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Berlin – brutalstmögliche Gewerkschaftsunterdrückung oder Deutschlands größter Comedy-Stadl? Die Akte FAU:
Von Wolf Reuter | 7.Februar 2010
Die FAU (“Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union”) ist eine (Selbstbeschreibung, www.fau.org)
“…anarcho-syndikalistische Gewerkschaftsföderation, die aus lokalen Syndikaten und Gruppen besteht…”
Das erregt unsere Neugier. Noch nie von der FAU gehört? Wir (bislang) auch nicht.
Recherchen ergeben, dass “Syndikat” nichts mit der Mafia zu tun hat, sondern angeblich die “frankophone Bezeichnung für Gewerkschaft” sei. Außerdem hat die befremdliche Abkürzung “FAU” nichts mit irgendwelchen ähnlich apostrophierten Rechtsradikalen zu tun (generationsbedingt mussten wir leider bei der Abkürzung an die FAP denken, eine superextreme rechte Splitterpartei der 90er Jahre). Die Namensgebung ist also doppelt misslungen. Auch sonst agiert die FAU eher unglücklich in letzter Zeit – es handelt sich aber um eine echte Gewerkschaft.
Oder nicht? Irgendwie ist es in Berlin in letzter Zeit nicht gemütlich für die kleinen Gewerkschaften. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte erst vor Kurzem der christlichen CGZP die Tariffähigkeit in der Zeitarbeit aberkannt (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7.12.2009). Es ging und geht stets darum, ob eine “Gewerkschaft” so mächtig ist, dass man sie ernst nehmen kann, wenigstens in der Branche, in der sie auftritt. Nur dann kann sie auch Tarifverträge schließen.
Die FAU hat es voll erwischt. Nicht nur hat das Arbeitsgericht auch ihr die Tariffähigkeit abgesprochen (PM 13/09 ), das Landgericht Berlin hat ihr auch verboten, sich als “Gewerkschaft” zu bezeichnen. Wie konnte es dazu kommen?
Bei der Frage, was da eigentlich los ist, stößt man auf eine Comedyshow, die locker ins Privatfernsehen passt. Nie lagen Eigenwahrnehmung, Dilettantismus und Hybris näher beieinander:
Zunächst mussten wir uns sogar als Verteidiger des beim DGB ungeliebten Modells der “kleinen” Gewerkschaft ein Lachen verkneifen. Nach den Feststellungen des Arbeitsgerichts Berlin (die FAU hat das Urteil im Wortlaut auf ihre Homepage gestellt, ehrlich und transparent sind die Jungs und Mädels also immerhin) hat die FAU ca. 100 Mitglieder und ist in einem – einzigen – Betrieb der Region aktiv: Einem Kino. Sie haben richtig gelesen. Es handelt sich um das Babylon, einem recht bekannten Kulturstützpunkt, der auch an der Berlinale teilnimmt. Nach Meinung der FAU herrschen da wohl unglaubliche Zustände. Deshalb rief man zu Blockade und Boykott auf. Eine Gewerkschaft dürfte das – außerhalb der Friedenspflicht – aber der Arbeitgeber zog vor das Arbeitsgericht und suchte, diese “Arbeitskampfmaßnahme” zu untersagen. Mit Erfolg.
Das Arbeitsgericht musste in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren klären, ob die Leute das – Arbeitskampf – überhaupt dürfen, und deshalb war – ja, die Tariffähigkeit zu prüfen. Man kam zu dem nicht überraschenden Ergebnis, dass 100 Leutchen und ein Kino als Wirkstätte nicht sehr mächtig klingen. Jedenfalls, meint das Arbeitsgericht (und wer wollte ihm da widersprechen), gälte das, wenn die Satzung der FAU weiter gehe als die jeder DGB-Gewerkschaft, nämlich alle Branchen und alle Betriebe anspreche. Äh, dann ist ein Betrieb doch vielleicht sehr viel zu wenig. Und genau daran ließ das Arbeitsgericht die Tariffähigkeit untergehen; am 16.2.2010 ist die – wohl hoffnungslose – Berufungsverhandlung, und es wird bereits zu “Solidaritätskundgebungen” aufgerufen. Besser wäre wohl eine Satzungsänderung. Wer sich aufbläst wie ein Kugelfisch, aber nichts dahinter zu bieten hat, ist nicht mächtig. Statt aber die Zahl der Branchen z.B. auf Lichtspieltheater zu reduzieren und sich nicht am eigenen Anspruch zu verschlucken, sehen die Kampagnenmacher der FAU das ganze blutrünstiger:
“Faktisches Gewerkschaftsverbot in Deutschland”
titelt man da z.B.; ein Foto auf der Homepage wird wie folgt mit einer kleinen Beschreibung versehen:
“Berichte vom internationalen Aktionstag gegen den Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit
(Foto: Textilarbeiterinnen aus Bangladesh fordern die Einhaltung der ILO Konventionen 87 und 98, die die Mindeststandards der Gewerkschaftsfreiheit definieren, auch in Deutschland)”
Gut, dass die in Bangladesh sich um unsere Gewerkschaftsfreiheit Sorgen machen, aber als Reaktion auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts, die angesichts des Universalanspruchs der Gewerkschaft (den so nicht einmal die allermächtigsten DGB-Mitglieder, wie ver.di oder IGM haben) unvermeidlich und richtig ist, ist das doch ein wenig übertrieben. Dass den Sekretären des Ladens “Haft” droht, wenn sie weiter zum Streik aufrufen, klingt nur martialisch – das ist ein (nicht das einzige) Ordnungsmittel bei allen Unterlassungstiteln (§ 890 ZPO) und bei jeder kleinen Popelverfügung angedroht. Also nicht aufregend.
Grobes Unrecht ist der FAU dann doch noch widerfahren, denn der Arbeitgeber ist zum Landgericht gerannt, das der FAU ohne viel Federlesens allen Ernstes untersagt hat, die Bezeichnung “Gewerkschaft” zu führen. Frech hat die 5. Kammer des LG Berlin argumentiert, das Arbeitsgericht sage ja, es sei keine, und deshalb sei man auch zuständig, denn das ArbGG gelte nur bei Streitigkeiten über die Tariffähigkeit einer Partei. Die sich in den Schwanz beißenden Katzen jaulen heute noch auf den Fluren im Tegeler Weg.
Bravo. Nein, das ist vorzüglich und muss unbedingt von Stefan Raab auf dem nächsten Deutschen Anwaltstag präsentiert werden. Ich kann nur sagen: Wehe dem, der mit arbeitsrechtlichen Probleme in die Fänge eines Landgerichts gerät (kommt vor, zum Glück selten). Der Streit mit der FAU ist ein Streit über ihre Tariffähigkeit. § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG weist den Streit nun einmal den Arbeitsgerichten zu; auch wenn die Verführung groß ist, einfach mal einen weitern Fall auf den Zähler des Jahrespensums zu bekommen – liebes Landgericht, das ist echt nicht Euer Metier – und schlimmer noch. Wieso der Begriff “Gewerkschaft” nicht von einer Organisation verwendet werden darf, die nach ihrer Satzung unbestreitbar eine ist, könnt Ihr nämlich nicht erklären, und Artikel 9 GG ist wohl in der ansonsten ganz ordentlichen Gerichtsbibliothek des LG gerade die Seite im Kommentar gewesen, die gefehlt hat. Wir erwägen, wenigstens ein knappes Werk zu spenden (etwa den Dütz, Grundriss des Arbeitsrechts), da kann man schnell mal nachlesen, wie sich das mit Gewerkschaften so verhält.
Ob die FAU bei dieser Komödie einfach nur Pech oder eine unfähige Prozessvertretung hatte (oder beides), kann man aus der Distanz nicht beurteilen. Wenn aber mal endlich die Satzung geändert ist oder der Anarchoverein auf anderen Wegen tariffähig geworden ist, darf er lustigerweise nach dem Urteil des LG leider immer noch nicht den Begriff der “Gewerkschaft” verwenden: So eine Verfügung klebt wie Kaugummi an der Schuhsohle, deshalb hätte das LG ruhig etwas genauer hinsehen dürfen. Wie schon gesagt: Pech.
Allerdings macht die Hybris der FAU wenig Hoffnung, dass sie sich aus ihrem Schlamassel so bald befreit. Sie will immer noch alles und jeden repräsentieren in der Arbeitnehmerschaft, obwohl wir uns die Penetrationswirkung einer Anarchotruppe z.B. bei Arbeitnehmern Daimler, Microsoft, IBM oder dem einen oder anderen Mittelständler vor allem im Süden und Südwesten trotz blühender Fantasie nur sehr, sehr schwer vorstellen können. Da von “Gewerkschaftsverboten” zu faseln, als habe man die eine oder andere Substanz eingenommen, übertrifft sogar die Anmaßung des Landgerichts Berlin. Also scheint es uns doch irgendwie so, als habe die FAU ihr Schicksal durchaus verdient.
Am 16.02.2010 ist das LAG Berlin-Brandenburg dran – s.o. Wir beobachten mal, ob es da einen Ausweg gibt. Demnächst in Ihrem Kino. Ist ja auch gerade Berlinale.
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Topics: Alltag im Arbeitsrecht, Grundsätzliches | 4 Kommentare »

















21.Februar 2010 at 10:56 pm
Sie wollen sich im Arbeitsrecht auskennen, aber haben noch nie was von “Lokalisten” und “Anarchosyndikalismus” gehört? Sie wissen dann auch nicht, dass die Vorläufer-Organisation FAUD einmal 150.000 Mitglieder hat und sie wissen rein gar nichts über die Wurzeln der Gewerkschaftsbewegung? Man muss ja nicht alles wissen, aber wenn man sich in eine Themengebiet als Experte bezeichnet erwarte ich schon mehr Hintergrundwissen. Das macht ihre Analyse nicht gerade glaubhaft.
9.März 2010 at 7:32 pm
Es ist schon richtig: Wäre die FAU eine Gewerkschaft, die den Anspruch erhöbe, mal schnell alle Branchen zu vertreten, wäre das fragwürdig. Es wurde allerdings in der Auseinandersetzung nur der Einfachheit halber immer wieder die Bezeichung “FAU” benutzt. In der Tat: Die FAU ist keine Gewerkschaft, sie ist eine Föderation von Gewerkschaften (die FAU Berlin, um die es hier geht, ist eine Föderation von einzelnen Gewerkschaften), eine davon ist in der Branche Kino tätig. Als Föderation einzelner Gewerkschaften (Syndikate) ist sie dann eben so gesehen für mehrere Branchen zuständig.
Es ist insofern auch nicht richtig, dass die FAU 100 Mitglieder habe: Das sind wohl eher die Zahlen für die FAU Berlin – und auch nur dieser wurde übrigens verboten, sich Gewerkschaft zu nennen.
Was die Frage der Nachfolge der FAUD betrifft: Juristisch gesehen mag die FAU nicht Nachfolgeorganisation der FAUD sein – aber erstens erklärt das den Namen (lange vor der FAP – aber diese hat sich [laut wikipedia] auch erst 1979, also 2 Jahre nach der FAU gegründet) und zweitens ist die FAU zumindest Erbe des kulturellen und ideellen Erbes der FAUD.
10.März 2010 at 10:14 am
Lieber Thorsten B.,
Ich verstehe den Ansatz ja (auch wenn mir die Organisationsstruktur bislang immer noch nicht wirklich transparent erscheint). Ob man Synidkat oder Dachverband dazu sagt, ist eher gleichgültig, der DGB ist schließlich auch eine Art Dachverband, deshalb ist die Grundidee sehr eng verwandt, trotz der verbalen Abgrenzung. Diese Argumente – insbesondere zum Vertretungsanspruch der Gewerkschaft – wurden zwar merkwürdigerweise in der Beschwerdeverhandlung vor dem LAG nicht mehr thematisiert, aber ich nehme an, es hat eine entsprechende schriftsätzliche Auseinandersetzung gegeben. Ich bin daran gescheitert, die Satzung der FAU (oder eines ihrer Syndikate) im Internet zu finden. Deshalb halte ich mich an die beiden Entscheidungen, die von der FAU selbst ins Netz gestellt wurden. Das sind diejenigen von LG und ArbG Berlin. Darin wird die Satzung des betreffenden Syndikats (nicht der Dachorganisation) jeweils zitiert, und zwar wie folgt:
“Das Organisationsgebiet des Asy Berlin erstreckt sich auf alle Branchen im Stadtgebiet Berlin, soweit keine branchenspezifischen Syndikate der FAU vorhanden sind.”
Das sind eben “alle Branchen”, zweifelsfrei. Ein auf Kinos beschränktes (branchenspezifisches) Syndikat war an dem Gerichtsverfahren nicht beteiligt. Dann wird man mit 100 Mitgliedern eben einfach nicht gehört. Von einer Beschränkung auf die Branche “Kino”, wie Sie sie unterstellen, lese ich da nichts. Wäre das so, würde ich den Fall etwas anders beurteilen wollen, weil es auf den Vertretungsanspruch in der Satzung entscheiden d ankommt. Ich meine, das BAG da auf meiner Seite zu wissen. Die einzige Beschränkung nach “unten” ist nach Meinung des BAG das bereits diskutierte Gebot, dass sich der Anspruch nicht auf einen einzigen Betrieb beziehen darf. Aber bei o.g. Satzung bleibe ich dabei, dass es einen Vollvertretungsanspruch gibt – dann hat die FAU zu Recht verloren, bislang jedenfalls.
Die Geschichte der Organisation – na ja. Das mit der FAP war eine scherzhafte Bemerkung. Aber wenn man die FAU googelt, ist sie in den letzten Jahren als Gewerkschaft irgendwie gar nicht aufgetreten. Ich habe nur einen Zeitungsartikel gefunden, nach dem sie beim alljährlichen 1. Mai-Kreuzberg-Zusammenschlagen mal in Erscheinung trat (2006 glaube ich). Da ist noch einiges an der Reputation zu tun, bevor man sich historisch so in eine Tradition stellt. Meinen Sie nicht? Kann ja noch werden. Ich finde derzeit die verstärkten Möglichkeiten kleinerer Gewerkschaften, in einen Wettbewerb zu treten (Stichwort Aufgabe der Tarifeinheit) ganz begrüßenswert, auch wen ich die Befürchtung einer Zersplitterung der Arbeitnehmerschaft nicht ganz von der Hand weisen kann und will.
4.Juni 2010 at 7:50 pm
Die Statuten (nur ein anderes Wort für Satzung) sind für jeden recht einfach zu finden. Und das sogar auf der Seite der FAU!(komischer Zufall…)
Wenn man sich einem solchen Thema annimmt, sollte man vielleicht zunächst etwas Zeit mit Recherche verbringen. Zu dem Rest kann ich nur sagen: Sie haben das Prinzip des Anarchosyndikalismus nicht verstanden. Alleine daraus leitet sich schon der universelle Vertretungsanspruch ab. Und das eine Gewerkschaft sich nicht nur mit den Vertretern der eigenen Gewerkschaft solidarisieren muss und auch Arbeiter in anderen Betrieben unter die Arme greifen kann/sollte (ob durch einen Boykottaufruf oder andere Arbeitskampfmaßnahmen) rechtfertigt diesen Anspruch, meiner Meinung nach, hinreichend.
Zum Thema Gewerkschaft an sich: eine Gewerkschaft ist schlicht ein Zusammenschluss von Arbeitnehmern, die sich zum Zwecke der Verbesserung der Arbeitsbedingungen zusammengetan haben. Dass dies einer kleinen Gruppe, welche sich in einem WINZIGEN Betrieb zusammengeschlossen haben, nicht gestattet sein soll, ist recht abwegig. Was aber am schwersten wiegt, ist die Tatsache, dass sogar das Selbstverständnis als Gewerkschaft abgesprochen wurde. Die Satzung darf demnach nicht mehr das Wort Gewerkschaft enthalten.
Hier noch der Link zu den Statuten:
http://www.fau.org/ueber_uns/statuten-25-08-2008.pdf