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An alle lieben FAU-Kommentatoren…
Von Wolf Reuter | 22.Februar 2010
…die sich Thilo P. und anders nennen. Schön, dass Sie sich so pointiert äußern…
(*Kommentare kommen hier immer hinter der Werbung (auch wir müssen das alles bezahlen!), aber erstens kann man da Bücher zum Tarifrecht kaufen, zweitens können ja alle das Scrollrad bedienen…)
…und wir haben ja alle ihre Beiträge auch veröffentlicht. Aber beim Lesen haben Sie Schwierigkeiten, und das Verständnis rechtlicher Probleme ist nicht eben tiefgreifend.
1. Lieber Thilo P., kann eigentlich nicht sein, dass ich das Grundgesetz ignoriere, aber in Ihrer Meinung nach wird das GG eben auch vom BVerfG und BAG ignoriert. Die haben die Tarifmächtigkeit nämlich erfunden (und weichen sie gerade übrigens auf). Das ignorieren Sie, weshalb Ihre Fundamentalkritik “Ihrer” Gewerkschaft kaum helfen wird. Suchen Sie sich – wenn es Ihnen um Gewerkschaftsrechte geht – doch einen Weg, auf dem man auch weiterkommt. Gründe gibt es für die Tarifmächtigkeit ebenso viele wie dagegen – das Verbot von Werksvereinen oder die Zersplitterung der Arbeitnehmerschaft z.B.
2. Mag sein, dass ich noch nie etwas von Ihren Anarchosyndikalisten gehört habe, aber das ging dem LAG Berlin-Brandenburg ja genauso – da fühle ich mich in ganz guter Expertengesellschaft.
3. Dass die FAU eine “Vorläuferorganisation” namens FAUD hatte, darf man bestreiten. Die FAUD gab es tatsächlich – bis 1933 – hat aber mit der FAU nichts zu tun. Nur, weil man sich auf eine Tradition beruft, zu Recht oder Unrecht, ist man keine “Nachfolgeorganisation”.
4. Sie verschlucken sich, das habe ich ausführlich beschrieben, an Ihrem eigenen Anspruch. Wenn Sie mächtig werden wollen, wäre es eine gute Idee, ihre Satzung erst einmal auf die Branchen zu beschränken, in denen Sie überhaupt Mitglieder haben. Stünde in der FAU-Satzung etwas von “Kinos in Berlin”, wäre die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg wohl anders ausgefallen, aber Sie wollen allen Ernstes unbedingt mit 100 Leutchen alle Branchen in der Bundesrepublik vertreten, wow. Deswegen stimmt auch nicht, was Sie zum Status schreiben: Man muss zwar zuerst Gewerkschaft werden, um eine zu sein. Das gelingt aber über Mitgliedergewinnung und Selbstbeschränkung, während hier ein Fall von unsinnigem Größenanspruch vorliegt – Sie wollen sich den ganzen DGB auf einmal vorköpfen, das ist eine millionenstark organisierte Arbeitnehmerschaft. Ist das nicht ein bisschen viel? Bei der LAG-Verhandlung wurde deutlich, dass Arbeitskampfrecht wandelbar ist und eine Lokalistenorganisation nicht systemisch ausgeschlossen ist – der FAU fehlt es bislang einfach an mehr Ernsthaftigkeit, das System zu nutzen, statt immer nur dagegen anzurennen. Ernst kann man nicht durch Rechthaberei ersetzen.
5. Ich habe durchaus Sympathie für kleine Gewerkschaften, aber bei Ideologie bin ich vorsichtig (Symptom: wir haben Recht, Schuld sind die anderen). Die Entscheidung des Landgerichts Berlin, die Bezeichnung “Gewerkschaft” zu untersagen, das habe ich deutlich gemacht (nochmals zum Nachlesen), halte ich für unvertretbar, absurd und außerhalb der Zuständigkeit des LG. Aber: Das kommt vor, ist nur eine einstweilige Verfügung – warum wehrt sich die FAU nicht dagegen? Weil es mehr Spaß macht, sich als Märtyrer hinzustellen, weil man mit Ordnungshaft bedroht wird (was im Gesetz nun einmal so vorgesehen ist)?
Freundlichst, Ihr Wolf J. Reuter, LL.M.
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Topics: Grundsätzliches | 4 Kommentare »





22.Februar 2010 at 4:12 pm
Natürlich wehrt sich die FAU gegen die einstweilige Verfügung, auf dem Rechtsweg und medienwirksam. Einer Gewerkschaft zu verbieten, sich Gewerkschaft zu nennen, ist schon grotesk – da haben Sie Recht, aber auch die Mittel zur Gegenwehr sind begrenzt, hier eben auf den Rechtsweg. Und ja, bei Zuwiderhandlungen gegen diese einstweilige Verfügung stehen Rechtsmittel an.
22.Februar 2010 at 4:18 pm
Lieber Herr Reuter,
Sie scheinen mir das wesentliche Problem zu verkennen. Sie schreiben “Man muss zwar zuerst Gewerkschaft werden, um eine zu sein. Das gelingt aber über Mitgliedergewinnung und Selbstbeschränkung,”
Die Frage ist aber: Welcher Arbeiter wird in einer Nicht-Gewerkschaft Mitglied, die seine Interessen nicht vertreten DARF? Die jetzigen Mitglieder sind einerseits jene, die davon ausgingen, dass die FAU das DARF, oder die sonst so engagiert sind, dass es Ihnen nicht um ihren eigenen Vorteil geht.
Die FAU hat meines Wissens gar keinen Flächenanspruch, sondern das Gesetz verlangt diesen Flächenanspruch, damit eine kleine Gewerkschaft nur in einem Betrieb aktiv werden darf als Interessensvertretung. Es ist also der Gesetzgeber, der hier die Maßstäbe setzt und nicht die FAU, die sich die Hürden aussucht.
(Meine Meinung ist meine eigene und nicht die der FAU!)
22.Februar 2010 at 5:10 pm
Lieber Thilo P., das ist in der Sache falsch. Lesen Sie die Satzung der FAU und das Urteil des ArbG Berlin: Der satzungsgemäße Vertretungsanspruch der FAU umfasst alle [sic!]Branchen und die Bundesrepublik Deutschland. “That’s biting off more than they can chew”. Das BAG verlangt keine Flächendeckung, es verbietet nur die Beschränkung auf den Einzelbetrieb: Denn in alter Zeit haben Unternehmer sich “Werksvereine” gegründet und unter dem Schutz der Tarifeinheit ihre eigene Gewerkschaft gehabt. Und: Die FAU ist eine Gewerkschaft. Das Landgericht Berlin ist da einem Riesenblödsinn aufgesessen. Ob jemand Mitglied einer Gewerkschaft wird, die (noch) keine Tarifverträge abschließt, ist eine beantwortete Frage: Ja, denn dbb tarifunion, die Gewerkschaft der Lokführer, UFO oder Cockpit hatten alle dasselbe Problem. Letztere löste heute den größten Tarifkonflikt jüngerer Zeit aus. Es geht. Vielleicht ist das Problem der FAU ja auch, dass sie auf extreme Politisierung, Nähe zur Anarchie und irreale Mindestlöhne setzt, die beim Doppelten der DGB-Empfehlung liegen – das finden viele Arbeitnehmer vielleicht unrealistisch oder unverdaulich…
23.Februar 2010 at 10:57 am
Werter Herr Reuter,
Sie schreiben:
“Lesen Sie die Satzung der FAU und das Urteil des ArbG Berlin: Der satzungsgemäße Vertretungsanspruch der FAU umfasst alle [sic!]Branchen und die Bundesrepublik Deutschland.”
Ich erkenne nirgendwo einen behaupteten satzungsgemäßen, branchenübergreifenden Vertretungsanspruch der FAU. Bekannt ist, dass man sich in der FAU branchenübergreifend gewerkschaftlich organisieren kann, aber ein Rückschluß daraus auf einen branchenübergreifenden Vertretungsanspruch, ist mir neu und bisher nicht nachvollziehbar. Aus welcher Passage welcher Satzung schließen Sie denn das?
MfG
Isi