Reuter Arbeitsrecht

Wer schreibt hier?

Dieses Blog ist ein Service des Berliner Rechtsanwalts und Fachanwalts für Arbeitsrecht Wolf Reuter, LL.M..

Themen

Links


Neuste Kommentare:


« Gabriela S., die ethnisch diskriminierte Ossi - sind Ostdeutsche eine Ethnie? | Home | Verbot der sog. Bagatellkündigung »

Gabriela S. und ihre ethnische Zugehörigkeit - Ossis II

Von Wolf Reuter | 28.November 2009

 Es ist sicher schlimm, wenn Juristen sich über andere Fachdisziplinen hermachen, aber Gabriela S. zwingt uns alle wohl dazu. Ausgehend vom Interview mit Wolfgang Däubler (siehe den Eintrag zu diesem Fall von gestern) haben wir uns mal mit der Ethnologie befasst. Das war noch in den 80er Jahren die “Wissenschaft vom kulturell Fremden” (oder “Völkerkunde”). Nachdem man anfing, sich nicht nur für Kolonien zu interessieren, sondern gesellschaftliche Differenzierungen, das kulturell Fremde in der eigenen Gesellschaft sozusagen, in die Betrachtung einzubeziehen, könnte auch die Frage “Ossie = Ethnie?” Gegenstand der Ethnologie sein.

Wolfgang Kaschuba, an der Humboldt-Universität zu Berlin gewissermaßen der Chefethnologe, hat dem MDR dazu ein Interview gegeben (http://www.mdr.de/exakt/6866300-hintergrund-6855536.html), das Juristen etwas ratlos zurücklässt, weil die gewohnten belastbaren Definitionen der Jurisprudenz, die sich ja mit einer Kunstwelt beschäftigt, in der Ethnologie so nicht vorkommen. Däubler und Kaschuba muss man daher genau zuhören, denn sie liegen nicht falsch, auch wenn wir das über den intellektuell absolut brillanten Kollegen Däubler wirklich nicht gerne sagen. Im Jahr 1988, als der Begriff der “Ethnie” von der Ossifrage nicht belastet war, definierte ein führendes Lexikon die Ethnie so:

Ethnos, Ethnie, eine Menschengruppe mit gemeinsamer Abstammung, Stammesüberlieferung und Wir-Bewußtsein. Zusätzliche Kriterien wie Sprache, Rechts-, Siedlungs- Religions-, und/oder Kultgemeinschaft, einheitliche materielle Kultur u.a. sind in ihrer jeweiligen Bedeutung stark veränderlich und können nicht allein zur Feststellung einer ethnischen Einheit herangezogen werden. Der Begriff der Ethnie entspricht am besten dem deutschen Terminus “Stamm”. In letzter Zeit wurde E. vielfach mit “Volk” gleichgesetzt, was historisch problematisch ist; meist wird E. als kleinere Einheit mit schwankender Zusammensetzung dem Volk als der großen, geschichtlich und kulturell entwickelten Einheit gegenübergestellt…Die Eigenweltlichkeit wird durch Identifikation mit Gruppenmitgliedern und Negation der Fremdethnien konstruiert.”

Aus: Neues Wörterbuch der Völkerkunde (Walter Hirschberg [Hrsg.]), Reimer, Berlin 1988. Die Hervorhebung stammt - natürlich - von uns.

Sprache ist also wohl nicht erheblich. Entscheidend ist die selbstempfundene Abgrenzung und wohl auch ihr Grad; dass es sich um einen Teilaspekt des Volkes handelt, ist dabei - wie es aussieht - kein Argument gegen die Annahme, es handle sich um eine Ethnie, sondern sogar durchaus typisch für den Begriff. Dass man die Ostdeutschen nicht als “Stamm” bezeichnen würde, spricht auch nicht gegen sie als Ethnie, weil dieser nicht unbelastete Begriff auch von Kaschuba wohl nicht mehr herangezogen würde.

Aus unserer Sicht hängt deshalb die Entscheidung des Stuttgarter Falls davon ab, ob aus der innen- und der Außenansicht die “Ostdeutsche” als hinreichend verdichtete Gruppe wahrgenommen werden, und sei es nur aufgrund eines beiderseitigen Vorurteils, um sie als Ethnie zu bezeichnen. “Verdichtung” interner und externer Identifikationsmerkmale, auch wenn es sich um bloße Vorurteile über sich selbst und andere handelt, muss sogar Grundlage einer juristischen Definition von Ethnie sein. Das kann man mit der sonst von der Rechtsordnung nicht erwünschten Beliebigkeit des Begriffs begründen:

Beim “Ossi” handelt es sich nach unserer Auffassung eher um eine verselbstständigte und wechselnd positiv wie beleidigend besetzte Karikatur. Wo sie gesellschaftlich beleidigend verwendet wird, bleibt ihr mehr oder weniger geglückter humoristischer Kern dennoch erhalten. Dort, wo der “Humor” unterirdisch wird, gleitet er eben in eine Beleidigung ab und ist auch so gemeint.

In meinem Erleben sehen sich aber nicht einmal “Ossis” als eigenständige Gruppe, sondern suchen eine variable Abgrenzung. Zum einen als Abwehr gegen einen vermuteten Okkupationswillen oder eine Niederlageempfindung, zum anderen aber - und zwar zeitgleich - im Rahmen einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung mindestens dreier Gruppen in der früheren DDR: Kommunisten und sozialistische Ostalgiker, die einer Mörderdiktatur nachweinen, werden von denen bekämpft, die solchen Leuten die Deutungshoheit über die Vergangenheit entreißen und darauf hinweisen wollen, dass es eine Diktatur gab und sie im Widerstand waren, gewesen sind oder wenigstens nicht einverstanden waren; die dritte Gruppe, meist eine Generationenfrage, versteht die beiden anderen nicht und kann einen Unterschied zwischen der Herkunft aus Rostock und Lübeck auch nach dreimaligen “Erklärungsversuchen” nicht wirklich erkennen.

Es handelt sich daher bei richtiger Betrachtung um eine rein politische Abgrenzung und Karikatur. Wenn Ossis eine Ethnie wären, dann wären 68er, Studentenbewegte und Hardliner aus der Baader-Meinhof Zeit auch jeweils eine eigene Ethnie, wenn man sieht, wie “die 68″ und “die RAF-Anhänger” gerade in den letzten Wochen wieder diskutiert wurden, nur weil ein zweifelhafter, aber spannender Film zum sog. Baader-Meinhof-Komplex lief. Nein, der Mensch, der notierte “(-) Ossie” (ja, das “Minus” stand tatsächlich darauf) und versehentlich den Bewerbungsbogen zurücksandte, mag ein Tölpel gewesen sein, aber er hat keine ethnische Gruppe diskriminiert.


Verwandte Artikel


Literatur zum Thema

Die Station in Strafsachen
Ernemann / Fuhse / Johannsen / Kraak / Palder / Pfordte / Westphal
EUR 16,00
Internationales Vertragsrecht
Ferrari / Kieninger / Mankowski / Otte / Saenger / Staudinger
EUR 138,00
Die Deutsche Bank 1870 1995
Gall, Lothar / Feldman, Gerald D. / James, Harold / Holtfrerich, Carl Ludwig / Büschgen, Hans E.
EUR 39,90
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz: PartGG
Meilicke / Graf von Westphalen / Hoffmann / Lenz / Wolff
EUR 38,00
Gerichtskostengesetz. Justizvergütungs und entschädigungsgesetz: GKG JVEG
Binz / Dörndorfer / Petzold / Zimmermann
EUR 68,00
Mustersammlung Erwachsenenvormundschaft
Geiser / Langenegger / Minger / Mosimann / Nicod
EUR 35,00
Unterhalt Edition 1 / 2007
Müller / Hoffmann
EUR 99,00
Disziplinarrecht und Zulassungsentziehung
Ehlers / Hesral / Reinhold / Steinhilper / von Strachwitz Helmstatt
EUR 50,00
Deutsches Wirtschaftsrecht
Cebulla / Rodenbeck
EUR 25,00
Das neue Schuldrecht
Haas / Medicus / Rolland / Schäfer / Wendtland
EUR 38,00
Wörterbuch der Rechts und Wirtschaftssprache = Dictionary of Legal and Commercial Terms Teil 2: Deutsch Englisch
Romain / Byrd / Thielecke
EUR 77,00
Beck`scher PostG Kommentar
Badura / v. Danwitz / Herdegen / Sedemund / Stern
EUR 84,00
Rechtsstellung der Führungskräfte im Unternehmen
Hansen / Kelber / Zeißig / Breezmann / Confurius
EUR 84,00
Die beschränkte Steuerpflicht im Einkommen und Körperschaftsteuerrecht
Gassner / Lang / Lechner / Schuch / Staringer
EUR 76,00
Der Mietprozess
Beierlein / Kinne / Koch / Stackmann / Zimmermann
EUR 59,00
Handelsgesetzbuch: HGB
Baumbach / Hopt
EUR 78,00
Die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft SE
Nagel / Freis / Kleinsorge
EUR 48,00
Kommentar zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Ringleb / Kremer / Lutter / v. Werder
EUR 98,00
Zwangsverwaltung
Haarmeyer / Wutzke / Förster / Hintzen
EUR 68,00
Strafgesetzbuch : StGB
Lackner / Kühl
EUR 50,00


Topics: Grundsätzliches |

4 Kommentare to “Gabriela S. und ihre ethnische Zugehörigkeit - Ossis II”

  1. HiG meint:
    4.Dezember 2009 at 12:39 pm

    Diese Abhandlung ob die „Ossis“ objektiv eine Ethnie sind oder nicht, ist ja ganz interessant, aber m.E. nicht zielführend.
    Entscheidend ist doch, dass die Notiz „- Ossi“ darauf hindeutet, dass jedenfalls der Verwender die Ossis als eine bestimmte, abgrenzbare Gruppe bestimmter Herkunft ansieht. Damit liegt es doch ziemlich nahe, eine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft anzunehmen. Gerade solche Verhaltensweisen sollen durch das AGG doch unterbunden werden.
    Andererseits schützt dass AGG natürlich nicht gegen alle Benachteiligungen, so wären die Vermerke „- blond“, „- dick“ oder auch „- Jurist“ wohl kaum unter das AGG zu fassen.

  2. Wolf Reuter meint:
    4.Dezember 2009 at 2:04 pm

    Sie beschreiben das Dilemma ja sehr zutreffend. Darauf, dass der Diskriminierende eine bestimmte Gruppe abschätzig definiert, obwohl es so eine Gruppe objektiv vielleicht gar nicht gibt, kann es nicht alleine ankommen. Man muss außerdem im Auge behelten, dass es nicht darum geht, die Disktiminierung in Abrede zu stellen, die dürfte im Streitfall außer Frage stehen. Das AGG hat aber gerade nicht jede sittenwidrige oder unanständige Diskriminierung zum Gegestand, sondern erfasst nur abgrenzbare Tatbestände. Rthnien sind hauptsächlich gennant, weil man im Gesetzgebungsverfahren mit dem Begriff “Rasse” Probleme hatte. Aber allzu weit, wie Sie schreiben, darf die Definition nicht sein. Was wäre z.B. vom Stuttgarter Arbeitgeber zu halten, der “Fischkopp” schreibt? Recht das für eine Ethnie der “Norddeutschen” oder “Küstenbewohner” oder ist das einfach nur unanständig? “Ossi” liegt genau auf dieser (Trenn-)Linie.

  3. Steffen meint:
    15.April 2010 at 1:06 pm

    Ihre Bemerkung in der Sendung “drehscheibe-Deutschland” kann man so interpretieren, dass die Berufsausbildung in der ehem. DDR minderwertig war. Buchhaltung ist Buchhaltung, die war damals nicht so anders wie heute. Den Rest bringt sich ein normalintelligenter Mensch innerhalb von einer Woche selbst bei.

    So wie es in Spanien Unterschiede zwischen Katalanen und Basken gibt, so unterscheiden sich hier in der ehem. DDR Geborene und Aufgewachsene von denen in der BRD.

  4. Wolf Reuter meint:
    15.April 2010 at 10:00 pm

    Das kann man weder so interpretieren noch ernstlich so verstanden haben! Eine Bilanzbuchhalterin ist nun einmal nicht ausbildungsseitig gleichwertig mit jemandem, der sich Buchhaltungskenntnisse in einem völlig anderen Wirtschaftssystem angeeignet hat, ohne formale Ausbildungen bekommen zu haben. Man sollte nicht in alles eine “Diskriminierung” hineinlesen.

Kommentare