Reuter Arbeitsrecht

Wer schreibt hier?

Dieses Blog ist ein Service des Berliner Rechtsanwalts und Fachanwalts für Arbeitsrecht Wolf Reuter, LL.M..

Themen

Links


Neuste Kommentare:


« | Home | »

Die CGZP ist nicht tariffähig

Von Wolf Reuter | 8.Dezember 2009

 Wie berichtet, fand am gestrigen Montag vor dem LAG Berlin-Brandenburg die Beschwerdeverhandlung über die Tariffähigkeit der CGZP statt (im Einzelnen s. Blog vom 4.12.2009). Das Tarifbündnis christlicher Gewerkschaften für die Zeitarbeit wurde heftig angegriffen und schoss scharf zurück – die Verhandlung war recht unterhaltsam, wie auch die Presse anerkennt (der Tagesspiegel: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/art271,2969646). Eine “Dumpinggewerkschaft” sei das, die aus Gefälligkeit für die Arbeitgeber Tarifverträge schließe, tönte der Prozessbevollmächtigte des Landes Berlin u.a. Viel interessanter sind die Rechtsfrage. So hat die Kammer angedeutet, sie sehe das Problem vor allem darin, dass die Gewerkschaft, die eigentlich eine Dachorganisation dreier Einzelgewerkschaften sei, Beschäftigte aus all den Branchen vertreten könne, in die auch ausgeliehen werde. Es fehle deshalb an der notorischen Tarifmächtigkeit. Darüber wird wohl das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden haben, die Rechtsbeschwerde ist zugelassen. Ob es, wie die heftig angegriffene Carola Blum sagte, ein Meilenstein der Tarifgeschichte ist, was am Montag entschieden wurde, muss sie wohl selbst beantworten. Rechtlich ist der Streit über die Tariffähigkeit etwas ziemlich normales, wenn auch nicht alltägliches. Das Problem aus unserer Sicht ist die relative Intransparenz der CGZP für die Öffentlichkeit: Wer keine Mitgliederzahlen nennt und auch auf Nachfrage kaum etwas zu seiner Mächtigkeit in einzelnen Branchen sagen kann, rückt sich in ein schlechtes Licht – auch denen gegenüber, die, anders als Frau Blum, Zweifel am alleinseligmachenden Modell der Einheitsgewerkschaft haben.


Verwandte Artikel



Topics: Grundsätzliches | 1 Kommentar »

Ein Kommentar to “Die CGZP ist nicht tariffähig”

  1. Zeitarbeit vor dem jüngsten Gericht - das BAG zur CGZP | reuter-arbeitsrecht.de meint:
    13.Dezember 2010 at 6:09 pm

    [...] ist die letztinstanzliche Entscheidung über die Tariffähigkeit der CGZP – die vom LAG Berlin-Brandenburg abgelehnt wurde. Wie es wohl ausgeht? Offener könnte das Rennen gar nicht sein. Es wird nichts weniger als eine [...]

Kommentare