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Emmely – Das LAG Berlin-Brandenburg bestätigt ihre Kündigung

Von Wolf Reuter | 24.Februar 2009

Die Presse ist heute voll davon, aber weil auch wir uns zu diesem Fall geäußert haben: Das LAG Berlin-Brandenburg hat heute die außerordentliche Verdachtskündigung von “Emmely” bestätigt (siehe Blog vom 8.02.2009). Die kolportierten Gründe überraschen nicht (siehe gleichfalls den Beitrag vom 8.02.2009). Was nachzutragen bleibt:

Der TAGESSPIEGEL hat zu einer Leserdiskussion eingeladen. Was dort (www.tagesspiegel.de) geäußert wird, ist atemberaubend. Ein investigativer Leser hat herausgefunden, dass die Vorsitzende der Kammer des LAG auch Seminare bei einem Fortbildungsinstitut gibt, dass sich an die Arbeitgeberseite richtet. Daraus wird öffentlich gefolgert, die Richterin sei (ja was eigentlich) einseitig, bestechlich oder irgendwie anrüchig. Um es klar zu sagen: Das ist eine absolut bodenlose Unverschämtheit. Wer im Arbeitsrecht in Berlin tätig ist, kann kaum von arbeitgeberlastigen Richtern berichten. Überhaupt kann man wenig von irgendwie “-lastigen” Richtern berichten, wobei seltene Ausnahmen von mir aus diese m.E. unverbrüchliche Regel bestätigen mögen. Die hier angesprochene Vorsitzende jedenfalls ist über jeden Zweifel erhaben. Sie hat auch nur vollzogen (Blog vom 8.02.2009), was Gesetz und Rechtsprechung seit jeher vorgeben. Man sollte sich damit beschäftigen, was E. und ihr Anwalt alles getan haben, um jede Wiederherstellung des Vertrauens unmöglich zu machen (das ist Einiges). Jetzt will man zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. Aber solchen Kommentatoren wie “epunion.de” beim Tagesspiegel-Forum geht es nach dem unerträglichen Motto, wenn das Urteil nicht passt, ist der Richter falsch. Wenn so jemand dann über den Rechtsstaat klagt, braucht er eine Therapie. Schlusswort.


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht, Grundsätzliches | 9 Kommentare »

9 Kommentare to “Emmely – Das LAG Berlin-Brandenburg bestätigt ihre Kündigung”

  1. RW meint:
    25.Februar 2009 at 9:26 am

    Vielen Dank für diesen Kommentar der mir aus der Seele spricht. Auch ich erlebe die Arbeitsrichter (auch in Berlin) als seriös und neutral. Arbeitgeberlastigkeit habe ich bisher noch nicht erlebt. Auch dieses Urteil ist für mich (soweit ich dies auf Basis der Presse beurteilen kann) absolut stimmig und im Einklang mit der Rechtsprechung. Bleibt die Frage an die Kritiker: Soll ein Arbeitnehmer nach einer gewissen Zeit wirklich einen “Freischuss” haben, d.h. alle wieviele Jahre darf er in die Kasse greifen ohne eine Kündigung fürchten zu müssen. Dass das nicht sein kann sollte jedem vernünftig denkendem klar sein. Schade für die Arbeitnehmerin, die sich hier wohl von der Gewerkschaft hat instrumentaliserein lassen.

  2. Wolf Reuter meint:
    25.Februar 2009 at 12:44 pm

    Da kan ich mich nur anschließen, auch die Testfrage ist gut. Der Kommentar von Bernward Meier (zum Blog vom 8.02.2009) sollte das auch berücksichtigen. Wie gesagt: Das Schöne ist, dass es das erstinstanzliche Urteil öffentlich zugänglich gibt und der Tatbestand keinen Zweifen daran läßt, dass zumindest dar Arbeitsgericht sich auch davon hat beeinflussen lassen, dass der Rechtsanwalt der Klägerin (nein, sie war nicht gewerkschaftlich vertreten) tatsächlich meinte, es müsse einen Freischuß geben – und außerdem die Auffassung vertritt, die Verdachtskündigung sei ein “Skandal”. Da ist jemand instrumentalisiert worden, um eine vermeintliche Grundsatzposition durchzusetzen.

  3. Wolf Reuter meint:
    26.Februar 2009 at 1:59 pm

    Wolfgang Thierse hat das Urteil heute auf Spiegel Online als “barbarisch” bezeichnet. Es gefährde das Vertrauen in die Demokratie. Autsch. Es gefährdet vielmehr die Demokratie, wenn man Gerichte, die eine ihrer Säulen sind, so polemisch kritisiert. Den Vorwurf, sich “barbarisch” zu verhalten, kann man meinetwegen bei Kaisers abladen. Das Gericht hat nicht gesagt, man müsse die Dame kündigen. Darüber kann man in der Tat unterschiedlicher Auffassung sein. Dass die Kündigung in solchen Fällen rechtlich möglich ist, sollte aber akzeptabel sein.

  4. Roland Schetter meint:
    2.März 2009 at 4:28 pm

    Hier irrte Herr Thierse, Im Trubel um Emmely ging eine Meldung aus dem Arbeitsleben völlig unter.
    Ein Justitzoberinspektor hat 5 Jahre lang Unterlagen versteckt u. nicht bearbeitet.Er wurde zu 8 Monaten Haftt auf Bewährung verurteilt u. konnte offensichtlich Arbeitsplatz, Bezüge u. Pensionsanspruch voll behalten.Ein verbeamteter Richter hat einen Beamtenkollegen unnachgiebig und hart bestraft und Herr Thierse hat zugesehen.
    Er hätte besser vorgeschlagen, die verantwortliche Tätigkeit einer Kassiererin zu verbeamten, u. somit der Justiz die Basis zu schaffen u. Chance zu geben eine gleiche Rechtsauslegung für alle Arbeitnehmer anzuwenden.Der eigentliche Skandal liegt nicht in der Anwendung des Rechts sondern in der individuellen Auslegung desselben u. der Arrroganz der Rechtsvertreter unkritisierbar zu sein.

  5. Gregor meint:
    18.Mai 2009 at 6:37 pm

    Wolf Reuter hat recht: Das Urteil der Richterin des LAG Berlin bewegt sich völlig im Rahmen herrschender Rechtsprechung. Deswegen ist auch nicht in erster Linie die Richterin zu kritisieren, sondern diese Rechtsprechung. Die wäre freilich durch den Gesetzgeber beeinflussbar. Mal sehen, ob die Politiker, die den Fall gern auf Wahlkampfreden benutzen (zu Guttenberg, Steinmeier, Seehofer, Müntefering,…) etwas tun, um diese rechtsprechung zu ändern.

  6. Michael Weinberg meint:
    25.Juni 2009 at 1:20 pm

    Sehr geehrter Herr Reuter,

    wie beurteilen Sie diesen Passus in der Urteilbegründug?

    Dort heißt es :
    “….2.2.1.2.3 Der Umstand, dass die Zeugin die Klägerin nicht auf die fehlende Abzeichnung der Bons angesprochen hat, ließ die Zeugin letztlich nicht als unglaubwürdig erscheinen. Es sprach insbesondere auch nicht gegen ihre Aussage, die Klägerin habe solche unabgezeichneten Bons überreicht. Selbst wenn die Zeugin die Bons ungeachtet etwaiger Zweifel über deren Richtigkeit dennoch entgegengenommen hat, mag dies vielleicht darauf hindeuten können, sie habe die Klägerin bewusst „ins Messer laufen lassen“ und diesen Umstand in der Beweisaufnahme nicht so offen einräumen wollen. Das wäre in Anbetracht des hohen Publikumsinteresses nachvollziehbar, ohne die Zeugin unglaubwürdig erscheinen zu lassen. Folgt man dem Vortrag der Klägerin, sie habe nicht abgezeichnete Bons von Dritten in ihrer Filiale einlösen können und manchmal auch eingelöst, hätte es für die Zeugin ohnehin nur dann Anlass gegeben, die Klägerin auf die fehlende Abzeichnung der Bons anzusprechen, wenn noch aufgrund anderer Umständen, wie etwa Wert und Datum der Bons, Zweifel an deren Korrektheit bei der Zeugin auftreten mussten und dies die Zeugin sofort noch vor dem Einscannen bemerkt hätte. Ebenso gut hielt die Kammer es für möglich, dass der Zeugin – wie sie dies auch jetzt in ihrer Vernehmung schildert – zunächst nur die fehlende Abzeichnung aufgefallen war und sie dann die Klägerin nicht gleich, noch dazu in Gegenwart der 1. Kassiererin mit dem Vorwurf von Unregelmäßigkeiten konfrontieren wollte, ohne über etwaige Vorwürfe nachdenken oder sie überprüfen zu können. Genauso gut hielt es die Berufungskammer für denkbar, dass die Zeugin beim Kassiervorgang, der nur kurze Zeit dauerte, die einzelnen Details nicht sofort in ihrer Tragweite überschaute, um sofort darauf mit einer Nachfrage gegenüber der Klägerin zu reagieren”

    Quelle : Urteil LArbG Berlin-Brandenburg 7. Kammer, 24.02.2009, Aktenzeichen : 7 Sa 2017/08

    Die Begründung, dass die Belastungszeugin glaubwürdig sei, erscheint mir äußerst problematisch. Letztlich bleiben berechtigte Zweifel. Diese Begründung, die die Glaubwürdigkeit der Zeugin untermauern soll, ist nicht stichhaltig. Überzeugend ist das gar nicht. Trotz der Aufzählung relativ dubioser Argumente.
    Das wirkt eher an den Haaren herbeigezogen.
    Die Argumentation widerspricht sich selbst. Einerseits erklärt man, dass die Kassiererin Ihr Aufgabenfeld nicht richtig überblicken kann (Geistige Fähigkeiten der Zeugin? Hatte Sie Ihre Brille auf?)- und : Muss die Kassierin beim Verbuchen den Bon nicht selbst abzeichnen? Dann wiederum spricht man ihr ein gewisses Schamgefühl zu, weil Sie die Angeklagte nicht gleich direkt angesprochen habe – bemerkenswerte Konstruktion!!!

    Und um so mehr veranschaulicht dieser Passus, dass die Richterin noch nie an einer Kasse im Einzelhandel, tätig war.

    Wie glaubwürdig kann ein Mensch (ein Zeuge) überhaupt sein, der -auch wenn nur eventuell- einen anderen Menschen “ins offene Messer laufen ließe”? Solche Menschen sind heimtückisch – oder?

    Trotz berechtigter Zweifel die Biographie eines Menschen durch Kündigung versauern?!

    Harte Entscheidung – oder?!

    Mich ließe das als Richter nicht ruhig schlafen.

    MfG

    M.Weinberg

  7. Wolf Reuter meint:
    1.Juli 2009 at 11:35 am

    Sehr geehrter Herr Weinberg,

    Sie machen einen Fehler bei der Bewertung des Urteils. Ihren Ansatz kann ich verstehen. Aber Sie verwechseln die schriftlichen Urteilsgründe mit einer minutiösen Protokollierung aller Geschehnisse der Kammerverhandlung. Das Sezieren von Urteilsgründen ist völlig unergiebig, wenn es nicht um die Rechtsfragen, sondern wie hier um die Tatsachenbewertungen geht. Machen Sie den Selbsttest und gehen Sie mal als Zusacheuer einen Tag z.B. zum Arbeitsgericht und versuchen Sie dann, die Fakten selbst schriftlich so zu fixieren, dass Ihr gedachtes Urteil für Dritte verständlich und nachvollziehbar wird. Sie werden feststellen: Dazu brauchen Sie viel mehr Seiten, als jemand lesen wird, und die Neigung, Fakten und subjektive Wertung zu vermengen, ist so groß, dass man sich ihr kaum entziehen kann. Nach dem Gesetz findet die Kammer ihr Urteil aus dem sog. Inbegriff der mündlichen Verhandlung. Nur die wesentlichen Erwägungen und eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Fakten sollen in den Urteilsgründen schriftlich fixiert werden (§ 313 Abs. 3 ZPO: “Die Entscheidungsgründe enthalten eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung … beruht.”). Deshalb bleibt es in gewisser Weise immer ein Geheimnis der Beteiligten, was nun wirklich alle Erwägungen waren. Übrigens, das wird nie erwähnt: Zwei ehrenamtliche Richter entscheiden mit vollem Stimmrecht mit. Das war auch bei Emmely so. Beide sind keine Berufsrichter, sondern Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberschaft. Sie haben das Urteil mitgetragen. Das ist kein Zufall, es beruht meist weniger auf juristischen Überlegungen, sondern auf einer Wahrnehmung, die den Wahrheitsgerhalt der Aussagen und das persönliche Verhalten der Prozessbeteiligten widerspiegelt. Urteilsgründe geben also nur einen zuverlässigen Eindruck über die angewendeten Rechtssätze. Übrigens: In einigen Ländern, z.B. Frankreich, sieht ein Urteil wesentlich kürzer aus. Die Autorität des Richters ersetzt da ein elaboriertes Urteil, wie wir es kennen. Das ist trotzdem ein rechtsstaatliches Verfahren.

    Hartes Urteil? Das habe ich deutlich gemacht: Finde ich vom Ergebnis her auch. Aber: Rechnen Sie mal ein (siehe die posts auf diesem Blog), dass das Gericht von der Klägerin auch belogen worden ist, die Wahrheit nur scheibchenweise hochkam und die zweite Instanz nicht mehr meinte, es gehe um eine Verdacht, sondern die Tat für erwiesen hält.

    Mit besten Grüßen

    Wolf Reuter

  8. Michael Weinberg meint:
    13.Juli 2009 at 7:56 am

    Sehr geehrter Herr Reuter,

    als Kaufmann neige ich sehr selten dazu, Dinge zu verwechseln und aufgrund meiner Zunft, verfüge ich über mannigfaltige Erfahrungen mit Gerichten.
    Diesen relativ einfachen juristischen Sachverhalt hier kann ich, aufgrund meiner kaufmännischen Kenntnisse und Erfahrungen, juristisch vollkommen korrekt einordnen – dazu ist kein Jurastudium nötig.

    Die Urteilsbegründung muss in sich stichhaltig und logisch sein – ansonsten weckt man Zweifel. Wozu wohl das viele Papier? Die Richterin hat schließlich einige Wochen damit verbracht, diesen Text zu schreiben. Jetzt soll dieser plötzlich keinen wirklichen Schwerpunkt oder Wert haben, weil eigentlich nur Teilnehmer der Verhandlung richtig Bewerten können? Warum? Waren Sie bei der Verhandlung dabei?

    Danke aber, dass Sie mir so freundlich und ausführlich geantwortet haben und mir keine “Therapie” empfohlen haben, was, wenn man den unteren Abschnitt Ihres Einleitungstext (ganz oben) durchliest, durchaus möglich gewesen wäre.
    Vielleicht sollten Sie diesen Teil Ihrer Ausführungen noch einmal überdenken(hat irgendwie einen beleidigenden Charakter und passt nicht zu der Sachlichkeit die Sie meinem Standpunkt gegenüber eingeräumt haben). Dies könnte durchaus potentielle Kunden abschrecken – kaufmännisch betrachtet :-) .

    MfG

    M. Weinberg

  9. Wolf Reuter meint:
    13.Juli 2009 at 9:25 am

    Sehr geehrter Herr Weinberg,

    natürlich habe ich Ihnen keine Therapie empfohlen. Aber ich will Sie gerne auf den Artiken von Volker Rieble hinweisen, siehe neuerster Blog-Eintrag, der m.E. zutreffend herausstellt, dass die Bürger ihre Justiz oft nicht verstehen und auch nicht verstehen wollen. Ich werfe Ihnen ja keine intellektuelle Unfähigkeit vor, das Urteil zu verstehen, das wäre wirklich ein Mißverständnis! Mein Hinweis bedeutet auch nicht, dass die Urteilsgründe bedeutungslos sind, sondern, dass ihre Bedeutung sehr relativ ist. Ja, ich gebe Ihnen recht, die Urteilsgründe sollen klar und verständlich sein – aber ist das Urteil des LAG das etwa nicht? Sie meinen – so verstehe ich das – dass den Urteilsgründen die letzte Überzeugungskraft fehlt – aber das können schriftliche Urteilsgründe beim besten Willen eben nicht leisten. Sie sollen vor allem die Parteien überzeugen, was natürlich bei der unterlegenen Partei schwer ist. Dazu hat man Anwälte, aber Emmelys Anwalt ist, lassen Sie mich das sagen, in seinen öffentlichen Äußerungen und dem, was dem erstinstanzlichen Urteil an Prozessvortrag zu entnehmen war, einfach unsäglich vorgegangen. Von dem Kollegen kann man nicht erwarten, dass er seiner Mandantin erklärt, warum etwas schwer akteptables vielleicht doch nicht anfechtbar ist.

    Zur Info: Angeblich entscheidet das Bundesarbeitgericht am 28.07.2009 über ihre Nichtzulasseungsbeschwerde. Ich glaube nicht, dass wir da eine Überraschung erleben.

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