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“Ausgepresst und Weggemobbt” - Warum Arbeitsrecht nicht in Talkshows gehört
Von Wolf Reuter | 18.Dezember 2009
Eigentlich wollten wir Frank Plasbergs Sendung “Ausgepresst und Weggemobbt” in seiner jüngsten “Hart aber Fair”-Sendung nicht kommentieren, weil das nur ein Neuaufguss von Maybrit und die Monster wäre.
Auch Norbert Blüm, der sich so über den Kollegen Naujok erregte, dass man ihm eine Therapie andienen wollte, hat uns nicht motivieren können.
Ein Gespräch am Folgetag der völlig sinnlosen Sendung, bei der es um die angeblich Neue Arbeitswelt ging, hat den Motivationsschub aber doch bewirkt. Denn wir können uns einfach nicht mit der Mode anfreunden, dass “Ausgepresst und Weggemobbt” angeblich das ist, was alle deutschen Arbeitnehmer täglich an ihrem Arbeitplatz erleben.
Wie hirnrissig muss man sein, um das wirklich zu glauben? Wir sind kein Volk von Selbstmördern am Arbeitsplatz (noch weniger als die Franzosen, die häufiger Hand anlegen, obwohl ihr Sozialschutz noch höher ist als unserer). Das zeigt doch, dass es so schlimm gar nicht sein kann. Auch die Emmelys sind nicht der arbeitsrechtliche Alltag in Deutschland. Sehen Sie sich mal in einem DAX-Unternehmen mit tausenden von Beschäftigten um. Wenn das Zerrbild der Hölle am Arbeitsplatz zuträfe, könnte man als Anwalt eines solchen Unternehmens alleine an den Kündigungsschutz- und Mobbingprozessen reich werden - ganz zu schweigen vom öffentlichen Dienst.
Die Realität ist einfach viel, viel bescheidener. Nicht mal ein Drittel aller Kündigungen in Deutschland landet überhaupt vor den Arbeitsgerichten, die sind aber fast alle betriebsbedingt. Wir haben es auch satt, dass Herr Naujok, weil man ihn im Fernsehen jetzt zum Rammbock ernannt hat, lächelnd (aber durchaus souverän) beschimpft wird, weil er “Arbeitgeberanwalt” ist (davon gibt es ziemlich viele, den Verfasser selbst z.B., das ist aber nicht ehrenrührig, haben Arbeitgeber vielleicht keine Rechte?) - und noch satter, dass ständig Begriffe korrumpiert werden (”Kündigung von Unkündbaren” - es gibt keine Unkündbaren, aber das Problem ist ein juristisches, kein soziales).
Am Arbeitsrecht kann man sich herrlich abarbeiten. Es möge nur aus den Talkshows verschwinden. uns drohen auf Blümsche Initiative sonst nur Gesetze, die keiner braucht, von der Abschaffung der bösen Arbeitgerichte bis zum Verbot, bei einem Klau von 50 € zu kündigen. Satt dessen sollte man sich um echte Probleme kümmern. Die gibt es durchaus, aber auch außerhalb des Arbeitsrechts.
Wir sind von dieser Art Talkshow wirklich angewidert.
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Topics: Alltag im Arbeitsrecht, Grundsätzliches |

















19.Dezember 2009 at 1:44 pm
Was der Verfasser vergessen hat zu erwähnen, ist die Tatsache, dass das deutsche Arbeitsrecht aus dem 19. Jahrhundert stammt, in dem es bekanntlich ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer gab.
Das es den Arbeitgeber nicht um das Wohl seiner Mitarbeiter geht, kann man daran erkennen, dass die Lobbyisten der Arbeitgeber es tunlichst vermeiden, das deutsche Arbeitsrecht auf die Beamten zu übertragen. Denn welcher Lobbyist will es sich mit dem Ministerialbeamten verscherzen.
Ein Beispiel hierzu: Im deutschen Beamtenrecht gibt es das Instrument der Verdachtskündigung überhaupt nicht. Es ist in meinen Augen ein Armutszeugnis, wenn Anwälte diese Instrument immer noch verteidigen. Jeder Mörder hat mehr Rechte als ein deutscher Arbeitnehmer.
In einer modernen Demokratie sind solche Vertragsverhältnisse nicht nur sittenwidrig, sondern sie verstoßen auch gegen die Grundpfeiler eines demokratischen Rechtsstaates.
20.Dezember 2009 at 12:14 pm
Uh. uh, uh, “Demokrat”, das ist aber schweres Geschütz. Wer hat Ihnen beigebracht, das deutsche Arbeitsrecht stamme aus dem 19. Jahrhundert (Kündigungsschutzgesetz 1972, BetrVG aus dem gleichen Jahr, ganz zu schweigen vom Pflegezeitgesetz…)? Haben Sie das ggf. in einem roten Kloster über das “Westarbeitsrecht” gelernt? Nein, ich glaube nicht. Der Kommentar zum Arbeitsgesetzbuch der DDR aus dem Staatsverlag der DDR hat sich nämlich deutlich differenzierter und kenntnisreicher etwas mit dem Bundesarbeitsgericht auseinandergesetzt als Sie (stimmt übrigens auch ohne Ironie, das ist recht lesenswert, auch heute noch). Nein, Sie müssen wohl in einem anderen Biotop blühen. Wo auch - jedenfalls nehmen sie doch bitte zur Kenntnis: Beamte und Arbeitnehmer sind nicht dasselbe, deshalb gilt auch nicht dasselbe Recht. Wenn Sie einen Beamten einfach vor die Tür setzten, verliert er z.B. seine Altersbezüge. Der Arbeitnehmer verliert wirklich nur seinen Job. Sollte man dann bei der vielzitierten Verhältnismäßigkeit da nicht auch ein bisschen differenzieren? Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lobbyist (war mir noch gar nicht bewußt, dass ich einer bin, ich fordere dann mal meine Lobbyistenbezüge ein, gell…).