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Häme dem, der verliert ? – vom Umgang mit den christlichen Gewerkschaften und der CGZP
Von Wolf Reuter | 9.Dezember 2009
Wir kommen nochmals auf das gestrige Blogthema zurück. Nachdem das LAG Berlin-Brandenburg der CGZP auch zweitinstanzlich – mit potentiell desaströsen Folgen für die Branche – die Tariffähigkeit aberkannt hat, gibt es nun die ersten Presserklärungen der Sieger (ob sie das bleiben, wird voraussichtlich aber erst in Erfurt entschieden).
Der DGB-Vorstand lässt verlauten: „Bei der CGZP handelt es sich nicht um eine Gewerkschaft, sondern um eine Vereinigung, die Dumpinglöhne befördert” (Märkische Allgemeine).
Das geht uns – viel – zu weit. So geht man mit der Konkurrenz nicht um. Zwischen kommerziellen Wettbewerbern wäre eine vergleichbare Äußerung (die eine Diffamierung darstellt) ein Verstoß gegen das UWG. Hier geht es unbestreitbar um Gewerkschaften. Wir hatten selbst eingeräumt, dass es bei der CGZP wenigstens in der öffentlichen Wahrnehmung an Transparenz fehle. Aber hier riecht alles nach einem unfairen Nachtreten, nach dem Willen, ein Monopol auf die vermeintlichen Arbeitnehmerinteressen zu behalten.
Der DGB brüstet sich, ver.di habe 6,50 € Stundenlohn “durchgesetzt”, wo die CGZP “nur” 6,00 € vereinbart habe. Der Unterschied zwischen Gewerkschaft und Dumpingverein hängt also an 50 Cent? Meine Damen und Herren – machen Sie sich nicht lächerlich und behalten Sie Ihr Verständnis des Klassenkampfes bitteschön für sich. Das ist eine Beleidigung aller Mitglieder der christlichen Gewerkschaften, und diese Leute sind auch Arbeitnehmer, nicht wahr?
Die Pressemitteilung der CGZP ist wohltuend sachlich (voller Wortlaut: Presseerklärung CGZP):
„Die CGZP wird gegen diese Entscheidung Rechtsmittel beim Bundesarbeitsgericht einlegen, denn aus unserer Sicht sind die Prüfungsmaßstäbe zur Gewerkschaftseigenschaft, wie sie die Arbeitsrechtssprechung entwickelt hat, vom LAG-Berlin-Brandenburg vollständig über den Haufen geworfen worden. Alleine das macht uns Mut für den Gang nach Erfurt,” so Gunter Smits, Vorsitzender der CGZP. Die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig. Eine ausführliche rechtliche Bewertung dieser Entscheidung erfolgt nachdem die schriftliche Begründung des Gerichtes vorliegt.
In diesem Fall: Viel Glück, Herr Smits!
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Topics: Grundsätzliches | 2 Kommentare »




















12.April 2010 at 9:13 am
[...] gerne mit den großen Wort der “Gewerkschaft” schmücken (ja, das gilt für FAU und CGZP auch!), können sich ihr Scherflein Demut bei Solidarnosc und dem verstorbenen polnischen [...]
13.Dezember 2010 at 6:16 pm
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