Reuter Arbeitsrecht

Wer schreibt hier?

Dieses Blog ist ein Service des Berliner Rechtsanwalts und Fachanwalts für Arbeitsrecht Wolf Reuter, LL.M..

Themen

Links


Neuste Kommentare:


« | Home | »

Lucien Favrè und das Arbeitsrecht der Großkopferten

Von Wolf Reuter | 23.Oktober 2009

Die Hauptstadt ist immer gut für Überraschungen, ihr Bundesliga-Fußballverein war in letzter Zeit wohl allenfalls für Negativschlagzeilen zu haben (hier schreibt ein echter Fußballignorant, der gerade noch weiß, dass der Club ein e.V. ist und sich Herta BSC nennt…). Alle schreien ja immer – auch in den Kommentaren auf diesem Blog – lauthals, dass es die Kleinen (Emmely, Maultaschenkündigung, Brötchenaufstrich etc.) erwische, die “Manager” aber nicht, wer werfe denen ihre Millionenverluste vor (übrigens: Die Deutsche Bank AG macht Rekordgewinne, Herr Ackermann ist kein Pleitier). Na ja.

Aber Lucien Favré – das ist ein Arbeitnehmer. Ja wirklich. Trainer sind weisungsgebunden und dürfen den Teufel tun, für einen anderen Verein zu arbeiten. Mit ihnen werden – teure – Arbeitsverträge verhandelt, die zur Absicherung des Trainers meist befristet sind.

Seit wann befristete Verträge eine Absicherung und keine Arbeitgeberschweinerei von FDP-durchseuchten Neoliberalen sind? Also:

Lesen Sie mal den Beitrag zur France Telecom – Trainer kleben nicht an ihrem Job, die Vereine aber auch nicht unbedingt. Eine klare Befristung, die eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ausschließt, gibt damit den Favrés Planungssicherheit. Gegen die Befristungen ist, solange die Voraussetzungen des § 14 II TzBfG eingehalten sind, kein Kraut gewachsen. Von einem Trainer, der Entfristungsklage erhebt, hat man auch nicht gehört, aber es wäre reizvoll: Nehmen wir mal an, der Betreffende hat schon früher als irgendetwas beim Verein gearbeitet, schwupps, jetzt ist eine Befristung nur noch mit Sachgrund möglich. Aber finden Sie den mal in den Befristungsgründen des § 14 I TzBfG. Fehlanzeige. Nur Zyniker könnten behaupten, die Befristung liege in der Natur der Sache (§ 14 I Nr. 4 TzBfG), weil Trainerkarrieren eben kurzlebig seien – das ist eher eine Folge als der Grund der Verträge. Wäre man kleinkariert, müsste man sagen, den meisten Trainer sollte zur Entfristungsklage geraten werden. Wäre ein spannender Prozess.

Zurück zu Favré – dessen Vertrag gab ihm wohl bis zum Ende noch ca. 1 Mio. EUR Ansprüche, weil seine “Ablösung” ja keine Kündigung (als ordentliche vermutlich vertraglich ausgeschlossen, s.o., aber wieder reizvoll – was soll denn der Kündigungsgrund sein) war, sondern nur seine Arbeitspflichten betraf. Eine komfortable Ausgangssituation für Auflösungsverhandlungen.

Favré hat dann bei einer Pressekonferenz im Hotel Adlon sinngemäß gesagt, der Verein habe den Weggang von Herrn Hoeneß nicht verkraftet. Wer keine Ahnung von Fußball hat, wie ich, wäre über die Äußerung hinweggegangen. Herta sieht darin eine Insubordination und hat fristlos gekündigt, angeblich nach Rücksprache mit einem “Arbeitsrechtler”, der das ganze für felsenfest hält (FTD online).

Wo sind die Aufschreie all der Gerechten? Wenn Favré das angebrochene AXE-Duschgel eines Spielers hätte mitgehen lassen, hätte man ihn kielholen und zweifelsfrei emmelymäßg fristlos kündigen können. Aber seine Meinung zu den Gründen für sportlichen Misserfolg? Ein Kündigungsgrund? Anders als der Klau von fremdem Eigentum ist eine Meinungsäußerung immerhin vom GG gedeckt, oder?

Die Judikatur dazu füllt Bände. Ein MLPD-Funktionär (für die, die es nicht wissen: Das ist die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland, gibt es wirklich…) hatte 2003 in Baden-Württemberg z.B. dem Betrieb vorgeworfen “menschenverachtende Hetze auf Kranke” zu betreiben und dergleichen mehr. Die fristlose Kündigung war aber unwirksam (siehe LAG B-W, Urteil vom 29.07.2004 -  21 Sa 113/03). Das LAG stellte fest:

“…Die auf das Arbeitsverhältnis bezogene Redewendung „wes Brot ich eß, des Lied ich sing” widerspricht dem Menschenbild des Grundgesetzes…”

Ja. Es gebe eine Loyalitätspflicht, den Gesamtzweck des Betriebes im Auge zu hbehalten. Ja. Gemessen daran sind die Äußerungen extrem, ohne Abmahnung taugen sie aber nicht zur Kündigung. Kritik am Arbeitgeber sei erlaubt. Man findet hunderte solcher Entscheidungen, mit stets dem gleichen Unterton.

Dass Favré ist also ein Spitzbub ist, der raus muss, kann man nicht ernsthaft behaupten. Warum sollte er sich nicht kritisch zu Herta äußern dürfen? Er hat ja nicht von Hetze gesprochen, wie der MLPD-Kollege.

Also: Das ist eine Unrechtskündigung, ja, es könnte eine Karriere ruinieren. Favré ist über 50 und gehört damit zur Risikogruppe der Arbeitslosen.

WO BLEIBT DER AUFSCHREI???

Ach – Herr Kollege Najoks, übernehmen Sie, vielleicht kriegen Sie das für Hertha ja durch…


Verwandte Artikel


Literatur zum Thema

Arbeitsrecht von A Z
Schaub / Koch
EUR 19,90
Arbeitsrecht
Pallasch
EUR 29,80
Arbeitsrecht in der Kirche
Richardi
EUR 48,00
Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht

EUR 440,00
Droit du travail
Favre Moreillon
EUR 39,00
Droit du travail
Favre Moreillon
EUR 31,00
Droit de la consommation
Stauder / Favre Bulle
EUR 61,00
Il segreto professionale dell'avvocato e del notaio
Frigerio / Gross / Rondi / Favre
EUR 28,00
Arbeitsrecht
Maties
EUR 9,90
Arbeitsrecht
Wörlen / Kokemoor
EUR 20,00
Arbeitsrecht
Löwisch
EUR 35,00
Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst
Müller / Preis
EUR 39,00
Fälle zum kollektiven Arbeitsrecht
Stoffels / Reiter / Bieder
EUR 19,90
Altersgrenzen und Alterssicherung im Arbeitsrecht

EUR 68,00
Strategie und Taktik im Arbeitsrecht
Klar
EUR 25,00
Arbeitsrecht und TVöD/TV L
Kuner
EUR 38,00
Kollektives Arbeitsrecht
Richardi
EUR 24,90
Europäisches Arbeitsrecht
Thüsing
EUR 29,90
Guter Rat im Arbeitsrecht
Schaub / Rühle
EUR 14,00
Arbeitsrecht
Dütz / Thüsing
EUR 21,90


Topics: Alltag im Arbeitsrecht, Grundsätzliches | 5 Kommentare »

5 Kommentare to “Lucien Favrè und das Arbeitsrecht der Großkopferten”

  1. Malte S. meint:
    23.Oktober 2009 at 9:26 am

    Vielleicht liegt der Grund ja darin, dass ein Bundesligatrainer idR in einer Saison mehr verdient als der durchschnittliche Arbeitnehmer in mehreren Jahren. Ihm stand daher immer die Möglichkeit offen, sich ein nahezu sicheres Polster für die Arbeitslosigkeit zu schaffen – hat er es nicht getan: Pech gehabt.
    Dagegen haben die wegen Bagatelltaten Gekündigten idR keine derart hohen Verdienste, die das Anlegen eines “Rentenersatzpolsters” ermöglichen.

    Und nicht zu vergessen: Trainer gibt es nicht “wie Sand am Meer” – im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern. Die Entscheidung, den Trainer zu “entlassen”, wird daher weit reiflicher überlegt werden als dies bei einem Fließbandarbeiter der Fall wäre.

  2. Wolf Reuter meint:
    23.Oktober 2009 at 10:11 am

    Da sind wir nicht 100% bei Ihnen. Nicht zynisch, aber eine Tatsache ist es – was Sie hoffentlich eines Tages selbst herausfinden können – dass jemand, der 1 Mio im Jahr verdient, einen entsprechenden Lebensstandard hat, den er bei Verdienstausfall nicht effektiv herabsetzen kann. Wenn Sie ein Haus kaufen und die Rate 5.000 im Monat beträgt, der älteste Sohn in USA studiert (zB für 20.000 USD fees im Jahr), die Tochter gerade ihr Abitur in Frankreich macht und alle unterhalten werden müssen, ist ganz schön was los. Viele Leute hören das nicht gerne, aber man kann eien Hypothek nicht einfach kündigen und ist dann die Schulden los. Den Sohn aus der Uni werfen – na ja, stellen Sie sich das mal in der Realität vor; ich selbst habe mal für mein ältestes Kind auf die Option Privatschule verzichtet, weil die Befürchtung bestand, die dann folgenden Ansprüche der weiteren Kinder nicht mehr bezahlen zu können und vor allem, weil ich nicht riskieren wollte, bei einem downturn ein Kind aus der Schule nehmen zu müssen, weil das Geld futsch ist. Die sog. Bagatellgekündigten (Diebstahl ist im StGB keine Bagatelle, sondern hat einen Strafrahmen bis zu 5 Jahren!) kommen, nach Sperrzeit, zur Arbeitsagentur. Alle Arbeitsrechtler mit Praxis werden Ihnen bestätigen: Dieser Normalarbeitnehmer hält auch den längsten Kündigungsschutzstreit durch, weil ihm das Arbeitslosengeld reicht – Trainer (oder Geschäftsführer, leitende Angestellte etc). gehen nach drei Monaten unter ihren Verbindlichkeiten in die Knie (und einigen sich). Ich habe selbst gesehen, wie gestandene Geschäftführer realisieren mussten, dass sie jetzt nur noch Anwälte und Gerichte bezahlen (bei den ordentlichen Gerichten immer schön mit Vorschuss), aber auf der anderen Seite nichts reinkommt. “Wie Sand am Meer” – einen Job für 1 Mio findet man nicht so leicht, einen Job für 1.800 brutto jedenfalls leichter. Und in Baden-Württemberg fehlten in den goldenen Zeiten so viele Arbeiter, dass die Gewerkschaften und Betriebsräte Oberwasser hatten. Arbeitgeber waren mit allem einverstanden, wenn sie nur jemanden fanden.

  3. Christian Taube meint:
    23.Oktober 2009 at 11:36 am

    Als Randinformation: Ich höre, dass in Deutschland ca. 3.000 Menschen vom professionallen Fußball leben, oder leben können. Gemeint sind hier Spieler, Trainer, Funktionäre – nicht indirekt davon lebende Medienleute. Hiervon hat allenfalls ein Bruchteil – ich weiß nicht, wie klein – Einkünfte in der genannten Höhe. Der weitaus größte Teil hat weitaus kleinere Einkünfte, bis hinunter zum 4. oder 5. Ebene, wo man grade noch von Profitum sprechen kann, für vielleicht wenige tausend EUR im Monat, oder auch sehr viel weniger. Bundesligaspieler haben ja immerhin eine Art Absicherung in Gestalt der Lizenzspielervereinigung, die eine gewisse arbeits- und sozialrechtliche Unterstützung bietet, die für entlassene Profis aus dem zweitehn und dritten Glied auch sehr notwendig sein kann. Bei den Trainern – Fehlanzeige. (Wer es anders weiß, möge mir bitte widersprechen.)

    Die Öffentlichkeit darf in medial unbeschränkter Höhe auf Herrn Favré einprügeln, hat sie ja auch getan. Die Entlohnung dafür darf meinethalben gerne weit überdurchschnittlich sein. Ob die Überlegung, einen Trainer zu entlassen, jedes Mal “reiflich” überlegt ist… nun, ja, vielleicht geraten wir hier zu weit in den Bereich der Spekulation.

    Ja ja, es fällt mir, zugegeben, durchaus schwer, im gegebenen Fall vor verletztem Unrechtsgefühl laut aufzuschreien. Aber bei “nach Rücksprache mit Arbeitsrechtler” habe ich wirklich laut in meine Morgenzeitung gelacht.

  4. Wolf Reuter meint:
    23.Oktober 2009 at 5:17 pm

    Lieber Christian Taube, das erweitert den Horizont, für den Hinweis auf die wohl wirklich bescheiden bezahlten vierten und fünften Reihen bin ich dankbar. Für diese Leute gilt dasselbe Arbeitsrecht, wenn man wegen kritischer Äußerungen einfach kündigen könnte, na ja. Mir fiel bei diesem Kommentar ein, dass ich neulich ein Radiofeature über den Trainermangel in der Leichtathletik gehört habe. Da springen wohl Leute herum, die Spitzenathleten coachen, aber 1600 brutto bekommen. Ich habe vor Jahr und Tag mal ein Seminar zum Sportrecht mit dem Kollegen Wellmann im Rahmen eines Studiengangs für Berufssportler abgehalten. Die Erkenntnis war nach Diskussionen mit den Studenten, die von Handball bis Segeln sehr heterogen über den Sport verteilt waren, vor allem: Das Arbeitsrecht hat den Sport noch nicht durchdrungen.

  5. Raymond Domenech - der nächste Fußballtrainer vor dem Arbeitsgericht | reuter-arbeitsrecht.de meint:
    3.November 2010 at 12:58 pm

    [...] ist auch im Fußball meist ein gewöhnlicher Arbeitnehmer, mit der Ausnahme, dass er mehr verdient. Herthas Ex-Trainer Lucien Favrè hatte gegen seine Entlassung seinerzeit auch geklagt. Vor dem Arbeitsrichter schrumpft eben alles auf [...]

Kommentare