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Frauenquote
Von Wolf Reuter | 17.Januar 2011
DAS Reizthema, zweifellos. Die Widerstände sind groß, die Befürworter aber erstaunlich zurückhaltend und weit weniger ideologisch als früher einmal. Die Einführung der in Norwegen erfundenen Frauenquote in Frankreich findet krassen politischen Widerhall (hier etwa in der FAZ online – am Wochenende hat die gedruckte Ausgabe einen ausgewogenen, aber doch recht eigenartigen Artikel dazu veröffentlicht). Dabei geht es nur um Aufsichtsräte. Davon gibt es auch hierzulande nicht viele (nur AGs und mitbestimmte GmbHs haben einen). Es geht also nur um ein paar Leutchen -in Deutschland gibt es keine 13.000 AGs. Besetzt man die Aufsichtsräte zu 40% mit Frauen, geht es nur um ein paar tausend höchstqualifizierter Mitarbeiterinnen.
Warum also die Aufregung über so ein Thema? – Nun, die Quote polarisiert seit jeher. Diskussionen enden immer mit einem Patt. Frauen wollen nicht durch Quote, sondern durch Leistung an die Spitze, ist am häufigsten zu hören – auch von der bei uns zuständigen Ministerin (Frau Schröder sieht eher eine Berichtspflicht der Unternehmen als sinnvoll an) ist das zu vernehmen. Andernorts heißt es, man müsse erst der Wirtschaft gegenüber belegen, dass Frauen einen besonderen Profit in solchen Positionen brächten (so die marktwirtschaftliche Argumentation hier). Das letztere ist natürlich Unsinn, bei Männern muss den Beweis auch keiner führen, auch nicht bei Nord- oder Süddeutschen oder bei Ossis (um die gibt es ähnliche, aber sinnlose Debatten – es gibt nur ca. 16 Mio. Ostdeutsche, in den neuen Ländern gibt es keine wichtigen Aktiengesellschaften, also was soll das?).
Das erstgenannte Argument lässt sich zwar hören, aber es hat den öffentlichen Dienst auch nicht zerstört – der hat aufgrund der Gleichstellungsgesetze schon lägst eine Art indirekter Frauenquote. Im (privaten) Arbeitsrecht sind Quoten rein praktisch schwer durchsetzbar, jedenfalls nicht ohne prohibitiven Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen.
Ein Argument pro Frauenquote überzeugt aber. Während man bei Kindergartenkindern zu Recht kritisiert, es gäbe zu wenig männliche Vorbilder (Erzieher), scheint niemand zu merken, dass der Mangel an Frauen in Führungspositionen einfach dazu führt, dass man sich als (junge) Frau keine Vorbilder suchen kann, die man mal erreichen möchte. „Ich will Vorstand der D-Bank werden” ist auch für die toughe BWL-Studentin schwieriger, wenn sie die erste Frau sein müsste, die den Job macht. Und fehlt die Chefin, will auch „unten”, im Arbeitsrecht vielleicht niemand so recht daran glauben, dass sie ein selbstverständliches Recht hat, im Beruf zu stehen. Die Gleichberechtigung haben wir in Deutschland weitgehend erreicht, jedenfalls wenn man mal einen 20-Jahres-Vergleich zieht. Die Gleichstellung ist aber noch ziemlich entfernt.
Also, gegen alles, was man der liberalen und Arbeitgeberfreundlichen Grundhaltung dieses Blogs, auf der wir bestehen, gerne ankreidet: Frauenquote in Aufsichtsräten und Vorständen: Ja bitte! Egal, was die Erfahrungen aus Norwegen uns sagen und die aus Frankreich uns sagen werden: Wir sind in Deutschland – und müssen unsere eigenen Erfahrungen machen; außerdem hat die Quote noch niemanden umgebracht. Also, versuchen wir es doch einfach mal. Aber leider: Diese Entscheidung ist erst einmal vertagt.
Dabei wäre das mal eine Reform, die niemanden Geld kostet.
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Topics: Grundsätzliches | 4 Kommentare »

17.Januar 2011 at 5:29 pm
Da bin ich nicht ihrer Meinung. Eine Frauenquote verstößt (m.E.) schlicht gegen Art. 3 GG.
Förderung ja, Nachholbedarf scheint es ja zu geben. Aber bitte nicht per Quote.
17.Januar 2011 at 8:13 pm
Das halte ich für kurz gesprungen. Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 GG:
“Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin”
Solche “Diskriminierungen” sind damit Staatsauftrag und gerade kein Grundrechtsverstoss.
Allerdings werden im Arbeitsrecht “starre” Quoten in der Tat als unzulässig angesehen (für Bremen ist das prominente Beispiel BAG v. 05.03.1996 – 1 AZR 590/92). Merkwürdig: Art. 3 GG ist dazu nie ausgetestet worden. In aller Regel beziehen die Entscheidungen sich auf EU-Recht.
18.Januar 2011 at 9:56 am
Eine starre Quote ist absurd. Es kommt dann ausschließlich auf das „richtige“ Geschlecht an. Die Qualifikation und persönliche Eignung spielen keine Rolle mehr (Art. 33 GG).
Und wer bestimmt, was das die „richtige“ Quote sein soll? Ohne genaue Zahlen zu kennen, behaupte ich mal, dass es bei den Metzgern/Schlachtern über 90 % Männer gibt und ich habe noch nicht gehört, dass sich eine Frau da diskriminiert fühlt. Es gibt doch viel mehr Frauen als Männer, die zugunsten einer Familie auf Karriere und teilweise gleich ganz auf den Beruf verzichten. Viele auch durchaus gerne.
Werden dann bei einer Quote nicht die Frauen bevorzugt, die sich für den Beruf/Karriere entscheiden, weil sie viel weniger Konkurrenten haben als das bei Männern der Fall ist?
9.Februar 2011 at 2:07 am
Die Quote gibt es schon immer. Nur hat es niemand so richtig bemerkt: Die 100 % – Quote für Männer in Führungspositionen. Wo liegt das Problem, wenn diese Quote auf 70 oder gar auf 60 abgesenkt wird? So wie Männer in KIndergärten und Grundschulen erforderlich sind, sind es Frauen in den Chefetagen. Eine moderne Gesellschaft lebt von ihrer Vielfalt, neudeutsch Diversity. Dies ergibt sich auch aus dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der im Mai 2010 entsprechend geändert wurde.