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Maybrit und die Monster

Von Wolf Reuter | 16.Oktober 2009

Maybrit Illner macht sich und ihre Show am 15.10.2009 lächerlich und benutzt dazu das deutsche Arbeitsrecht:

Der Untergang der Polittalkshow war gestern Abend zu besichtigen. Maybrit Illner hatte zu einer Folge “American Gladiators” geladen. Zweck war, möglichst viel verbales Blut zu verspritzen. Gleichzeitig wurde der Beweis geführt, dass man Diskussionen zum Arbeitsrecht im Fernsehen einfach verbieten sollte. Sie taugen nur für Brot und Spiele.

Zwei Nebeneffekte hatte der Abend. Der erste dürfte sein, dass Hans-Olaf Henkel so schnell keine Einladung von Maybrit Illner mehr annehmen wird. Er hatte offenbar erwartet, es werde halbwegs sachlich über das Recht des Kündigungschutzes gesprochen. Henkel war dann sichtlich irritiert, weil niemand auch nur akzeptieren wollte, dass Arbeitgeber Mitarbeiter jedenfalls nicht alleine deshalb einstellen, weil man beim Kündigen so viel Spaß haben und ein paar Existenzen ruinieren kann (oder, wie Ritter Wallraff sagte, um auf “Menschenjagd” [sic!] zu gehen). Das war einfach nicht konsensfähig, weil es keiner hören wollte. Henkel hatte - möglicherweise - auf ein Essen mit seiner Frau verzichtet, um in eine Talkshow zu gehen, hatte sich aber in den Circus Maximus verirrt und fand es sichtbar widerlich, trotz seiner hanseatischer Zurückhaltung.

Nebeneffekt Nummer zwei war, dass ein bislang unbekannter Rechtsanwalt in Einzelkanzlei (Helmut Naujoks) sich mit Deutschlands bekanntestem Kreuzzugteilnehmer seit dem Jahr 1190 (Tod von Friedrich Barbarossa), Günther Wallraff, zu einem PR-Coup zusammengetan hatte. Herr Kollege Naujoks outet sich auf seiner Internetseite als Arbeitgeberanwalt (na und, sind wir hier auch…!) und war von Wallraff undercover angeblich für dessen neues Buch aufgesucht worden. Die Ratschläge, die er als vorgeblich verzweifelter Firmenchef erhielt, empfand er als “Menschenjagd”, weshalb man Naujoks aus der Anwaltskammer “ausschließen” müsse. Gottseidank hat Walle hierzulande nix zu sagen, der ja schon vor 20 Jahren dachte, bei McDonald’s gäbe es keine Hosentaschen, damit die Mitarbeiter das viele Trinkgeld, das die Burgerfresser kurz vor Mitternacht geben, nicht einstecken können. Jeder hat so sein Weltbild. Aber als Kämpfer der Gerechten hielt er sein Buch stets im Bild und Naujoks gab ohne viel Mühe und sicher wunschgemäß das Megaarbeitgeberschwein, so dass man ihm heute sicher die Bude einrennt. Wenn ein paar Verrückte glauben, sie bräuchten einen Anwalt, der sich gerne beschimpfen lässt, viel Spaß. Dass die beiden sich nicht abgesprochen hatten, das Maximum an Marketingerfolg herauszuholen, mochte man nach den ersten 30 Minuten nicht mehr glauben.

Weil die Gerechten nie alleine sind, hatte man auch Christina Frank eingeladen. Warum, blieb unklar. Die ist Rechtssekretärin bei ver.di und hat nach eigener Einlassung Anrufe aus dem ganzen Bundesgebiet, weil ihr das Wunder gelungen ist, einen Fall gegen Monster Naujoks zu gewinnen. Hört, hört, wenn wir alle immer Anrufe bekämen, wenn wir gegen einen von den anderen 140.000 Anwälten einen Fall gewinnen, würden die Umsätze der Deutschen Telekom AG neue Höhen erreichen. Jedenfalls wollte Frank wissen, ob Herr Henkel es in Ordnung fände, dass ein Menschenschinder wie Naujoks für die Arbeitgeber spräche. Henkels Hinweis, das tue der gar nicht, er sei Anwalt und werde beauftragt, ein juristisches Problem zu lösen, verstand sie nicht.

Es gab noch ein “Opfer” (nicht von Naujoks, der überhaupt wenig Saftiges sagte und eher sachlich wirkte), die mal Betriebsratsvorsitzende war, mit ihrem Anwalt. Der Kollege hatte sich, wie Henkel, auch verlaufen, denn auch er versuchte zu erklären, dass man sich nicht einfach ein Schwein von Anwalt anheuern kann und dann gewonnen hat, auch wenn es eine himmelschreiende Ungerechtigkeit ist, weil Anwaltsarbeit erst einmal Handwerk ist und die Entscheidungen eben ein Richter trifft. Die Zuschauer hatten zum Schluss wohl eher den Eindruck, Naujoks und Wallraff seien die Entscheider, Volksbildung wurde also nicht betrieben und der sachliche Kollege kein zweites Mal eingeblendet.

Wallraff wollte vor allem schimpfen. Er meinte zu seinem Marketingspezi Naujoks, der stünde ja nicht alleine da, es gebe ganze “Anwaltskollektive” [sic!], die sich nur Arbeitgeberinteressen widmen würden. Wie böse! Da gehören wir dann auch dazu - aber als “Kollektiv” lassen wir uns nicht beschimpfen. “Anwaltskollektive” gab es in der DDR. Sie dienten der Durchsetzung und Kontrolle der von der SED vorgegebenen Ziele im Rechtswesen und hatten nichts mit dem unabhängigen Organ der Rechtspflege zu tun, das wir sind. Deshalb ist das ein Begriff aus einem Unrechtsstaat.

“Wer nicht spurt, fliegt raus”, so war der Titel der Sendung. Wen schütze der Kündigungsschutz, so fragte der Untertitel. Dazu hatte keiner der Diskutanten etwas beigetragen (Herr Henkel wollte zwar, zugegeben, das wollten aber die anderen nicht hören, s.o.). Über Kündigungsschutz wurde gar nicht gesprochen, wer Naujoks googelt, wird aber feststellen, dass der immerhin ein Buch zur Kündigung von “Unkündbaren” geschrieben hat. Letzte Auflage: 2001. Also aus der Steinzeit. Wen schützt der Schutz nun? Wir sind Herrn Dr. G. Binkert, dem Vizepräsidenten des LAG Berlin-Brandenburg, für folgenden Hinweis dankbar: ca. 1,2 Mio. Kündigungen gibt es hierzulande im Jahr. Ca. 300.000, also gerade so ein Viertel davon, werden nicht akzeptiert, sondern vor die Arbeitsgerichte gebracht. Nur in zwei Dritteln der deutschen Betriebe gilt überhaupt das Kündigungsschutzgesetz. Die Frage ist deshalb einfach zu beantworten: Das Kündigungsschutzgesetz jedenfalls schützt einen begrenzten Personenkreis in besonderen Fällen. Die meisten Kündigungen haben übrigens nichts mit Frikadellenklau zu tun, sondern sind betriebsbedingt. Herr Naujoks, übernehmen Sie?


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9 Kommentare to “Maybrit und die Monster”

  1. Michael C. Neubert meint:
    16.Oktober 2009 at 3:07 pm

    Klasse analysiert und kommentiert - besser als der Spiegel das sonst immer macht (ich glaub, die haben die Sendung von gestern Abend noch nicht kommentiert).

  2. Müller meint:
    16.Oktober 2009 at 3:11 pm

    Guter Beitrag Herr Kollege Reuter! Ich konnte mir diese Veranstaltung aber nicht bis zum Ende antun. Danke für die Schilderung, dass ich nichts mehr Erhellendes verpasst habe. Solche Sendungen sollen zwar kein jur. Fachseminar darstellen, aber ein Wenig Sachlichkeit und -kenntnis (bei den Nichtjuristen) hätte nicht geschadet. mfkg

  3. Harry gambler meint:
    21.Oktober 2009 at 8:58 am

    Viele verkennen den Sinn von Talkshows, es sind Unterhaltungssendungen und keine juristischen Vorlesungen.
    Wallraff ist Schriftsteller und kein Juraprofessor, er schreibt Bücher mit Hintergund, andere schreiben pornografische Darstellungen.
    Das Arbeitsrecht hat heute ein “asoziales Niveau erreicht”, in dem Anwälte sehr schnell erkannt haben, man bekommt Geld für Nullleistung. Dieser parasitäre Charakter, nach dem Vergleich gibt es Kohle für eine Verhandlung die nie stattfindet, hat den Rechtsstaaat ausgehebelt.
    Ziel einer grundlegenden Reform muss es sein, Anwälte bekommen nur noch Geld bei Erfolg. Richter die gegen die ZPO und andere Verordnungen verstoßen, werden vom gesellschaftlichen Sozialleben ausgeschlossen, Ausweis und Führerschein sowie Sozialversicherungskarte werden eingezogen.
    Ein Leben in einem Obdachlosenasyl und Flaschensammler ist jedem Bürger zuzumuten, also auch den Richtern die nicht mehr wissen, was ihre Aufgabe ist, Recht zu finden und keine Urteile zu fällen, die sie nicht einmal unterschreiben und damit ungültig sind.
    http://scheinurteile.wordpress.com/
    Unser Rechtssystem muss sich an den Grundrechten der Bürger orientieren, in jedem Urteil zu einer Kündigung muss die Gültigkeit des Kündigungsschutzes erwähnt werden. Hat sie bestand oder nicht?
    Es gibt Arbeitsrichter in Deutschkland die kennen nicht einmal das StGB oder das Kündigungsschutzverfahren, wer jemanden ohne strafrechtlichen Nachweis des Diebstahls beschuldigt, begeht den Akt der Beleidigung und greift die Würde des Menschen an.
    Wir brauchen eine europäische Lösung in dem Sinne, dass Richter und Anwälte genauso wie Piloten oder Taxifahrer auf ihren gesundheitlichen und geistigen Zustand überpüft werden.Zusätzlich muss wegen ihrer gesellschaftlichen Stellung eine Regelüberprüfung per Zufallsgenerator von mindestens 10 ihrer Urteile oder Vergleiche pro Jahr durch eine Expertenkommission erfolgen.
    Der Bürger muss sich auf die Unabhängigkeit von Richtern verlassen können, schon der Verdacht reicht aus für Ermittlungen,stellt man fest, der “Junge liebäugelt mit Lobbyisten”.
    In einem Parlament dürfen nicht mehr als 3 % Juristen sitzen. Und so gibt es viele Punkte die aufgearbeitet werden müssen.
    In England erhalten Mobbingopfer bis zu 1 Million Schadensersatz, in Deutschland gerade mal 30 000 Euro, das sind die Probleme, weshalb wir das angelsächsische Modell der Justiz brauchen.
    Talkshows sind Unterhaltungshows wie Parlamentssitzungen, das was hinter den Kulissen geschieht, das ist entscheidend.
    In England hat kein Parlamentarier einen Nebenjob, in Deutschland haben die Jungs nur Nebenjobs und keine Zeit für parlamentarische Arbeit.
    Wir sind am Ball, Nichtwähler wissen warum sie die Reißleine gezogen haben.

  4. Wolf Reuter meint:
    21.Oktober 2009 at 9:22 am

    Wir veröffentlichen das, aber der Ton ist die Grenze des Erlaubten.

    Meinen Sie wirklich, Erfolgshonorare seien ein Garant für Rechtsstaatlichkeit, oder glauben Sie im Ernst, dass Arbeitsrichter keine Ahnung von Kündigungsschutzverfahren haben? Das kann man nicht ernstnehmen.
    Ich empfehle jedem eine gründlichere Beschäftigung mit der Materie.

  5. Harry gambler meint:
    21.Oktober 2009 at 3:12 pm

    Werter Wolf Reuter,
    ich denke Sie meinen meinen Artikel oder Kommentar. Ich halte den Ton von mir für absolut gerechtfertigt, denn dass was wir als Mobbingopfer innerhalb der Jusitz erfahren haben, spricht Bände.
    Eine Frage an den Juristen:
    Wissen sie was eine Restriktionsklage ist? Und wie viele Anwälte sind in der Lage eine solche Klage zu führen? Wieviele Arbeitnehmer hätten heute noch ihren Arbeitsplatz wenn Anwälte ihre Aufgabe wahrnehmen würden? Was schätzen Sie?
    Zum Inhalt:
    Ein Mobbingopfer bei VW wurde trotz der Inanspruchnahme eines Anwalts seines Vertrauens seinen Job los. Nach Jahren hat er ohne Anwalt und mit dem Gerechtigsgefühl aus Artikel 1 des GG eine Restriktionsklage eingereicht und seinen Job wieder bekommen. Der Arbeitnehmer hat nie einen Hörsaal betreten, hat nie studiert und war dennoch in der Lage seinen Prozess zu gewinnen. Anwälte konnten das nicht. Gibt Ihnen so etwas nicht zu denken?
    Lesen Sie bitte regelmäßig die AMR und sie wissen, was bei uns vor den Gerichten los ist. Kennen Sie den Maultaschenfall?
    Ich kann verstehen, dass Herr Wallraff manchen Anwälten aufstößt, ich bin kein Fan von ihm, muss aber zu geben, dass er mehr bewegt hat als 95 % aller Anwälte in diesem Land. Man kann über sein Weltbild und seine Ansichten streiten und sollte es auch tun. Man sollte dann aber auch bereit sein, eine andere Meinung zu akzeptieren.
    Niemand von uns ist Gott.
    Ja, ich bin der Meinung, wenn wir Erfolgshonorare im Bereich des Arbeitsrecht einführen würden, hätten wir in Berlin nicht 250 000 Arbeitnehmer über 50 Jahre ohne Arbeit. Irgendwo her müssen die ja kommen, lesen sie mal den Fall “Emmely” genau durch. >Wo ist die Anziege des Discounter gegen “Emmely” wegen Diebstahls?> Ich würde nie ohne Nachweis einer Anzeige vor ein Gericht in Deutschland gehen und behaupten, jemand hätte geklaut. So was ist eine Beleidigung, und als Manager eines Unternehmens muss ich so etwas wissen. Auch ein Richter muss doch so viel kentnis davon haben, oder?
    In meinem persönlichen Fall hatte ich drei Anwälte, wobei ich offen zugebe, einer davon war sehr gut aber eben ein Verkehrsrechtsexperte, so dass ich später zu Arbeitsrechtlern wechseln muss und da fingen die Niederlagen und Vergleiche an. Heute haben ich nun selbstständig und abweichend vom Rat meiner beiden “Arbeitsrechtler” genug Beweismittel zusammen und kann nun so wohl hoffen, dass es vor einem Strafgericht mal endlich zu einem Mobbingprozess kommt und vor dem Arbeitsgericht hole ich mir meinen Job wieder. Ich lade Sie gerne zu den Terminen ein, denn von Interesse dabei ist hier, dass auch die Bundesregierung mit auf der Anklagebank sitzt. Anwälte kriegen da schon weiche Knie, wenn sie den Begriff “Bundesregierung” hören.
    Zu Noujoks, ich habe den RA vor Gericht erlebt und muss sagen, ja, er ist ein Erfolgsmensch, aber seine Methoden kann ich nie und nimmer gut heißen. Wer nur kündigt um des Kündigungswillen, der hat unsere Ökonomie der “sozialen Marktwirtschaft” nicht verstanden, denn sonst hätten wir Verhältnisse, die uns allen Sorgen machen müssten.
    Brechen Sie auf zu neuen Ufern im Arbeitsrecht, auch wir werden in Deutschland Dank der EU bald ein Gesetz gegen Mobbing haben, in den USA gibt es so etwas schon. Warum sind wir nicht Weltmeister, wenn es um gute und weise Gesetze im Sinne der Bürger geht? Herr Noujoks sollte sich mehr mit dem Thema “Mobbing, Cyberbulliýing und Schikane am Arbeitsplatz” beschäftigen, denn könnte er tausende von Mobbingopfer Jahr für Jahr vor Gericht verteidigen und reich werden, was ich ihm gönnen würde.
    Mit Gruß
    Harry Gambler

  6. Harry gambler meint:
    22.Oktober 2009 at 12:15 am

    Von Interesse dürfte auch der Maultaschenfall in der drezeitigen Kündigungswelle sein, Hier geht es um “Essensreste”, nicht verwunderlich, wenn man weiß, was Altenpflger in unserem land verdienen.
    “Radolfzell - Wegen sechs Maultaschen im Wert von kaum sechs Euro verliert eine 58-jährige Altenpflegerin in Konstanz ihren Job. Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee entschied am Freitag, dass die Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen Diebstahls zu Recht entlassen worden ist. Gegen die fristlose Kündigung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit hatte die 58-Jährige geklagt. Das Gericht hat die Klage nun abgewiesen.

    Das Gericht sah es nun durch Zeugenaussagen als erwiesen an, dass die Frau sechs Maultaschen mitgenommen hatte. Sie habe damit gegen eine Anweisung der Heimleitung verstoßen, wonach Essensreste nicht vom Personal mitgenommen werden dürften. Der Träger des Heims hatte von einem Diebstahl gesprochen, der das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und der Mitarbeiterin zerrüttet habe, der 58-Jährigen zuerst aber auch 18.000 Euro als Abfindung angeboten” (1)
    1)http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,655511,00.html
    und
    http://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2009/10/08/asoziale-kundigung-wegen-vier-maultaschen/
    Ziemlich makaber was da abgeht, oder?

  7. Wolf Reuter meint:
    22.Oktober 2009 at 9:06 am

    Lieber Harry Gambler, der Ton Ihres zweiten und dritten Beitrags ist sachlicher und fokussiert sich dankenswerterweise auf das Arbeitsrecht. Sie müssen eine Menge Frust angestaut haben. Die gründe kann ich nicht beurteilen. Lesen Sie mal unseren Beitrag zur France Telecom. Man kann es mit dem Festhalten an Arbeitsverhältnissen auch so übertreiben, dass man suizidal wird. Mobbing ist schlimm, aber selten vor Gericht. Die eigenartige Erfahrung meiner Praxis: Echte Mobbingopfer kommen selten vor die Gerichte, Querulanten schon eher. Ich habe mal einem Klienten gesagt, statt sich mit seinem Arbeitgeber in jahrelange Streitigkeiten zu verwickeln und nur noch als Kreuzritter oder Opfer aufzutreten, solle er mal über die Alternative nachdenken, den krankmachenden Job aufzugeben und sein Leben zu ändern. Ist der Chef wirklich so ein Schwein und die Kollegen auch, dann werden sie durch alle Gerichtsprozesse der Welt niemals ihren Charakter ändern. Sie argumentieren auf einem Niveau der Verdichtung von “Schutzmechanismen”, bei dem ich mich frage, ob nicht ein kulturelles Problem des Festklammerns an einem Arbeitsplatz um seiner selbst willen offenbar wird. Dass 250.000 Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz noch hätten, wenn ihre Anwälte nicht versagt hätten, ist übrigens Unfug. Wenn man nur den richtigen Anwalt bräuchte, um eine Kündigung auszuhebeln, gäbe es keinen Arbeitsmarkt und kein Kündigungsschutzrecht. Das erlaubt nämlich gerade Kündigungen, stellt aber Voraussetzungen dafür auf. Diese sind kein Selbstzweck, sondern sollen eine gerichtliche Prüfung nachvollzuiehbar gestalten.

    P.S.: Ich habe in der Tat noch nie von einer “Restriktionsklage” gehört. Das hängt damit zusammen, dass es so etwas nicht gibt. Ich nehme aber an, Sie meinen eine Restitutionsklage nach § 580 ZPO. Wenn man sich mal diese Voraussetzungen ansieht, dann muss in einem Prozess schon etwas grob schiefgelaufen sein, um damit Erfolg zu haben. Viel Glück.

  8. Harry gambler meint:
    22.Oktober 2009 at 10:29 am

    Werter Herr Wolf Reuter,
    man muss sich einfach auf Grundregeln verständigen. Eine heißt, die “Würde des Menschen” ist unantastbar. Argumente wie, “echte Mobbingopfer” sind eh nicht vor Gericht ist falsch. Der Begriff “Queralanten” ist asozial, denn er bringt etwas zum Ausdruck was der Demokratie abträglich ist. Nur wer sich für sein Recht einsetzt, hat auch einen Anspruch auf dieses.
    1933 hat eine ganze Generation auf das Recht Demokratie verzichtet und in freien Wahlen einen Diktator gewählt, der dann aufgeräumt hat, am 9. November feiern wir einen dieser Jahrestage, die aus der Aufgabe der Demokratie resultieren.
    Weiterhin machen sie einen dieser “Heuschreckenfehler” in dem sie immer von Chef reden. 80 bis 90 % der Fälle, in denen gemobbt wird, finden in Unternehmen statt, in denen es nicht mehr den klassischen Chef gibt, also Eigentümer gleich Chef, sondern leitende Angestellte die ihre “Fürsorgepflicht” nicht wahrnehmen und aus persönlichen Gründen wie Bonunszahlungen andere fertig mache. Und hier handelt es es sich um klassische Fälle von “Handlungen im Sinne des Strafgesetzbuchs”.
    Niemand klammert sich an seinem Arbeitsplatz fest, wenn er nicht Politiker, Funktionär oder Beamter ist. Von daher herrscht in der freien Wirtschaft ein Kommen und Gehen. Ein Mitarbeiter stellt nach 2 Jahren fest, dass er als Klempner beim Nachbarbetrieb eine besser Bezahlung und 2 Tage mehr Urlaub erhält, also kündigt er und wechselt den Betrieb.
    Ein Bäckermeister kann nur noch drei anstatt 5 Mitarbeiter beschäftigen, also redet er mit zwei, meistens Jüngere und Qualifizierte, die eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Diese Regelkündigungen laufen sozial und kommunikativ ab, man trennt sich gütlich, weil auch Arbeitnehmer die Lage ihres Chefs verstehen. Wir reden von Fällen, in denen kein Kündigungsgrund vorliegt und ein Wechsel sinnlos ist, weil der Mitarbeiter mit 53 keinen neuen Job findet. (http://www.wdr.de/phorum/live/active/read.php?83,141581886)
    Ein Kündigungsgrund liegt zum Beispiel im Falle von Quelle vor, weil der Betrieb einfach “Pleite ist”.
    Die Restitutionsklage kommt aus dem eurpäischen recht und dort spricht man von Restriktionsklage, Deutschland musste das wider dem eigenen Willen als Mitglied der EU übernehmen. (Mais ces restrictions ont leur base dans la loi et dans la manière dont la loi …)
    oder aus der Realität; “am 30.4.09 wurde die Restitutionsklage vor dem Landesarbeitsgericht
    Frankfurt verhandelt.
    -Der Vorsitzende Richter B. musste sein Urteil vom 16.02.06 selbst
    aufheben.
    -Das Urteil das Arbeitsgerichtes Kassel vom 01.04.05 wurde abgeändert.
    -es wurde festgestellt: das Arbeitsverhältnis ist nicht mit Kündigung
    vom 30.04.04 aufgelöst wurde”.
    Mir kommen solche Diskussionen wie “Kinderkram vor”, alle deutschen Bürger und Politiker reden von Mehrwertsteuer und so steht es auch auf jeder Rechnung. Nur beim Finanzamt können sie keine Mehrwertsteuerabführen, denn dort gibt es sie nicht, dort heißt sie “Umsatzsteuer”. Mal erhlich eine Feststellung, das sind doch “Idiotenspiele”, denn warum kann ein Finanzbeamter nicht den Begriff “Mehrwertsteuer” verwenden, wenn wir auch wissen, eine Ware wird nicht dadurch mehr wert, wenn sie mit einer Steuer belegen.
    Bei den 250 000 Arbeitnehmern in Berlin geht es um eine Altersgruppe, also um über 50 jährige, und das sind Fakten. Kein Handwerker findet zur Zeit ab 50 einen Job, egal welche Qualifikationen er noch hat, und das sit ein gesellschaftliches Problem.
    Alle Fälle die Herr Noujoks bearbeitet, sind Mitarbeiter die über 50 Jahre sind und die an Betriebsratswahlen teilnehmen oder teilgenommen haben. So was nennt man Analysieren.
    Viel Erfolg
    Harry Gambler

  9. Wolf Reuter meint:
    22.Oktober 2009 at 11:23 am

    Alles in Ehren. Eine Restriktionsklage gibt es dennoch nicht. Man kann so etwas aus dem europäischen Recht nicht wider Willen übernehmen. Der Arbeitsgerichtsprozess ist ein Zivilprozess und es gibt weder europäisches Recht, das den Zivilprozess regelt, noch darf es das geben, weil die Union hier keine Rechtssetzungsbefugnisse hat. Wer austeilt, gerade im juristischen, und behauptet, Anwälte und Richter hätten keionen Plan, sollte sich selbst um inhaltliche Richtigkeit bemühen :-)

    P.S. Querulanten gibt es. Die Bezeichnung hat nichts “asoziales”. “Asozial” ist ein DDR-Vokabular zur Terrorisierung nicht systemkonformer Personen (s. §§ 42 “Arbeitserziehung”, 145 “Verleitung zu asozialer Lebensweise” und 249 “Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten” Strafgesetzbuch der DDR). Das waren Vorschriften, die mit einem ideologischen Schlagwort, aber ohne echte Tatbestandsvoraussetzungen ausschließlich zutiefst menschenverachtende Zwecke hatten. Der Begriff “asozial” hat daher in rechtsstaattlichen Debatten nichts verloren und ist diskreditiert, wie “lebensunwert” oder “völkisch” durch die andere deutsche Diktatur diskreditiert sind (alle Begriffe haben ihren sprachlichen Ekeleffekt auch ohne ihre Geschichte, so dass ich sie auch deshalb nicht verwenden würde). Solche Worte soll man m.E. nicht benutzen.

    PPS: Senden Sie mir das Urteil, gerne anonymisiert. Diese Sachverhalte sind selten und die Entscheidung in keine Datenbank eingespeist. Dass ein Richter sei eigenes Urteil aufhebt, zeugt doch von einer gewissen rechtssaatlichen Souveränität, oder?…

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