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Antidiskriminierung - das AGG auf dem Abstellgleis
Von Wolf Reuter | 23.Dezember 2008
Antidiskriminierung ist jetzt wieder in aller Munde.
Zwei Entscheidungen haben die Gemüter erregt:
Der auf diesem Blog bereits besprochene Fall von Sule Eisele ist seit langem in der Presse ein Dauerbrenner, auch wegen der geschickten Pressearbeit des Prozessvertreters. Gestern kam die aus seiner Sicht enttäuschende Nachricht: Das Arbeitsgericht Wiesbaden sah die mit knapp 500.000,00 Euro angesetzte Schadensersatzsumme als überzogen an. 10.800 Euro - das ist der ist der Kurs jetzt, nach der ersten Instanz; die Klägerin will Berufung einlegen. Die Kommentare lesen sich überwiegend wie “Diskriminierung aus der Portokasse zu bezahlen” Wir sind dem AGG gegenüber sehr kritisch eingestellt. Gleichwohl - die R + V Versicherung wird mit dieser Summe keine Probleme haben. Man kann mit vielen guten Gründen argumentieren, dass ein AGG wirtschaftsschädlich und Diskriminierungsopfern im Allgemeinen keine Hilfe sei, sondern statt dessen sog. AGG-Hopper produziere, die ihr Geld mit Gerichtsverfahren “verdienen”. Wenn man aber schon die politische Entscheidung umsetzt, dennoch ein solches Gesetz zu schaffen, dann müssen die Gerichte es auch so handhaben (können), wie es gedacht ist. Das setzt bei dem allzu engen deutschen Rechtsverständnis an, wie man eine Schadensersatz berechnet, lässt aber auch die Grundsatzfrage zu, warum wir das Konzept des Strafschadens (punitive damages) nicht kennen.
Dass man es anders machen kann, zeigt das LAG Berlin in der zweiten heiß diskutierten Entscheidung vom 26.11.2008 (15 Sa 517/08). Deren Gründe liegen natürlich noch nicht - öffentlich - vor. Dem Vernehmen nach aber hat das Gericht hier in etwa den Weg beschritten, der teilweise auch Frau Eisele vorschwebte - Schadensersatz wegen vermutlichen Verdienstausfalls. Da auch hier die Revision zugelassen wurde (und vom Arbeitgeber wenigstens öffentlich angekündigt war), werden wir wenigstens über diese Art der Berechnung bald Klarheit bekommen. Das AGG derzeit ist immer noch ein zahnloser Tiger.
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Topics: Alltag im Arbeitsrecht, Grundsätzliches |
















