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Doris Heinze und der NDR - “Tatort”-Drehbücher als Kündigungsgrund
Von Wolf Reuter | 28.Oktober 2009
Mal etwas anderes als Maultaschen und sicher kein versteckter Personalabbau:
Wer ist Doris Heinze? Ehrlich gesagt - das wussten wir früher auch nicht, denn eine echte Prominente (wie Rudolf Augstein bei seiner Kündigung) ist sie, mit Verlaub, nicht. Aber mächtig war sie schon - Frau Heinze ist Fernsehfilmchefin des NDR gewesen. Der hat ständig interessante arbeitsrechtliche Fälle und gewinnt meist, so den berühmten Fall von Eva Herrmann, aber dafür ist hier kein Raum.
Als Fernsehfilmchefin zeichnete sie u.a. auch für den Beststeller “Tatort” verantwortlich. Sie ist wohl die Frau, an der ein armer Autor aus Berlin Prenzlauer Berg vorbei musste, um ein Superstar als Autor tatsächlich gedrehter Filmprojekte zu werden.
Ein Arbeitsrechtsfall wird erst daraus, weil der NDR besondere Regeln für das Honorar hat, das Drehbuchautoren bekommen. Arbeitet der/die Autor/in im eigenen Haus, gibt es nämlich keins (nach einigen Presseberichten ein geringeres). Wenn das Drehbuch vom Ehemann ist, na ja, darüber schweigt die Presse.
Frau Heinze soll angeblich eigene Bücher trotzdem verkauft haben - und einige ihres Mannes gleich dazu - an ihren Arbeitgeber NDR natürlich. Für beide hatte sie ein Pseudonym erfunden und das angeblich noch im Internet mit zwei erfundenen Biografien garniert.
Wenn das zutrifft, dann sind das mehr als ein paar Maultaschen und man kann den NDR verstehen, dass er fristlos kündigt. Aber gleich dreimal? Nun, dafür wird man Gründe haben.
Solche Prozesse können aber auch mühsam werden. Wir kenne das. Der (Arbeitgeber-)Mandant weiß - und sagt bei Mandatserteilung - dass jeder im Betrieb wisse, dass dies die Regeln seien. Die Formulierung macht uns immer Angst, denn sie ist ein untrügliches Zeichen für die Abwesenheit einfach beweisbarer Schriftstücke. Dem frech bestreitenden Arbeitnehmer kann man die Regeln deshalb oft nicht nachweisen, weil sie eben nirgends stehen. Dass der Verkauf der Bücher von Verwandten geregelt ist, bezweifeln wir mal. Der eigene Ehemann? Das ist schon ein Vertrauensbruch, weil es nach Nepotismus klingt. Aber in der Presse wurde bereits kolportiert, die Qualität der Bücher sei 1A gewesen, die Filme erfolgreich beim Publikum, beklatscht von den Kritikern. Trotzdem: Dass ich die Bücher meines Ehepartners verhökere, wird mein Arbeitgeber mir in dieser Situation stets übelnehmen. Unser Tipp daher: Daumen runter, Frau Heinze sollte sich vergleichen, sonst wird es im Februar 2010 eine Prozessniederlage geben.
Laut Hamburger Abendblatt (online 27.10.2009) ist die Güteverhandlung gestern gescheitert, die Kammer für den Februar in Aussicht gestellt.
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Topics: Alltag im Arbeitsrecht, Grundsätzliches |
















