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Schwach, Herr Favré – wo ist da der Unterhaltungswert?

Von Wolf Reuter | 17.Dezember 2009

 Die Güteverhandlung von Lucien Favrè vor dem Arbeitsgericht Berlin dauerte trotz großer Presse drei Minuten. Die Parteien einigten sich, das Verfahren ruhen zu lassen und die DFB-Sportgerichtsbarkeit anzurufen.

Hätte man das nicht auch in den letzten drei Monaten seit Einreichung der Klage entscheiden und diese Entscheidung dem Arbeitsgericht schriftlich übermitteln können?

Und wer – außer Hertha BSC – hat denn etwas von dem Schiedsverfahren? Wir berichten weiter…


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht, Grundsätzliches | 2 Kommentare »

2 Kommentare to “Schwach, Herr Favré – wo ist da der Unterhaltungswert?”

  1. Wolf Reuter meint:
    18.Dezember 2009 at 10:24 am

    Oh Graus. Aus dem Arbeitsgericht Berlin machte ausgerechnet die Berliner Morgenpost in ihrer Berichterstattung heute das “Landesarbeitsgericht Tiergarten”. Das gibt es gar nicht. Wirklich.

  2. Raymond Domenech - der nächste Fußballtrainer vor dem Arbeitsgericht | reuter-arbeitsrecht.de meint:
    3.November 2010 at 12:58 pm

    [...] vergleichbar. Mal sehen, wie ein französisches Arbeitsgericht die Sache sieht. Unsere Prognose: Abgabe auf Antrag beider Parteien an ein Schiedsgericht des Verbandes, Einigung im Stillen, aber mindestens 1 Mio. gibt es dann [...]

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