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ELENA, das Datenmonster, das Demokratielehrstück oder die Seifenblase?
Von Wolf Reuter | 7.Januar 2010
ELENA ist der Name des neusten Zankapfels der Arbeitswelt.
Was ist ELENA?
Der so benannte elektronische Entgeltnachweis ist eine Datensammlung, angesiedelt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Dorthin werden schrittweise von allen Arbeitgebern in Deutschland im Verlauf des Jahres 2010 alle “entgeltrelevanten” Daten aller Arbeitnehmer übermittelt. Annähernd alle laufen Sturm: Datenschutzbeauftragte, Zeitungen, Blogger. Auch Politiker. Daran fällt zunächst auf: All diese Personen waren und sind an ELENA beteiligt, in der einen oder anderen Weise.
Kritik zuerst, dann die Fakten
Das Projekt einer zentralen Datensammlung ist “uralt” – aus Zeiten der rot-grünen Koalition; die große Koalition hat es im März 2009, also vor fast einem Jahr, zum Gesetz gemacht. Kein Mensch kann erklären, warum sich jetzt erst alle aufregen.
Dieses Phänomen kann man bei neueren Gesetzen im Sozialbereich (oder der Steuererhebung) immer öfter beobachten. Obwohl Sozialausgaben einen Hauptteil des Finanzbudgets der Republik ausmachen, die politische Diskussion beherrschen und neben allem sonstigen auch Bürger zur Abgabe teils intimster Daten zwingen, interessiert sich fast niemand für die entrückt-abstrakt wirkende rechtliche Materie. Gesetze dieser Art rutschen im Bundestag regelrecht durch, weil Entwürfe und Vorlagen oft so umfangreich sind, dass Abgeordnete außerhalb der Fachausschüsse sie weder verstehen noch zur Kenntnis nehmen (können). Wenn man in 15 Minuten Abstimmung einen Gesetzesentwurf von 600 Seiten durchwinkt, ist das für jedermann offenbar.
Bei ELENA wird im Großen und Ganzen kritisiert, dass alle Daten zentral erfasst sind, aber ein Nutzer nie all diese Daten benötigt, abgesehen davon, dass nur ein Bruchteil aller Arbeitnehmer (nämlich Bezieher von Sozialleistungen) überhaupt zum Nutzer/Teilnehmer von ELENA werden. Nur für diesen Personenkreis gibt es überhaupt einen Entgeltnachweis. Deshalb spricht etwa der Berliner Datenschutzbeauftragte auch von “Vorratsdatenspeicherung” – der Großteil der Daten wird niemals gebraucht werden; ihre Erhebung ist damit bereits nach geltenden datenschutzrechtlichen Vorstellungen eigentlich schon unzulässig.
…die Fakten
Die Idee bestand im Bürokratieabbau und der Verringerung von Kosten. Dem konnten alle – Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Abgeordnete – in den letzten Jahren offenbar uneingeschränkt zustimmen.
Derzeit müssen Arbeitgeber mehrere Kontrollmeldungen verschiedenen Inhalts, vor allem an Sozialversicherungen und Finanzverwaltung abgeben. Das geschieht auch jetzt schon elektronisch, die Aufwandsverringerung hält sich in Grenzen, zumal das gewöhnliche Meldeverfahren erst einmal weiterläuft. Auch die Ersparnis, Entgeltbescheinigungen künftig nicht mehr auf Papier drucken und dem Arbeitnehmer aushändigen zu müssen, ist zumindest in kleineren Betrieben eher wenig attraktiv. All das scheint auch ein Feigenblatt zu sein, denn es geht in unserer Hartz-IV-Republik in Wahrheit um eine Vereinfachung der Abläufe bei der Auszahlung von Sozialleistungen und die Vermeidung von Missbrauch – stets ein beliebtes Thema. Die Grundidee ist: Wer ALG beantragt, muss jetzt keine Papierbescheinigung vom Arbeitgeber mehr anzuschleppen, der Sachbearbeiter ruft seine Daten über PC aus der zentralen Datenbank ab.
Alle Kritiker, die jetzt auf den Plan treten, von Datenschützern einmal abgesehen, stehen damit unter dem Generalverdacht, diese Vereinfachung bei der Abfassung des Gesetzes in den Vordergrund gestellt und die datenschutzrechtlichen Aspekte ignoriert zu haben.
Was jetzt geschehen sollte
Gefragt wäre jetzt ein Bekenntnis dazu, ob man zu Gunsten der Sozialversicherungen, aber zu Lasten des Datenschutzes die Monsterdatenbank überhaupt will oder nicht.
Wenn ver.di-Chef Bsirske jetzt einfach verkündet, das Projekt sei ursprünglich sinnvoll gewesen, aber nun in Gegenteil verkehrt, ist das mindestens oberflächlich, denn es soll angesichts der öffentlichen Aufregung nur so tun, als sei man zwar beteiligt gewesen (war man), habe aber nicht alles gewusst (hat man aber). Die gegenwärtige Diskussion ist überhaupt ziemlich unsachlich; wegen der plakativen Wirkung wird etwa gerne herausgestellt, dass Streiktage erfasst werden – aber daran ist (wenn die Entscheidung für die Datenbank erst einmal gefallen ist) per se nichts Skandalöses, weil an Streiktagen kein Entgeltanspruch besteht und diese Angabe zur Berechnung von Lohnersatzleistungen nun einmal zwingend ist.
Die wirkliche Frage ist eine Vorfrage, auf die alle Beteiligten – hier auch die Datenschützer – schon hätten viel früher kommen dürfen:
Will man eine solche Datenbank denn überhaupt, obwohl das – hier hat der Berliner Datenschutzbeauftragte Recht – nun einmal bedingt, dass die Daten aller Arbeitnehmer des Landes auf Vorrat gespeichert werden, obwohl sie in den meisten Fällen vorrausichtlich nie benötigt werden? Herr Dix – das ist der Mann – hatte zudem auf die Frage der Sicherheit hingewiesen. Auch jetzt liegen dieselben Daten bereits elektronisch vor – aber dezentral, auf Servern der Finanzverwaltung, einzelner Arbeitgeber oder denen von Sozialversicherungsträgern. Die Sicherheit dezentraler Systeme ist nun einmal besser als die eines zentralen, großen Datentopfs.
Welche Daten ELENA bekommen soll, legt ein Arbeitskreis fest. An der Parlamentslegitimation eines solchen Verfahrens muss man zweifeln, wenn es doch offenbar der Öffentlichkeit vor allem darum geht, welche Daten genau erfasst werden (Streiktage etwa, s.o.), hätte man verlangen können, dass so etwas in einem vom Bundestag beschlossenen Gesetz steht. Wer aber laut kritisieren will, sollte sich aber erst einmal demütig machen: Die beste Gelegenheit bietet die Dokumentation der sog. gemeinsamen Grundsätze (das ist letztlich die Datenerfassung) auf der Website des Elena-Verfahrens (Arbeitsgruppe ELENA). Ob so etwas wie die dort vorgehaltenen, irrsinnigen Dokumente überhaupt noch außerhalb von Spezialistenkreisen intellektuell erfassbar ist?
ELENA – wie das bereits gestoppte Massendatenprojekt Gesundheitskarte- kann, wenn alle daran mitwirken, ein Lehrstück in Demokratie werden: Das System gehört nach gründlicher öffentlicher Debatte, intensiver Meinungsbildung bei den Abgeordneten insbesondere zu den Verfahrensweisen (wer bestimmt über die Art der Daten) und ausführlicher parlamentarischer Aussprache wieder vor das Parlament. Volk-pfeift-Parlament-zurück ist nicht immer unsinnig. Wenn es im Vorfeld des Gesetzes mangels Sachkenntnis oder Erkenntnis über die Folgen keine ausreichende Debatte gegeben hat, muss sie eben nachgeholt werden. Das ist nicht demokratiefeindlich, sondern das Gegenteil.
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Topics: Grundsätzliches | 7 Kommentare »




7.Januar 2010 at 5:51 pm
“dass nur ein Bruchteil aller Arbeitnehmer (nämlich Bezieher von Sozialleistungen) überhaupt zum Nutzer/Teilnehmer von ELENA werden.”
Naja, Sozialleistungen verteilt dieser Staat schon reichlich. Nicht nur gegen die Armut (ALG & Co.), sondern auch im familiären Bereich, Jugendhilfe, Kindergeld, Wohngeld, usw. Die Menge der Betroffenen wird riesig sein. Die Bezeichnung “Bruchstück” ist sicherlich sachlich richtig, unterschlägt aber die enorme Auswirkung auf Millionen von Bundesbürgern.
Die Frage ist aber, ob man überhaupt (persönlich) darüber informiert wird, dass diese Daten jetzt für eine zentrale Speicherung erhoben werden und wie man sich als Bürger schützen kann. Rechtsmittelfähige Bescheide wird es wohl kaum geben.
Wer wohl für Klagen zuständig wäre? Finanzgerichte? Sozialgerichte?
8.Januar 2010 at 11:50 am
Wissen, Sie, das Überraschende ist ja: ELENA gilt nach dem Gesetz nur für fünf Sozialleistungen, neben den ALG-Fällen nur für Erziehungsgeld und Wohngeld. Das ist ein bisschen wenig für diesen Aufwand, oder?
8.Januar 2010 at 5:08 pm
“Ausbaufähig” würde ich eher sagen.
Wenn erstmal so eine riesige Sammlung angelegt ist, werden automatisch Begehrlichkeiten geweckt. Das hat man bei den Mautbrücken gesehen und ist ja auch nur konsequent.
Aber wollen wir erstmal abwarten, was bald das BVerfG hinsichtlich solcher Datenkraken sagt.
9.Januar 2010 at 8:57 am
“Ausbaufähig” ist wirklich gut…Da haben Sie Recht. Der Versuchung, zuzugreifen, wird keiner widerstehen können.
14.Januar 2010 at 3:01 pm
Seltsamerweise wird im Betriebsrat-Blog ELENA stark begrüßt und keinerlei Kritik geäußert: http://blog.betriebsrat.de/allgemein/elena-ist-da/
Sieht denn so die allg. Haltung unter Gewerkschaftern aus?
14.Januar 2010 at 5:13 pm
Na, so ein Blog ist eben doch nur eine Partikularmeinung – obwohl ich ehrlich überrascht bin, dass ausgerechnet der Betriebsratsblog sich so unkritisch äußert. Die Gewerkschaften sehen das jedenfalls anders, ver.di durch Herrn Bsirske, aber auch der DGB durch Herrn Sommer haben bereits Anfang Januar sogar eine Klage erwogen (damit meinten sie vermutlich eine Verfassungsbeschwerde).
22.Januar 2010 at 2:58 pm
Leider wurde dieses brisante Thema selbst von den Arbeitnehmervertretern (Gewerkschaften) völlig verschlafen.
Gegen die Datenkrake ELENA gibt es jetzt eine Online-Petition, von Peter Casper. Die E-Petition kann über die Seiten des Deutschen Bundestages erreicht werden. Ende der Mitzeichnungsfrist 02.03.2010
Bitte mitzeichenen und weitersagen!
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8926