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3:0 für Opel: Sara Beisenkamp scheitert erneut an § 78a BetrVG
Von Wolf Reuter | 15.Januar 2011
Sara Beisenkamp heißt nicht mehr Beisenkamp, sondern Willner. Ansonsten geht es ihr wohl genauso wie im letzten Jahr: Die von einigen verfassungsfreien Medien zur Vorkämpferin stilisierte (ehemalige) Jugend- und Auszubildendenvertreterin bei Opel will seit 2007 (!) gerichtlich erreichen, dass Opel sie nach der Ausbildung gem. § 78a BetrVG in ein Arbeitsverhältnis übernimmt. Vergeblich. Eine Grundsatzentscheidung des BAG hat sie schon produziert: Für die Übernahmeverpflichtung kann die Frage entscheidend sein, ob der Arbeitgeber Leiharbeiter beschäftigt oder nicht (Beschluss vom 17.2.2010 – 7 ABR 89/08).
Die Crux mit § 78 a BetrVG ist bekanntlich, dass der JAV-Vertreter theoretisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erzwingen kann. Der Arbeitgeber ist es, der die Prozesse dann führen muss: Er beantragt die Auflösung des nur aufgrund eines (formgerechten) Wunsches des JAV-Vertreters zustande gekommenen Vertrags. Im Fall der Dame von Opel hat das BAG vor einem Jahr die Sache zurückverwiesen. Jetzt fand erneut eine Verhandlung vor dem LAG Hamm statt – Sara B/W scheiterte erneut. Warum, ist nicht ganz klar, aber es muss am Tatsächlichen gelegen haben: Der Arbeitgeber hat einfach keinen freien Arbeitsplatz. Der muss aber im selben Betrieb vorhanden sein (nach früherer Auffassung auch mal im Gesamtunternehmen), sonst ist das Arbeitsverhältnis aufzulösen (siehe die Besprechung der entsprechenden Grundsatzentscheidung hier). Das LAG Hamm will also auflösen – wieder einmal. Aber der Rechtsanwalt von Sara B/W meint, er habe eine Menge Argumente für das BAG – zum zweiten Mal. Seit 2007 – wie gesagt – geht das jetzt so.
Warum will ein junger Mensch sich selbst zum rechtlichen Grundsatzfall machen und macht nicht etwas aus seiner Ausbildung? In vier Jahren hätte Sara B/W doch einiges erreichen können – wenn sie sich nicht seither mit Opel gekloppt und Anwälte konsultiert hätte. Nun, es gibt ein kleines Detail, das in der Presseberichterstattung ganz gern unterschlagen wird: Je länger ein noch so aussichtsloser Rechtsstreit um eine solche Auflösung andauert, desto besser für den JAV-Vertreter. Das durch seinen bloßen Wunsch herbeigezauberte Arbeitsverhältnis nämlich wird erst mit rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung aufgelöst – so lange gibt es Geld auch ohne Arbeit. Hier also bereits seit 2007. Urlaub auf Unternehmenskosten?
Da ist schon ein ziemliches Ungleichgewicht der Kräfte zu erkennen. Die völlig missglückte Regelung des § 78a BetrVG wurde im Gesetzgebungsverfahren Anfang der 70er damit begründet, es sei ja völlig selbstverständlich, dass man Auszubildende übernehmen würde. Man wolle nur erreichen, dass das auch für JAVler gelte. Naiv, aus Sicht des Krisenjahrs 2008 z.B. Und doch scheinen wir aufgrund unseres zweiten Wirtschaftswunders gerade wieder dahin zu kommen. Sara B/W hat nämlich ein wahres Wort zu Protokoll gegeben: Sie ist ausgebildete Mechatronikerin. Allenthalben wird das Fehlen solcher Fachkräfte beklagt. Aber ausgerechnet in der Boomindustrie Auto prügelt man sich mit ihnen vor Gericht, statt sie einfach arbeiten zu lassen. Abstrakt klingt das in der Tat schräg.
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Topics: Alltag im Arbeitsrecht, Grundsätzliches | 9 Kommentare »

16.Januar 2011 at 11:14 am
Und es gibt bei Opel wirklich keinen geeigneten Arbeitsplatz?
16.Januar 2011 at 4:57 pm
So sieht es nach Überzeugung des LAG wohl aus. Opel hat am Boom in der Autobranche keinen echten Anteil und kämpft mit den seit Jahren bekannten Problemen eines an Stagnation gewöhnten Unternehmens – 2010 keine Steigerung bei den Verkäufen, Margen sinken etc. Mechatroniker sind wohl eher im Zulieferbereich als beim Autobauer selbst gefragt. Aber man steckt nicht drin.
Wichtig ist natürlich etwas anderes. Rechtlich kommt es nämlich nicht auf den heutigen Tag an. Entscheidend ist der Tag, an dem Sara B/W ihr Übernahmeverlangen gestellt hat (irgendwann 2007 wohl). “Unser” Grundsatzbeschluss 7 AZR 15/06 endete auch mit einer Rückverweisung, weil man aufgrund eines Schreibfehlers nicht ausschließen konnte, dass es damals einen einzigen Platz gab, der extern vergeben wurde. Bei LAG wurde das eben als Schreibfehler enttarnt, die Schwierigkeit, so etwas nach Jahren aufzuklären, ist offensichtlich. 2007 steckte der Laden bei Opel aber so richtig in der Krise – von 1996 bis 2006 hat sich die Belegschaft dort knapp halbiert (!). Dass es damals keine Arbeit gab, ist recht plausibel. Und außerdem ist es nun einmal so, dass Personaler, die Massentlassungen machen müssen, oft versuchen, keine Provokationen zu schaffen, indem besonders geschützte Mitarbeiter – etwa ein ausgelernter JAVler – sozusagen lächelnd an einen 50jährigen entlassenen Familienvater oder einer Alleinerziehenden mit zwei Kindern vorbeimarschiert, die in der Hackordnung des KSchG nun einmal das Nachsehen haben. Warum soll das auch richtig sein? Das Gesetz hat ein sicher vorhandenes Dilemma gelöst, aber dergestalt einseitig zu Lasten von Arbeitgeber und Stammbelegschaft, dass der Widerstand der Unternehmen nicht verwundert.
22.Januar 2011 at 12:48 pm
Guten Herr Reuter,
da sie ja anscheinend besten über mich Bescheid wissen wollte ich mich einfach mal selber zu Wort melden. Sie hätte jederzeit Kontakt zu mir aufnehmen können, dann wäre Ihr Artikel auch besser recherchiert. Seit 2007 arbeite ich bei Opel in der Produktion, erst auf Dauernachtschicht, später Wechselschicht. In dieser Zeit stand ich am Band und habe Werte für Opel produziert. Mich wundert es schon sehr, dass sie als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht diese Tatsache total falsch darstellen.
Da ich seit 4 Jahren immer durchgehend arbeite und im Jahre 2007 mehr 250 Leiharbeiter im Werk beschäftigt waren ist doch schon zweifelhaft, dass es ausgerechnet für mich keine Arbeit geben soll.
Im Rahmen meiner Gewerkschaftsarbeit habe ich mich schon immer für den Erhalt aller Arbeitsplätze eingesetzt. Die Grenze verläuft zwischen oben und unten und nicht zwischen jung und alt.
In diesem Prozess geht es darum die Rechte der Jugend zu schützen und zu verteidigen und nicht nur um meine eigene Zukunft.
Bitte stellen Sie die Tatschen in Ihrem Artikel richtig!
23.Januar 2011 at 5:27 pm
Liebe Frau Willner,
es ging gar nicht um eine “Reportage” zu Ihrem Fall. Der ist lediglich ein plakatives Beispiel für das hinter § 78a BetrVG stehende Rechtsproblem, für das Sie, freiwillig oder nicht, nun einmal mit Ihrem Namen stehen. Faulheit will Ihnen niemand unterstellen.
Wie wir Sie allerdings hätten erreichen sollen und wozu (uns ging es ja gerade nicht um Ihre persönliche Situation), ist nicht ganz verständlich.
Die Anmerkung zum ‘Urlaub’ bezieht sich nicht auf den konkreten Fall. Bei § 78a-BetrVG-Fällen hat der Arbeitgeber nur 2 Optionen: Er läßt bis zum Ende des Verfahrens den JAVler entweder arbeiten oder nicht; beide Varianten enden jedoch damit, dass er zahlen muss. Taktisch wählen die meisten Arbeitgeber Variante 2 (was dann zu “Urlaub” bis Ende des Verfahrens führt). Denn auch, wenn es rechtlich nur auf die Arbeitsplatzsituation bei Eingang des sog. “Fortsetzungsverlangens” durch den JAVler ankommt, sieht es schon komisch aus, wenn man jemanden beschäftigt, von dem man behauptet, für ihn sei kein Platz. Den Entgeltanspruch berührt das nicht.
PS: Wir haben eine Zuschrift von Frau Willner erhalten und Ihr angeboten, auf diesem Blog einen Erlebnisbericht aus ihrer Perspektive zu veröffentlichen.
24.Januar 2011 at 2:53 pm
PPS:
Opel vermeldet jetzt steigende Marktanteile (http://snurl.com/1wgpx6). Da winkt vielleicht eine gütliche Lösung
18.März 2011 at 10:43 am
Ich weiß aus sicherer Quelle was der wahre Grund für den AG ist. Er beschäftigt lieber Leiharbeiter, weil er diese wie eine billige Ware (ist ja im Grunde auch so) entlassen und dann bald wie geplant das Bochumer Werk schließen kann.
Wer sehen will wie Opel arbeitet und mit seinen Mitarbeitern umgeht, der soll mal nach einer WDR-Doku mit Namen “Die Story, Leiharbeit Undercover” recherchieren.
P.S. ich dachte das hier ist ein neutrales Portal? Wieso dann diese ekelhaft neoliberalen Wertungen wie z.b. “verfassungsfreie Medien” oder “Urlaub”, “Geld ohne Arbeit”, “Missverhältnis”? Woher nehmen Sie sich das Recht so anmaßende und unsachliche Floskeln in den Text einzubauen?
18.März 2011 at 12:26 pm
@Siegfried Caccia:
Danke für Ihre Kommentare. Wenn Sie in der Titelleiste auf meinen Namen klicken, können Sie die Grundregeln dieses Internetangebots nachlesen:
“Der Internetblog reuter-arbeitsrecht.de ist ein Forum zum Meinungsaustausch über vorwiegend arbeitsrechtliche Themen. Kommentare sind sehr willkommen und werden auch bei heftigen Kontroversen veröffentlicht, wenn Sie die Grenzen des Anstands einhalten.”
Ich bitte daher im Hinblick auf den Kommentar um Beachtung. Wie Sie darauf kommen, ein Internetblog sei “neutral”, ist mir nicht recht erklärlich.
24.Mai 2011 at 12:09 am
@ Wolf Reuter:
sicherlich ist ein Internetblog nicht zur Neutralität verplfichtet, dennoch sind Anstand und gute Sitten einzuhalten.
Und -ich wiederhole mich – wer öffentlich seine Meinung äußert hat trotz verfassungsweise garantierter Freiheit hierzu eine gewisse Verantwortung. Genauso wie ein Grundstückseigentümer etwa Eigentum/Besitz an einem Grundstück hat, dies aber auch nicht einfach verändern kann wie er will und/oder dem Verfall preisgeben kann. Sie auch Caccia ./. Deutsche Annington Immobilien GmbH, werde hierzu bald etwas veröffentlichen.
Kurzum: Neoliberale Propaganda hat im Netz genauso wenig verloren wie anderes Zeug aus der rechten Szene. Trotz Meinungsfreiheit. Und ihr Blog soll den Anschein wecken sachlich und seriös zu sein, dann müssen Sie auch die Tatsachen schildern und nicht mit ihrer persönlichen Meinung vermischen, s.O. und meinen anderen Beitrag in der selben Sache.
i.d.S.
24.Mai 2011 at 9:39 am
@Siegfried Caccia: Bitte bleiben Sie sachlich. Ich müsste Sie doch sonst als “Internettroll” bezeichnen…:-)