG
Meilicke / Graf von Westphalen / Hoffmann / Lenz / Wolff
EUR 38,00
Gerichtskostengesetz. Justizvergütungs und entschädigungsgesetz: GKG JVEG
Binz / Dörndorfer / Petzold / Zimmermann
EUR 68,00
Mustersammlung Erwachsenenvormundschaft
Geiser / Langenegger / Minger / Mosimann / Nicod
EUR 35,00
Unterhalt Edition 1 / 2007
Müller / Hoffmann
EUR 99,00
Disziplinarrecht und Zulassungsentziehung
Ehlers / Hesral / Reinhold / Steinhilper / von Strachwitz Helmstatt
EUR 50,00
Deutsches Wirtschaftsrecht
Cebulla / Rodenbeck
EUR 25,00
Das neue Schuldrecht
Haas / Medicus / Rolland / Schäfer / Wendtland
EUR 38,00
Wörterbuch der Rechts und Wirtschaftssprache = Dictionary of Legal and Commercial Terms Teil 2: Deutsch Englisch
Romain / Byrd / Thielecke
EUR 77,00
Beck`scher PostG Kommentar
Badura / v. Danwitz / Herdegen / Sedemund / Stern
EUR 84,00
Rechtsstellung der Führungskräfte im Unternehmen
Hansen / Kelber / Zeißig / Breezmann / Confurius
EUR 84,00
Die beschränkte Steuerpflicht im Einkommen und Körperschaftsteuerrecht
Gassner / Lang / Lechner / Schuch / Staringer
EUR 76,00
Der Mietprozess
Beierlein / Kinne / Koch / Stackmann / Zimmermann
EUR 59,00
Handelsgesetzbuch: HGB
Baumbach / Hopt
EUR 78,00
Die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft SE
Nagel / Freis / Kleinsorge
EUR 48,00
Kommentar zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Ringleb / Kremer / Lutter / v. Werder
EUR 98,00
Zwangsverwaltung
Haarmeyer / Wutzke / Förster / Hintzen
EUR 68,00
Strafgesetzbuch : StGB
Lackner / Kühl
EUR 50,00


Topics: Grundsätzliches |

2 Kommentare to “Showdown in Berlin - Christlich = Teuer? Das LAG verhandelt über die Tariffähigkeit der CGZP - die Zeitarbeitsbranche zittert”

  1. GH meint:
    4.Dezember 2009 at 12:54 pm

    Die Frage, die sich mir aufdrängt ist, wieso die anderen Gewerkschaften in der Zeitarbeitsbranche nicht ebenfalls vor Gericht gezerrt werden.
    Ich könnte mir vorstellen, dass es in Hinsicht auf die Sozialmächtigkeit bei den anderen auch nicht gut aussieht. Denn wer tritt schon freiwillig einer Gewerkschaft bei, die den equal-pay Grundsatz freiwillig zu Lasten der Leiharbeitnemher aushebelt?

  2. Wolf Reuter meint:
    4.Dezember 2009 at 2:07 pm

    Wo kein Kläger,, da kein…Sie wissen schon…

Kommentare