Reuter Arbeitsrecht

Wer schreibt hier?

Dieses Blog ist ein Service des Berliner Rechtsanwalts und Fachanwalts für Arbeitsrecht Wolf Reuter, LL.M..

Themen

Links


Neuste Kommentare:


« Siemens verklagt Vorstände (v. Pierer ausgenommen), Gier - und Stuhlgang im Arbeitsrecht | Home | Mangelhaftes Deutsch = diskriminiert? Kündigung wegen mangelnder Deutschkenntnisse »

Die Tarifeinheit fällt

Von Wolf Reuter | 27.Januar 2010

 BAG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 4 AZR 549/08 (A)

Die Entscheidung ist ein - vielfach erwartetes - Erdbeben. In zwei am 27.01.2010 verhandelten Fällen hat der für das Tarifrecht zuständige 4. Senat des BAG heute verkündet, vom Grundsatz der Tarifeinheit abzurücken (siehe die Pressemitteilung des BAG Nr. 9/10). Es ist schon erstaunlich: Diese Entscheidung stellt die arbeitsrechtlichen Weichen für Millionen von Arbeitnehmern, für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände völlig neu und wird in seinen Auswirkungen die nächsten Jahrzehnte Stoff für Debatten bieten (wenn es dabei bleibt, s.u.). Aber in den Sitzungssaal III des BAG in Erfurt verirrte sich außer den Prozessparteien - niemand, sieht man von einem Gerichtsreporter ab. Wir wetten, dass bei der Verhandlung über Emmelys Kündigung der Saal nicht reichen wird, alleine die Presse aufzunehmen, dabei betrifft das Urteil, wenn es fällt, nur ein einziges Arbeitsverhältnis.

Worum es beim Problem der Tarifeinheit geht, muss man aus Platzgründen erheblich vereinfachen:

Nach Artikel 9 GG dürfen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften autonom die Arbeitsbedingungen der durch sie vertretenen Mitglieder aushandeln. Nach dem dazu ergangenen TVG (Tarifvertragsgesetz) gelten die Normen solcher Tarifverträge “unmittelbar und zwingend” für beide Seiten.

Nun gibt es für einen Betrieb nicht notwendig nur eine zuständige Gewerkschaft. Das war schon immer so. Im Krankenhausbereich z.B. ist ver.di dominant, allerdings wird das ärztliche Personal traditionell und zunehmend offensiv oft vom Marburger Bund (das ist eine Gewerkschaft, auch wenn einige Leute das offenbar wegen der Bezeichnung für eine Art Ärztelobby halten). Früher haben diese Kleinen den “großen” (mitgliederstarken) Gewerkschaften Vollmachten eingeräumt, also gewissermaßen sich selbst aus dem Verhandlungsprozess herausgenommen.

Im Falle z.B. des Marburger Bundes ist diese Vollmacht 2008 gegenüber ver.di widerrufen worden. Vereinfacht ausgedrückt, gab es danach zwei Tarifverträge im betroffenen Krankenhaus. Ist ein Arzt Mitglied des Marburger Bundes, stellt sich daher die Frage, ob er auch nach dessen Tarifvertrag behandelt werden darf, z.B. eine Sonderzahlung bekommen darf, die nur in “seinem” Tarifvertrag, nicht aber dem von ver.di vorgesehen war.

Stellt sich diese Frage wirklich? Sie drängt sich nicht gerade auf, denn Tarifvertrag ist Tarifvertrag - oder? Nein. Seit Jahrzehnten gibt es das für Außenstehende schwer durchschaubare Konzept der Tarifeinheit. In einem Betrieb setzt sich danach, wenn es zwei Tarifverträge gibt, der sachnähere und mächtigere (mit der höheren Zahl an Mitgliedern) durch. Warum? Weder aus dem GG noch dem TVG ergibt sich diese Folge. Sie bedeutet aber, dass der Marburger Bund “seinen” Tarifvertrag schlicht vergessen kann; ist er nicht sachnäher und mächtiger (was er angesichts der zahlenmäßigen Relation Ärzte/sonstiges Personal nie ist), entfaltet bei der Konkurrenz mit anderen, sachnäheren Tarifverträgen also keine Wirkung.

Dafür gibt es mehrere Gründe, die hier aus Platzgründen nicht dargestellt werden können. Offenbar ist aber, dass der Arbeitskampf durch die Tarifeinheit vereinfach wurde. Denn einen Streik des Marburger Bundes musste man nicht fürchten - der bestehende “mächtige” Tarifvertrag, der ohnehin dominierte, bewirkte auch, dass es keine Rechtfertigung für einen solchen Streik geben kann - schließlich würde das Ergebnis kein durchsetzungsfähiger Tarifvertrag sein.

Damit will der 4. Senat nun Schluss machen. Tarifvertrag ist Tarifvertrag, und daher soll auch der des Marburger Bundes gelten dürfen - auch neben einem anderen, mächtigen Tarifvertrag.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Denn der Senat konnte kein Urteil fällen, weil er damit einen Rechtssandpunkt einnähme, der früheren Urteilen eines anderen Senats (des 10.) widerspricht; der hielt sich natürlich an die Tarifeinheit. In diesen Fällen muss dem anderen “divergierenden” (hier 10.) Senat eine Anfrage vorgelegt werden, ob er an seiner früheren, abweichenden Auffassung festhalte. Denn der 4. Senat darf nur seine eigene Rechtsprechung ändern. Diese Anfrage wurde heute gestellt. Fällt die Antwort ablehnend aus, muss sich der Große Senat des BAG damit befassen, in dem die anderen Senate vertreten sind. Schwenkt der 10. Seat auf die Linie des 4. Senats ein, kann dieser die Sache alleine entscheiden. Die Tarifeinheit ist dann Geschichte.


Verwandte Artikel



Topics: Grundsätzliches |

3 Kommentare to “Die Tarifeinheit fällt”

  1. (Kleine) Sensation in Erfurt - Der Tod der Tarifeinheit | reuter-arbeitsrecht.de meint:
    23.Juni 2010 at 12:01 pm

    […] ist wohl seit heute endgültig besiegelt. Der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat auf die Anfrage des 4. Senats des BAG vom 27.1.2010 geantwortet, dass auch er nicht am Grundsatz der Tarifeinheit festhalte. Daher wird sich der große […]

  2. Rene - Steuerberater Köln meint:
    16.Juli 2010 at 4:07 pm

    Ist dann ja auch schon wieder Geschichte

  3. Wolf Reuter meint:
    16.Juli 2010 at 4:30 pm

    Rene - Steuerberater Köln:

    Geschichte - warum? Wegen des verfassungswidrigen “Gesetzentwurfs” DGB/BDA, einem Projekt juristischen Humorismus? Die Tarifeinheit ist tot. Für immer.

Kommentare