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Der Postmindestlohn ist rechtswidrig, die Nase der FDP und Florian Gerster – wie geht es weiter?

Von Wolf Reuter | 29.Januar 2010

 Das Bundesverwaltungsgericht hat, wie in der Zwischenzeit ja alle Medien berichtet haben, den sog. Postmindestlohn für rechtwidrig erklärt (Pressemitteilung vom vom 28.01.2010 – 8 C 19.09). Florian Gerster hat in diesem Zusammenhang von abgeschnittenen Nasen gesprochen, dazu aber später.

In der Presse herrscht eine gewisse Verwirrung: Es gibt eine Regierungspartei (die FDP), die definitiv die Einführung von Mindestlöhnen ablehnt. Dass das Bundesverwaltungsgericht (immerhin die Revisionsinstanz und nicht für schnelle Verfahren bekannt) jetzt einen Mindestlohn für rechtswidrig erklärt, heißt aber, wenn man wie Sherlock Holmes denkt, zwingend, dass es Mindestlöhne bereits gibt. Das verwundert offenbar viele Leute, die im Alltag den Eindruck vermittelt bekommen, über deren Einführung werde noch diskutiert.

In der Tat, Mindestlöhne sind bereits Realität. Spitzfindig könnte man sagen, derzeit werde nur über gesetzliche Mindestlöhne gestritten, die, die es schon gibt, beruhen hingegen auf einer Rechtsverordnung. Das ist natürlich haarspalterisch.

Bereits die letzte Bundesregierung hatte das Arbeitnehmerentsendegesetz überarbeitet. In dem seither nochmals revidierten Gesetz (damit die Verlage etwas verdienen) findet sich nun in § 7 ein Abschnitt über besondere Tarifsituationen. Danach kann ein Tarifvertrag, der Arbeitsentgelte regelt, mit einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zum Mindestlohn befördert werden, auch für Mitarbeiter und Betriebe, die an diesen Tarifvertrag nicht gebunden sind. Das ist noch etwas anderes als die an strengere Voraussetzungen gebundenen “Allgemeinverbindlichkeit” nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG). Mit solchen Erklärungen lassen sich nämlich, und hier liegt der eigentliche Zündstoff, keine Tarifverträge in Konkurrenz zu anderen (vermeintlich oder tatsächlich) ungünstigeren durchboxen – mit § 7 ArbEntG dagegen schon. Denn nach dieser Vorschrift darf sich der Minister (damals war es Olaf Scholz) heraussuchen, welchen Tarifvertrag er besser findet. Er “soll” dabei die Mächtigkeit des Tarifvertrags berücksichtigen, bezogen auf die Branche.

Wir kenne das aus der jüngst vom BAG wohl gekippten Tarifeinheit: Der Stärkere setzt sich durch. Damit wird aber dem Minister eine fatale Macht eingeräumt. Er kann den Tarifvertrag einer kleineren Gewerkschaft und eines kleineren Arbeitgeberverbands unter per Verordnung einfach zur Makulatur machen.

Mit Artikel 9 GG verträgt sich das nicht, und zwar nie und nimmer: Der Verordnungsgeber darf die verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit danach mit Füßen treten. Verordnungen sind bekanntlich (von Satzungen abgesehen) die niedrigste Stufe der Normenhierarchie, Verfassungsbestimmungen die höchste – im ArbEntG wackelt also der Schwanz mit dem Hund.

Aber damit nicht genug – an verfassungswidrige Gesetze hatte man sich unter Rot/Grün und Schwarz/Rot ja durchaus gewöhnt. Bei der Post ist die Brisanz noch eine andere: Die “Branche” besteht praktisch nur aus der Deutschen Post AG, die 90% des relevanten Marktes abdeckt und beständig dem Vorwurf ausgesetzt ist, durch Quersubventionierung bessere Preise als die Konkurrenz bieten zu können. Wenn die DPAG einen Tarifvertrag aushandelt, deckt er also den überwiegenden Teil aller Beschäftigten ab. Klar, dass Herr Scholz den auch genommen und zum Mindestlohn erklärt hat. Klar auch, dass der Tarifvertrag teuerer ist, als der, den Florian Gerster für den Arbeitgeberverband des Branchenrestes ausgehandelt hat. Damit hat die DPAG Tarife durchgesetzt, die sie selbst gut schultern kann, die für die Konkurrenz aber vernichtend sind. Dass die geklagt hat, wundert nicht. Öffentlich darf man sie ja auch als “Dumpingverband” bespucken, was die Freude nicht vergrößert.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich nicht auf die großen Dinge gestützt. Es hat das Brett an der dünnsten Stelle gebohrt. Herr Scholz hatte vergessen, die Beteiligten schriftlich anzuhören, was das Gesetz aber vorschreibt. Pech – Verordnung gekippt.

Jetzt wollen alle wissen, ob die neue Bundesregierung eine neue Verordnung macht. Das liegt in deren Ermessen. Florian Gerster meint, dass sich die FDP eher “die Nase aus dem Gesicht schneiden” würde. Merkwürdiges Bild. Zu solchen blutigen Taten wird es nicht kommen: Die amtierende Ministerin gehört ja der CDU an.


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