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Das angebliche “Gewerkschaftsverbot” - die Tariffähigkeit der FAU, 2. Akt

Von Wolf Reuter | 17.Februar 2010

 Wir geben es zu: Die “Junge Welt” ist nicht gerade die Leib- und Magenzeitung des Autors. Eigentlich ist sie - politisch betrachtet - sogar das glatte Gegenteil davon.

Aber: Am 16.02.2010 hatte - wie von uns berichtet - das Landesarbeitsgericht Berlin über die FAU (Freie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerunion) zu entscheiden. Diese sich selbst als “anarcho-syndikalistische” Gewerkschaft bezeichnende Truppe hatte in Berlin ein wenig Wirbel gemacht, weil sie das bekannte Kino “Babylon” bestreiken wollte. Dagegen hatte das Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung erlassen. Über die Berufung dagegen fand schließlich am Dienstag die Berufungsverhandlung statt. Sie war erfolglos für FAU; entgegen des von ihr inszenierten und völlig unangemessenen, aber auch sachverhaltsverzerrenden Getöses ging es nämlich nicht um ein “Gewerkschaftsverbot”, sondern um ihre Tarifmächtigkeit, um die es wegen des eigenen Anspruchs, “alle Branchen” mit ca. 100 Mitgliedern in der FAU vertreten zu wollen, nun einmal schlecht steht. Mit F. Rancke hatte die FAU einen der erfahrensten und souveränsten Richter an LAG erwischt. Er verwendete viel Mühe darauf, zu erläutern, warum es Regeln über die Tarifmächtigkeit gebe. Eine Sternstunde richterlicher Tätigkeit.

Was das mit der Jungen Welt zu tun hat? Nun, wir verzichten heute auf einen Bericht zu diesem sehr interessanten Thema, weil die JW etwas geschafft hat, das nicht allen Journalisten gelingt. Der Terminsbericht in der Jungen Welt liest sich nicht nur gut, er ist auch sachlich 100% zutreffend, geradezu spannend, und ohne jegliche Verzerrungen - ich war dabei und bin unverdächtig, die Zeitung unbedingt loben zu wollen. Wer sich also interessiert, soll die Sache dort nachlesen.

Ehre, wem Ehre gebührt.


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht, Grundsätzliches |

4 Kommentare to “Das angebliche “Gewerkschaftsverbot” - die Tariffähigkeit der FAU, 2. Akt”

  1. Zur Aussetzung vom Grundrecht auf Koalitionsfreiheit (Artikel 9) « RITINARDO meint:
    21.Februar 2010 at 10:12 pm

    […] “Traifmächtig” bedeutet quasi die Fähigkeit Trafiverträge, genauer gesagt Flächentarifverträge, abzuschliessen. D.h. defakto Gewerkschaft darf sich nur die Vereinigung bezeichnen, die bereits eine ist. Unter diesen Bedingungen kann gar keine Gewerkschaft existieren. Denn niemand kann in eriner Gewerkschaft Mitglied werden, die keine Gewerkschaft ist. Logisch, oder. dennoch scheinen das einige Arbeitsrechtler wie Wolf Reuter nicht zu begreifen: […]

  2. Thilo P meint:
    21.Februar 2010 at 10:46 pm

    Sie mögen sich ja vielleicht im Arbeitsrecht einigermaßen auskennen. Aber das Sie das Grundgesetz dabei ignorieren ist schon schwach. Denn eine Gewerkschaft, die sich nicht Gewerkschaft nennen kann, kann sich nicht als Gewerkschaft organisieren. Und damit wird defakto das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit ausgehebelt wegen absolut nichtiger Gründe (weil deutsche Gerichte Flächentarife lieben).

  3. Dr. jur. habil. Lech Kaczynski, Arbeitsrechtler und Staatspräsident Polens | reuter-arbeitsrecht.de meint:
    11.April 2010 at 4:03 pm

    […] die sich gerne mit den großen Wort der “Gewerkschaft” schmücken (ja, das gilt für FAU  und CGZP auch!), können sich ihr Scherflein Demut bei Solidarnosz und dem verstorbenen polnischen […]

  4. Die FAU darf sich wieder “Gewerkschaft” nennen | reuter-arbeitsrecht.de meint:
    14.Juni 2010 at 11:48 am

    […] der FAU hatten wir schon mehrfach berichtet. Es handelt sich um eine nach Maßstäben des Kollektivarbeitsrechts kleine, aber ziemlich […]

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