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Die Sprache und die Wahrheit - Plädoyer für Tuyuca als neue Gerichtssprache
Von Wolf Reuter | 4.Januar 2010
PROLOG
Wir wollen das Jahr NICHT mit sog. Bagatellkündigungen und deshalb NICHT mit Emmely beginnen. Dieses höchst beschi begrenzte Thema hat das alte Jahr für Ingrid Schmidt mit einem Sturm der Entrüstung enden lassen. Frau Schmidt gilt nicht eben als Arbeitgeberlobbyistin. Sie hatte in einem Interview nur versucht, zu erklären, warum Arbeitsrichter so wenig Verständnis für Diebstähle haben und warum man das nicht als “Bagatelle” bezeichnen darf. Der dann hereingebrochene Sturm (schöner Kommentar: Zettels Raum) übertrifft alle Erwartungen. Die SPD will jetzt umso eher an die Gesetzesreform gehen, die Verurteilung von Klau findet die Linke gar “unzeitgemäß”. Unsere Position hier ist bekannt. Weniger bekannt ist, dass es im Jahr maximal zwei Dutzend solcher Kündigungen gibt. Es handelt sich deshalb nicht um ein gesellschaftspolitisch relevantes Thema. Investiert, liebe Debattenteilnehmer von Blüm bis Thierse, doch all Euer Streben und Weben mal in etwas Sinnvolleres. Auch das Arbeitsrecht hat da einiges zu bieten.
DIE WAHRHEIT
Die Wahrheit ist in einem Gerichtsverfahren nicht unbedingt herauszufinden. Das gilt mit Einschränkungen sogar im Arbeitsgerichtsverfahren, dessen Wahrheitsfindung nach unserer Beobachtung aus irgendwelchen Gründen aber weit oberhalb der Erfolgsquoten von Straf- und Zivilgerichten liegt (vielleicht auch nur deshalb, weil die immer erst terminierten, wenn alle Beteiligten vergessen haben, dass es einen Prozess gibt). Es folgt strengen Regeln, hat aber - wie jedes Forum - seine eigene Wirklichkeit. Schön ist immer, wenn alle Parteien eines Rechtsstreits nach Beweisaufnahme und Urteil meinen, “ihren Fall” nicht wiederzuerkennen. Selbst schuld.
Durch das auch 2009 wieder unübertroffene Jahresend-Double-Issue des Economist (die - selbstverständlich britische - Krone des internationalen Journalismus) wurde uns jetzt bewusst, dass Juristen vielleicht einfach nicht tief genug nach der Erkenntnis graben. Sprachforscher und Anthropologen sind da weiter.
Auf der Suche nach der schwersten Sprache streifte der Economist zunächst kurz das Deutsche, mit einem Mark-Twain-Zitat (Mark Twain sprach exzellent Deutsch), nach dem in Deutschland ein Mädchen keinen Sex bzw. kein Geschlecht habe, eine Rübe aber schon (where a young lady has no sex, but a turnip has). Also, für Schnellmerker, die Doppeldeutigkeit ist beabsichtigt, bezieht sich aber auf das grammatikalische Geschlecht (Neutrum im Falle von “Mädchen”, für alle, die den Scherz jetzt immer noch nicht verstanden haben - und ich schreibe das nur, weil beim erzählen der Groschen meist nicht fällt).
Weil aber diese Komplexität nicht ausreichte, um die Krone der schwierigsten Sprache zu erringen, stieß man u.a. auf Tuyuca, eine Sprache des östlichen Amazonasgebiets. Tuyuca schlagen wir als neue Gerichtssprache vor. Diese Sprache zwingt den Verwender bei der Benutzung eines Verbs klarzumachen, warum man etwas weiß. So bedeutet Diga ape-wi etwa, “der Junge hat Fußball gespielt (ich weiß es, weil ich es selber gesehen habe)”. Das gleiche Verb mit einer anderen Endung (diga ape-hiyi) bedeutet dagegen “der Junge hat Fußball gespielt (das nehme ich an und habe es nicht selbst gesehen, sondern aus zweiter Hand erfahren).
Das finden wir absolut großartig. Das Lügen in Schriftsätzen und im Zeugenstand ist dadurch stark eingeschränkt - denn vor Gericht geht es ja meist um die Wahrnehmung von Tatsachen, aber sehr ungern nur wird preisgegeben, wie man an diese Tatsachen gekommen ist und insbesondere, ob sie auf eigener Beobachtung beruhen (also wahrheitsnah sind) oder nicht. Eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes ist aber auch von der neuen Regierung nicht geplant.
DER ARBEITSRECHTLICHE BEZUG
Da sind wir wieder bei Dir, liebe Emmely. Auf Tuyuca hättest Du und Dein Herr Rechtsvertreter es eben nicht fertiggebracht, einfach ohne weiteres erst einmal alle Mitarbeiter außer Dir selbst zu beschuldigen, nicht wahr?
Einen guten Start ins Jahr 2010 an Alle.
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