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Die große Lüge – die Bundesagentur für Arbeit und die befristeten Arbeitsverträge

Von Wolf Reuter | 17.Mai 2010

Ganz Deutschland war im Kurzurlaub und hat den “Brückentag” genutzt (gibt es dafür eigentlich eine Übersetzung in irgendeine andere Sprache dieser Welt?). Ganz Deutschland? Nein – der Spiegel hat die Zeit genutzt, um einen “Skandal” aufzudecken: Mitarbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit sind massenweise in befristeten Verträgen beschäftigt, die spätestens nach vier Jahren nicht mehr verlängert werden. Dabei sei BA-Chef Weise doch am lautesten, wenn es darum geht, Planbarkeit für junge Familien einzufordern und befristete Verträge als Gift zu brandmarken.

Skandal?

Eher Alltag und ein weites Feld für Zynismus.

Vor Jahren sagte mal ein Arbeitsrichter in einer Verhandlung über eine Entfristungsklage, der öffentliche Dienst sei “der größte Verbrecher” bei der Ausnutzung der Befristungsmöglichkeiten. Verbrecherisch ist das nicht. Aber nirgends prallen Wunschdenken der Populärpolitik und rechtliche Realitäten härter aufeinander als im Bestandsschutz.

Wo alle Sonntagsreden Dauerbeschäftigung fordern, müssen sich Personaler im öffentlichen Dienst – wie in der Privatwirtschaft – auf die bitteren Rahmenbedingungen ihres Gewerbes einstellen. Die heißen: Kein Geld nirgends – jedenfalls nicht planbar über einen Zeithorizont von einem Jahr hinaus. Also befristen, was das Zeug hält, denn abseits dieser Sonntagsreden weiß man auch: Wer erst einmal drin ist, der muss nie wieder raus.

Dadurch hat sich eine Zweiklassengesellschaft etabliert – Kettenarbeitsverträge aus Vertretungsgründen. Die traurigen Prekären, die der Spiegel zitiert – für jeden von ihnen gibt es ein oder zwei, für die das Arbeitsverhältnis ein sicherer Traum ist (und manches Mal auch ein Selbstbedienungsladen). In der Verwaltung wird mit Deckung des BAG notgedrungen rochiert: Alle Viertelstellchen zusammengerechnet, die gerade aufgrund befristeter Teilzeitler, Elterzeitler oder anderer Teilabwesender frei sind, und flugs hat man eine Stelle zusammengeflickt – befristet, zur Vertretung. Ich habe einen Fall gesehen, bei dem eine Beamtin über zwölf Jahre von drei Frauen vertreten wurde – wobei die Vertreterinnen jeweils Jahresverträge bekommen hatten. Die “Stelleninhaberin” ging jeden Juli herum und grüßte die “Kolleginnen” – alle hofften, sie würde den Sabbatical oder die Elternzeit wieder ein Jahr verlängern, weil der eigene Job davon abhängig war. erleichtertes Seufzen ging durch die Reihen, wenn sie verkündete, sie “mache noch ein Jahr”. Eine andere – ebenfalls im öffentlichen Dienst beschäftigte – Mitarbeiterin brachte es auf 27 “Jahresverträge” in ebenso vielen Dienstjahren – zur Vertretung, versteht sich.

Das Gesetz lässt nur die Wahl zwischen Beton (betonharter Kündigungsschutz) und Wachs (wachsweichem Prekariat). Dieses System ist unfair. Der Mittelweg ist dringend geboten – aber jede neue Reformdiskussion dreht sich stereotyp um die “Erleichterung” von Befristungen. Eine Modifikation des Kündigungsschutzes gilt dagegen als sakrosankt. Nicht nur im öffentlichen Dienst werden betriebe damit um die besten Talente gebracht. Motivierend ist die Aussicht auf ein Leben in der Befristung ja nicht gerade. Aber mir ist noch niemand begegnet, der den Geldmangel des Arbeitgebers nicht als Kündigungsgrund des “psychologischen Arbeitsvertrags” akzeptiert hätte.

An alledem ist Herr Weise nicht schuld. Seine auf vier Jahre angelegten Verträge mit Jobvermittlern bestehen übrigens meist den arbeitsgerichtlichen Test nicht. Die sachgrundlose Befristung nach dem TzBfG ist nicht einschlägig; einen Sachgrund für vier Jahre mag es im Lehrbuch geben, nicht in der Praxis. Das hat das BAG erst im März wieder für Jobvermittler bestätigt.


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Topics: Grundsätzliches | 2 Kommentare »

2 Kommentare to “Die große Lüge – die Bundesagentur für Arbeit und die befristeten Arbeitsverträge”

  1. GH meint:
    18.Mai 2010 at 7:54 am

    Teilweise noch übler geht es dann teilweise in der “Lehrerbranche” zu: Da laufen die Vertretungsverträge immer nur bis zu den nächesten Ferien. In den Ferien sdürfen sich die Vertretungslehrer dann ganz offiziell arbeitslos (für die gerde mal 2 Wochen dauernden Herbst-, Weihnachts- oder Osterferien) bei der Arbeitsagentur melden und bekommen nach den Ferien wieder einen neuen Vertrag bis wiederum zu den nächsten Ferien. Natürlich auch immer mit der Ungewissheit, ob es eine weitere Vertragsverlängerung überhaupt gibt.

  2. Der Kettenarbeitsvertrag, reloaded | reuter-arbeitsrecht.de meint:
    18.Juni 2010 at 5:07 pm

    [...] Über den exzessiven Gebrauch dieses Mittels hatte wir hier schon diskutiert. [...]

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