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Von Wolf Reuter | 30.April 2010

Ganz zu Ende war er noch nicht: Der sog. Maultaschenfall, der Baden-Württemberg erregte, bevor der “Ossi-Fall” diese Rolle übernahm, wurde bei dem lang erwarteten Berufungstermin im März bekanntlich verglichen. Es handelte sich aber nur um einen sog. Widerrufsvergleich. Bis heute (30. April 2010) können die Parteien dem Gericht mitteilen, ob sie widerrufen. Nur wenn kein Widerruf erfolgt, wird die Sache beendet – ansonsten folgt ein Urteil.
Mehrere Quellen indes berichten, zumindest die Arbeitgeberseite habe sich entschlossen, nicht zu widerrufen.
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