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Letzter Akt bei “Emmely”

Von Wolf Reuter | 10.Juni 2010

Das BAG rettet die bekannteste Gekündigte der Nation (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Juni 2010 – 2 AZR 541/09).

Es hat doch noch geklappt für sie. Das BAG hat die Kündigung von Emmely für unwirksam erklärt.

Was ist in Erfurt wirklich geschehen? Ein Erlebnisbericht.

Man sieht es auf den ersten Blick: Diese Frau ist ein Medienprofi. Die “liebe Emmely”, wie die meist drögen Redner auf der versprengten Solidaritätskundgebung vor dem Bundesarbeitsgericht sie titulieren, obwohl jeder ihren echten Namen kennt, geht lächelnd und gemessenen Schrittes zum amtlichen Schild mit dem Bundesadler, um sich davor ablichten zu lassen, während die Kameras hinterher hecheln. Gefühltes Verhältnis zwischen Presse und “Öffentlichkeit” etwa 1:1.

 

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Letzter Akt in einem überinszenierten Drama.

Das BAG ist baulich nur einem bescheidenen Besucheransturm gewachsen. Der große Saal hat ca. 130 Plätze, die schon eineinhalb Stunden vor dem Termin alle weg sind. Dass es doch voll aussieht und ein bisschen dramatisch, liegt nicht an den wenigen Überzähligen, die gut noch ins Foyer gepasst hätten, sondern an der rigiden Einlassordnung. Für alle Plätze waren Einlasskarten ausgegeben, weiteren Zutritt zum Gerichtsgebäude gab es nicht.

 

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Der Casinopächter wird sich nicht gefreut haben, er liegt hinter der Einlasskontrolle – die es sonst nicht gibt. Die wenig großzügige Verfahrensweise war sitzungspolizeilich vom Vorsitzenden des Senats, Burghard Kreft, angeordnet worden. Angesichts des Tons mancher “Unterstützer” kann man das ebenso gut wie die Taschenkontrolle verstehen, im Nachhinein aber eher eine Fehlentscheidung. Es blieb die einzige des Tages. Da sich von den Ausgesperrten keiner richtig auskannte, konnte der erfahrene Berichterstatter aber in die Glashütte flüchten, das Café mit der besten Aussicht in Erfurt und praktischerweise in Laufweite des BAG.

Dass es drinnen um eine Kündigung und deren rechtliche Beurteilung ging, war wohl erst nach Beginn der Verhandlung spürbar. Wirklich interessiert hat das aber hauptsächlich die Richterbank. Vor dem Gebäude ging es wieder einmal nur um Politik, aber die empörte Bevölkerung blieb aus. Es gab nur Profiaktivisten. Für die Klägerin des Tages, den Eindruck kann man gewinnen, geht es längst um etwas anderes.

Am Ende ist alles in großer Ernüchterung verpufft. Ein Grundsatzurteil wurde in der Presse erwartet – ein dehnbarer Begriff. Herausgekommen ist natürlich eine Einzelfallentscheidung zur Kündigung von “Emmely”. Nein, das BAG “korrigiert” nichts an seiner Rechtsprechung. Es betont ausdrücklich, dass auch 1,30 € das Vertrauen in eine Person so erschüttern können, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist. Nur sei, wie das Gericht es ausdrückt, nach einer über dreißigjährigen Betriebszugehörigkeit bei diesem konkreten Verlauf der Dinge das Vertrauen nicht so aufgezehrt, dass man kündigen könne. Das ist alles. Wir hatten auf diese Begründung gewettet. Das BAG hat für alle Klugschwätzer übrigens auch noch einmal in die Pressemitteilung hineingeschrieben, dass die “Verdachtskündigung” nicht Gegenstand seines Urteils war, weil das Landesarbeitsgericht bindend die Tatbegehung festgestellt habe. Kein Erdbeben, die Welt steht noch, die Richter stehen der Idee fixer Bagatellgrenzen nach wie vor ablehnend gegenüber.

Die glänzenden Sieger bleiben auch:

Das ist erst mal Emmely. Für sie wird es jetzt in anderer Weise eng: Sie muss sich entscheiden, ob sie den Job selber kündigt und weiter die Aktivistin gibt. Oder an die Kasse zurückkehrt. Für Kaisers ein teurer Spaß, denn die dürfen jetzt zwei Jahresgehälter nachzahlen. Diese Rechtsfolge des § 615 BGB verdrängen viele Arbeitgeber ganz gerne, und alle Presseberichte führen in die Irre, weil unausrottbar davon die Rede ist, Emmely würde nun “wieder eingestellt”. Nein: Die Folge des Urteils ist, dass sie nie gekündigt war, der Arbeitgeber aber durch die Kündigung in Annahmeverzug (im Hinblick auf die Arbeitsleistung) geriet – und jetzt nachzuzahlen hat.

Da ist dann auch noch Emmelys Anwalt der Gerechten, Benedikt Hopmann, auch ein Sieger. Er wird gefeiert werden. Dabei war er eines der größeren Hindernisse auf dem Weg zum Erfolg. Einmal durch eine doppelt kontraproduktive Prozessstrategie; erst geht er juristisch voll auf Konfrontation, indem er gegen die heute wieder bestätigte Rechtsprechung permanent darauf besteht, selbst wenn sie geklaut habe, das dürfe man eben einmal in dreißig Jahren tun, na und? – was die Prognose für die Zukunft des Arbeitsverhältnisses in zwei Instanzen verhagelt hat. Dann stoppt er sie nicht bei ihren Lügengeschichten, die zum Schluss so dreist waren, dass die Verärgerung darüber im Berufungsurteil fast soviel Raum wie der Rest einnimmt. Schließlich rettet ihn ausgerechnet das, denn der 3. Senat lässt die Revision (wohl fälschlich!) mit dem Argument zu, das BAG habe über den Einfluss des Prozessverhaltens auf die Interessenabwägung des Gerichts noch nicht entschieden. Das ist aber gar nicht das Verdienst des Kollegen Hopmann – die Zulassungsentscheidung des BAG ist das Äußerste, was richterlich zur Korrektur anwaltlicher Fehler überhaupt möglich ist. Denn das Grundsatzproblem musste der 3. Senat der dilettantisch gestrickten Beschwerdeschrift geradezu aus der Nase ziehen. Wer dergestalt öffentlich auf den Putz haut und zulässt, dass sich die eigene Mandantin (gar nicht so unwillkommen?) zur Politaktivistin machen lässt, statt einfach seine Anwaltsarbeit zu tun: Der hat heute keinen Grund zum Triumph. Aber zur Demut, die Kritik, die muss er hinnehmen. Und dass man in Deutschland einen Prozess trotz seines Anwalts gewinnen kann, das unterscheidet uns wohltuend von vielen anderen Systemen.

Was bleibt von einem schwül-heißen Tag in Erfurt? Die Erkenntnis, dass sich Gerichte in Deutschland weder vor einen politischen Karren spannen noch bereit sind, sich öffentlichem Druck zu beugen. Dass sie in der Lage sind, ihre Aufgabe zu erledigen. Und dass Abwägungsfragen eine Gratwanderung sind.


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht, Grundsätzliches | 1 Kommentar »

Ein Kommentar to “Letzter Akt bei “Emmely””

  1. Blogbeitrag | Was Whistleblowing mit „Emmely“ zu tun hat | JUSMEUM meint:
    22.Juli 2011 at 9:18 am

    [...] Die war nämlich von Benedikt Hoppmann vertreten. Dessen Prozessstrategie hatten wir scharf kritisiert, und zwar zu Recht. [...]

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