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Von Wolf Reuter | 17.Dezember 2009
Die Güteverhandlung von Lucien Favrè vor dem Arbeitsgericht Berlin dauerte trotz großer Presse drei Minuten. Die Parteien einigten sich, das Verfahren ruhen zu lassen und die DFB-Sportgerichtsbarkeit anzurufen.
Hätte man das nicht auch in den letzten drei Monaten seit Einreichung der Klage entscheiden und diese Entscheidung dem Arbeitsgericht schriftlich übermitteln können?
Und wer – außer Hertha BSC – hat denn etwas von dem Schiedsverfahren? Wir berichten weiter…
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Topics: Alltag im Arbeitsrecht, Grundsätzliches | 2 Kommentare »
Kommentare
18.Dezember 2009 at 10:24 am
Oh Graus. Aus dem Arbeitsgericht Berlin machte ausgerechnet die Berliner Morgenpost in ihrer Berichterstattung heute das “Landesarbeitsgericht Tiergarten”. Das gibt es gar nicht. Wirklich.
3.November 2010 at 12:58 pm
[...] vergleichbar. Mal sehen, wie ein französisches Arbeitsgericht die Sache sieht. Unsere Prognose: Abgabe auf Antrag beider Parteien an ein Schiedsgericht des Verbandes, Einigung im Stillen, aber mindestens 1 Mio. gibt es dann [...]