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Die CGZP ist nicht tariffähig
Von Wolf Reuter | 8.Dezember 2009
Wie berichtet, fand am gestrigen Montag vor dem LAG Berlin-Brandenburg die Beschwerdeverhandlung über die Tariffähigkeit der CGZP statt (im Einzelnen s. Blog vom 4.12.2009). Das Tarifbündnis christlicher Gewerkschaften für die Zeitarbeit wurde heftig angegriffen und schoss scharf zurück - die Verhandlung war recht unterhaltsam, wie auch die Presse anerkennt (der Tagesspiegel: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/art271,2969646). Eine “Dumpinggewerkschaft” sei das, die aus Gefälligkeit für die Arbeitgeber Tarifverträge schließe, tönte der Prozessbevollmächtigte des Landes Berlin u.a. Viel interessanter sind die Rechtsfrage. So hat die Kammer angedeutet, sie sehe das Problem vor allem darin, dass die Gewerkschaft, die eigentlich eine Dachorganisation dreier Einzelgewerkschaften sei, Beschäftigte aus all den Branchen vertreten könne, in die auch ausgeliehen werde. Es fehle deshalb an der notorischen Tarifmächtigkeit. Darüber wird wohl das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden haben, die Rechtsbeschwerde ist zugelassen. Ob es, wie die heftig angegriffene Carola Blum sagte, ein Meilenstein der Tarifgeschichte ist, was am Montag entschieden wurde, muss sie wohl selbst beantworten. Rechtlich ist der Streit über die Tariffähigkeit etwas ziemlich normales, wenn auch nicht alltägliches. Das Problem aus unserer Sicht ist die relative Intransparenz der CGZP für die Öffentlichkeit: Wer keine Mitgliederzahlen nennt und auch auf Nachfrage kaum etwas zu seiner Mächtigkeit in einzelnen Branchen sagen kann, rückt sich in ein schlechtes Licht - auch denen gegenüber, die, anders als Frau Blum, Zweifel am alleinseligmachenden Modell der Einheitsgewerkschaft haben.
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