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		<title>Eumel der Woche: „wie fälsche ich einen arbeitsvertrag“</title>
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		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 09:02:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolf Reuter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag im Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitsvertrag fälschen]]></category>
		<category><![CDATA[Fälschung]]></category>
		<category><![CDATA[Stuttgart]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Zitat „…wie fälsche ich einen arbeitsvertrag…“ ist eigentlich eine Frage und hat (außer dem fehlenden Fragezeichen) natürlich orthografische Schwächen. Es ist aber vor allem ein Such-String, mit dem ein Suchender auf diesen Blog kam. Welche Suchen auf die eigene Seite führen, ist ja immer wieder Gegenstand von Belustigungen &#8211; bei allen Bloggern. Dem Unbekannten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Zitat</p>
<blockquote><p>„…wie fälsche ich einen arbeitsvertrag…“</p></blockquote>
<p>ist eigentlich eine Frage und hat (außer dem fehlenden Fragezeichen) natürlich orthografische Schwächen. Es ist aber vor allem ein Such-String, mit dem ein Suchender auf diesen Blog kam. Welche Suchen auf die eigene Seite führen, ist ja immer wieder Gegenstand von Belustigungen &#8211; bei allen Bloggern.</p>
<p>Dem <em>Unbekannten</em> sei gesagt: Ich will dazu keine Auskunft geben. Eigentlich. Ich habe auch keine Ahnung, warum Google glaubt, man könne so etwas hier erfahren. Aber Sie sollen sich nicht vergeblich mühen.</p>
<ol>
<blockquote>
<li>Was heißt „fälschen“? Ist was für Strafjuristen. Wollen Sie einen Arbeitsvertrag aufsetzen, den es so gar nicht gibt? Wozu? Um ihn bei einem Vermieter vorzulegen? Das ist mindestens Betrug und kann nach meiner Kenntnis mit fristloser Wohnungskündigung und bis zu 5 Jahren in SingSing enden (fragen Sie lieber zur Sicherheit beim <a href="http://www.kanzlei-hoenig.de/blog/">beim Kollegen Hoenig</a>)</li>
<li>Meinen Sie mit „fälschen“, dass sie einen „Vertrag“ herstellen wollen, den es eigentlich schon gibt, der aber nicht schriftlich vorliegt? Sparen Sie sich das. Es wäre, wenn die andere Seite nicht unterschreiben will, möglicherweise eine Urkundenfälschung, auch, wenn die Inhalte stimmen (5 Jahre. Oder waren es zwei? &#8211; Kollege Hoenig, Sie wissen schon, der nimmt aber vermutlich Geld für die Antwort).</li>
<li>Wollen Sie Ihren Vertrag eigenmächtig „ergänzen“, um ein paar Goodies, damit Sie aus Ihrem Arbeitgeber noch was rauspressen können? Weil er Sie vielleicht gefeuert hat? Sparen Sie sich auch das. Hat mal ein Freak in Stuttgart bei mir (bzw. meinem Mandanten) probiert. Den drei Seiten langen (gedruckten) Vertrag hat er handschriftlich um lauter tolle Dinger ergänzt. Das Gehalt (2.600 €) war gestrichen und durch 5.000 € ersetzt. Kündigungen waren bis 31.12.2015 ausgeschlossen. Bei Kündigungen danach gab es drei Monatsgehälter Abfindung pro angefangenem Beschäftigungsjahr. Durch die Zusätze war der Vertrag um drei weitere &#8211; handschriftliche &#8211; Seiten angeschwollen. Das Arbeitsgericht hat ihm kein Wort geglaubt. Keines. Und die Akte zur Staatsanwalt geschickt, die prompt eingestellt hat. Das wird Ihnen nicht so gehen &#8211; SingSing!</li>
</blockquote>
</ol>
<p>Ansonsten ein paar praktische Hinweise, falls es Ihnen darauf ankam:</p>
<p>Sie brauchen</p>
<ul>
<li>Einen Computer</li>
<li>Einen Drucker</li>
<li>Einen Filzer (Ihre Unterschrift)</li>
<li>Einen Monti (Füllfederhalter der Firma Montblanc ab 500 € aufwärts) mit königsblauer Tinte für die Unterschrift Ihres (Ex-?)Chefs.</li>
</ul>
<p>Machen Sie mal.</p>
<p>Schöne Zeit in <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Sing_Sing_(Gef%C3%A4ngnis)">SingSing</a>.</p>
<p><a href="http://www.reuter-arbeitsrecht.de/wp-content/uploads/2012/02/IMG-20120203-00002-3.jpg"><img class="aligncenter size-medium wp-image-1278" title="IMG-20120203-00002 (3)" src="http://www.reuter-arbeitsrecht.de/wp-content/uploads/2012/02/IMG-20120203-00002-3-300x225.jpg" alt="" width="300" height="225" /></a></p>
<p><em>(*) Ich weiß um die Sorgen der Datenschutzexperten. Aber was zum…Also: Warum ist das Wissen, dass jemand unter diesen Stichwörtern gesucht und zu uns gefunden hat, ein datenschutzrechtlich erheblicher Vorgang? Das Statistiktool teilt nur mit, dass es so ist. Die IP-Adresse des Besuchers kenne ich nicht. Auch sonst nix. Ich weiß indirekt, dass er über Google kam. Das steht nicht dabei. Es ist nur die einzige Suchmaschine mit Referrals. Also regt Euch ab. Klar?</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>“Bottles United” und die Zipfelmützen bei der KPMG</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 08:00:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolf Reuter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag im Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[22 Sa 2413/10]]></category>
		<category><![CDATA[Alpar Fendo]]></category>
		<category><![CDATA[Bottles United]]></category>
		<category><![CDATA[Dissertation]]></category>
		<category><![CDATA[KPMG]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[LAG Berlin-Brandenburg]]></category>
		<category><![CDATA[Zipfelmützen]]></category>

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		<description><![CDATA[+ Keine Sorge &#8211; falls Sie sich Sorgen machen &#8211; hier ist noch keiner übergeschnappt. Wir sind ja auch nicht bei der KPMG, wobei kein Zweifel sein soll: Die KPMG ist natürlich eine honorige Veranstaltung. Aber was sind “Bottles United”? Das Schwäbische Tagblatt &#8211; eine im Nordosten nicht so verbreitete Zeitung &#8211; erläutert das in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #ffffff;">+</span></p>
<p>Keine Sorge &#8211; falls Sie sich Sorgen machen &#8211; hier ist noch keiner übergeschnappt. Wir sind ja auch nicht bei der KPMG, wobei kein Zweifel sein soll: Die KPMG ist natürlich eine honorige Veranstaltung. Aber was sind “Bottles United”? <a href="http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/hochschule_artikel,-Wirtschaftspruefer-musste-Kuendigung-eines-Wissenschaftlers-zuruecknehmen-_arid,161941.html">Das Schwäbische Tagblatt</a> &#8211; eine im Nordosten nicht so verbreitete Zeitung &#8211; erläutert das in voller Meinungsfreiheit (also auch bei voller Nennung aller Namen): Das, erfahren wir so,  seien Begriffe aus der Dissertation (!) des Wirtschaftprüfers Alpar Fendo, der aufgrund eines (leider nicht in der Datenbank verzeichneten) Urteils des LAG Berlin-Brandenburg jetzt wieder bei der KPMG beschäftigt:</p>
<blockquote><p><em>“&#8230;Für seine Befunde benutzte Fendo Verhaltenstheorien und Typologien mit eigenwilligen Namen wie „Bottles United“ (vereinigte Flaschen, für die Chefs) oder „Zipfelmützen“ (für die Mitarbeiter). Diese Namen hatte sein damaliger Chef erfunden, der aber hinterher nichts mehr davon wissen wollte&#8230;”</em></p></blockquote>
<p>Die Dissertation hat den Titel “Vom Umgang mit Vorschriften im Büroalltag”.</p>
<p>Für diese Diss bekam er eine Kündigung. Denn KPMG meinte, er habe darin Betriebsgeheimnisse verraten und die Arbeit nicht zur “Freigabe” vorgelegt. Wir lassen mal die Frage fallen, was eigentlich (Schadensersatz) passiert, wenn der Arbeitgeber so was nicht freigeben sollte.</p>
<p>Wenn Ihnen das nicht originell genug ist, können Sie Ihr Bild vom Wirtschaftprüfer noch weiter ausbauen. Wie jeder gute Anwalt bestätigt, muss man möglichst viele Kündigungsgründe ins Rennen schicken. Denn der WP hatte gegen die Kündigung geklagt. Die “weiteren” Gründe? Das Tagblatt:</p>
<blockquote><p><em>“&#8230;Zunächst war die Kündigung mit einer „unerlaubten Nebentätigkeit“ Fendos als </em><em>Zauberer </em><em>begründet worden&#8230;”</em></p></blockquote>
<p>(Hervorhebung von uns)</p>
<p>Was WPs so alles noch nebenher machen. Wahnsinn. Aber (und wieder das Tagblatt):</p>
<blockquote><p><em>“&#8230;Diese Argumentation erwies sich als nicht haltbar, da dem Unternehmen die künstlerischen Auftritte seit langem bekannt waren: Die Firma hatte ihn selbst mehrfach für Events engagiert&#8230;”</em></p></blockquote>
<p>Nee. Das ist dann wohl nicht haltbar.</p>
<p>Und <em>wir </em>bereuen, <em>nicht </em>die Pressestelle angerufen zu haben, um zu prüfen, ob der Bericht nicht eifach eine Ente ist. Klingt fast so. Aber das Aktenzeichen des Urteils lautet angeblich 22 Sa 2413/10. Dass es nicht auffindbar ist, ist schade, weil das Arbeitsgericht die Klageabgewiesen hatte, das LAG aber schwere Geschütze auffuhr. Die Wissenschaftsfreiheit des Art 5 GG sei verletzt, wenn man ihn deswegen kündigen könne, weil er eine wissenschaftliche Arbeit verfasst habe.</p>
<p>Wichtig auch, weil Zauberer sich darauf nicht berufen können.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Gelbes Elend: Rechtsanwälte und ihre eigenwilligen Vorstellungen vom Arbeitsrecht</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 10:15:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolf Reuter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag im Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[7 Ca 1549/11]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsgericht Frankfurt]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung]]></category>
		<category><![CDATA[BAG 11.08.1976 - 5 AZR 422/75]]></category>
		<category><![CDATA[BGH 8.11.2006 - 2 StR 384/06]]></category>
		<category><![CDATA[Freie Arztwahl]]></category>
		<category><![CDATA[Gelber Schein]]></category>

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		<description><![CDATA[Das ist kein Vorhalt an irgendeinen Leser dieses Textes. Sie (falls Sie ein Kollege/ eine Kollegin sind) sind nicht &#8211; und selbstverständlich ist auch unsere Kanzlei nicht &#8211; gemeint. „Rechtsanwälte sind völlig irre Arbeitgeber!“ &#8211; den Satz hat mir eine befreundete Arbeitsrichterin schon vor urdenklichen Zeiten unter die Nase gerieben, weil sie damals eine Kammer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist kein Vorhalt an irgendeinen Leser dieses Textes. Sie (falls Sie ein Kollege/ eine Kollegin sind) sind nicht &#8211; und selbstverständlich ist auch unsere Kanzlei nicht &#8211; gemeint.</p>
<p>„Rechtsanwälte sind völlig irre Arbeitgeber!“ &#8211; <em>den</em> Satz hat mir eine befreundete Arbeitsrichterin schon vor urdenklichen Zeiten unter die Nase gerieben, weil sie damals eine Kammer für die „freien Berufe“ hatte. Fairerweise fielen ihr auf Nachfrage noch Steuerberater (ätsch) und &#8211; Zahnärzte ein, die dasselbe (niedrige) Niveau hätten. Sie seien, so der Vorwurf, unfair, völlig uneinsichtig und teilweise strukturell unfähig, sich an die einfachsten Regeln zu halten (oder sie zu akzeptieren), gleichzeitig aber &#8211; wie zum Ausgleich &#8211; auch bei Kleinigkeiten praktisch kompromissunfähig.</p>
<p>Die harsche Kritik wunderte mich damals, weil sie mit einem Rechtsanwalt verheiratet ist, aber gut &#8211; nach all den Jahren und vielen Vertretungen bei Gericht kann ich das im Ansatz leider nachvollziehen. Der (von mir vertretene) Steuerberater, der den Vergleich (1 Monatsgehalt Abfindung) nach 21 Jahren Zusammenarbeit wiederrief, weil er das nicht „einsehe“, hat mich nachhaltig beeindruckt. <a href="http://www.reuter-arbeitsrecht.de/alltag-im-arbeitsrecht/wie-alt-ist-meine-freundin-was-sie-sind-fristlos-gefeuert-gefeuert.html">Auch wir sind ja schon auf den einen oder anderen Kollegen gestoßen</a>, der das Arbeitsrecht so gar nicht liebt (wenn es die eigenen Mitarbeiter betrifft). Vielleicht sollte sich mancher auch über die <a href="http://www.reuter-arbeitsrecht.de/alltag-im-arbeitsrecht/abschaffung-der-sklaverei-1772-england-is-too-pure-an-air-for-a-slave-to-breathe-in.html">Abschaffung der Sklaverei informieren</a>.</p>
<p>Sie müssen sich das hier nur durchlesen, weil es wieder eine Anwaltskanzlei übertrieben hat, in Frankfurt natürlich (höchstes Anwaltseinkommen in Deutschland, so das Vorurteil). <a href="http://www.haufe.de/newsDetails?newsID=1328001693.33&amp;d_start:int=2&amp;topic=Recht&amp;topicView=Recht&amp;topic=Recht&amp;topicView=Recht">Diese Nachricht</a> wäre uns beinahe durchgerutscht (dem <a href="http://blog.betriebsrat.de/gerichtsmassig/der-arzt-dem-die-frauen-vertrauen-oder-so-ahnlich/">Betriebsratsblog</a>, den ich gerne lese, weil und obwohl er sozusagen auf der anderen Seite steht, dem ist das nicht entgangen). Das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main (7 Ca 1549/11) ist leider (noch?) nicht in der Datenbank aufgetaucht. Wir müssen daher ein wenig zusammenreimen, was die Presse so schreibt. Da hatte man sich vermutlich über die immer wieder auftretende Erkrankung der Mitarbeiterinnen aufgeregt. Deshalb meinte man im Arbeitsvertrag (wir müssen frei formulieren) in etwas folgende Klauseln integrieren zu müssen:</p>
<blockquote><p>Wer krank wird, kriegt kein Geld, wenn die Krankheit nicht von Dr. X bestätigt wird.</p>
<p>Dr. X wird bereits mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags unwiderruflich von seiner ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber entbunden.</p></blockquote>
<p>Fein.</p>
<p>Wundert man sich, dass das Arbeitsgericht Frankfurt das irgendwie &#8211; falsch fand? Wir wundern uns nicht. Ja, Arbeitsunfähigkeit ist eine missbrauchte Institution. Unbestreitbar. Die miesen Typen sind in diesem Spiel auch meistens Ärzte. Ja.</p>
<p>Aber dass so eine Vertragsgestaltung nicht funktioniert, hätte den Kollegen auch ihre Großmutter verraten können.</p>
<p>Großmütter haben die aber da nicht. Denn dem Vernehmen nach ist Berufung eingelegt worden.</p>
<p>Also eine grundsätzliche Sache. Super.</p>
<p>Viel interessanter wäre es, der Ärzteschaft auf Fortbildungen mal die §§ 278 und 263 StGB nahezubringen. Oder ihm die Lektüre der Entscheidung des BGH (Strafsenate) vom <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=38317&amp;pos=0&amp;anz=1">8.11.2006 &#8211; 2 StR 384/06</a> anempfehlen. Dabei sollte die Ärzteschaft nicht deshalb jubeln, weil der BGH die Sache zum LG zurückgeschickt hat. Denn das Urteil enthält einen glasklaren Rechtssatz (Rd.-Nr. 5):</p>
<blockquote><p><em>„…Das Landgericht ist rechtlich zutreffend davon ausgegangen, dass das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne ärztliche Untersuchung den Tatbestand des § 278 StGB in objektiver und subjektiver Hinsicht verwirklicht…“</em></p></blockquote>
<p>Das ist auch <a href="http://hwhlaw.de/index.php?id=191">durchaus verbreitet worden</a>, blieb aber weithin ungehört. Jeder weiß, dass die gelben Zettelchen allzu oft eine bloße Gefälligkeit sind. Schuldig ist sicher auch der Arbeitnehmer, aber den Arzt trifft der schwerste Vorwurf &#8211; er ermöglicht den Betrug ja. Vergleichen Sie da mal mit der vornehmen Haltung des Bundesarbeitsgerichts (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5%20AZR%20422/75">Urteil vom 11.08.1976 &#8211; 5 AZR 422/75</a>):</p>
<p><em> </em></p>
<blockquote><p><em>„…Der Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung wird dadurch beeinträchtigt, daß der Arzt diese Bescheinigung ohne voraufgegangene Untersuchung ausstellt…“</em></p></blockquote>
<p>Oh ja.</p>
<p>Vielleicht entwickle ich doch noch Verständnis für die Frankfurter Kollegen.</p>
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		<title>Ärmer um eine Million</title>
		<link>http://www.reuter-arbeitsrecht.de/grundsatzliches/armer-um-eine-million.html</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 14:07:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolf Reuter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Grundsätzliches]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsverträge Banken]]></category>
		<category><![CDATA[Bank]]></category>
		<category><![CDATA[Bonus]]></category>
		<category><![CDATA[Bonussysteme]]></category>
		<category><![CDATA[Provision]]></category>
		<category><![CDATA[RBS]]></category>
		<category><![CDATA[Royal Bank of Scotland]]></category>
		<category><![CDATA[Stephen Hester]]></category>

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		<description><![CDATA[Stephen Hester hat etwas getan, was die meisten von uns sich nicht leisten können und praktisch niemand, der einem so in den Sinn kommt aus Hesters Branche (Banken), ernsthaft in Erwägung gezogen hat. Er hat eine Million (Pfund Sterling) abgelehnt. Stephen Hester ist Chef der Royal Bank of Scotland (RBS). Das ist eine interessante Bank. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Stephen Hester</em> hat etwas getan, was die meisten von uns sich nicht leisten können und praktisch niemand, der einem so in den Sinn kommt aus Hesters Branche (Banken), ernsthaft in Erwägung gezogen hat. Er hat eine Million (Pfund Sterling) abgelehnt.</p>
<p>Stephen Hester ist Chef der Royal Bank of Scotland (RBS). Das ist eine interessante Bank. Sie ist ziemlich alt (<a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Royal_Bank_of_Scotland">1727 gegründet</a>) und war schon immer ein Politikum. Der Zusatz „Royal“ klingt edel. Er hat einen unedlen Hintergrund. Er hebt den Namen nämlich bewusst von einer noch älteren Bank, der <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Bank_of_Scotland">Bank of Scotland (gegründet schon 1695)</a>, auch BOS, ab, die eine der ältesten überhaupt noch existierenden Banken ist. Sie hatte sehr erfolgreich Investment für die Jakobitische Revolte in Schottland im frühen 18. Jahrhundert aufgetrieben. Man erinnert sich: Die Jakobiter waren die Unterstützer des vertriebenen schottischen Königshauses der Stewards (nach <em>Jacob</em> = <em>James</em> Steward oder auch, in der französischen Schreibweise, Stuart). Sie wollten &#8211; bekanntlich erfolglos (Stichwort <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Bonnie_Prince_Charlie">Bonnie Prince Charlie</a>) &#8211; die Hannoveraner Dynastie aus Edinburgh und London vertreiben. Die gaben erst mit dem Tod von Queen Victoria auf, allerdings wird Großbritannien jetzt vom Haus Sachsen-Coburg regiert…aber das ist ein anderes Thema. Hannover (<a href="http://en.wikipedia.org/wiki/House_of_Hanover">Hanover</a>) baute die RBS mit dem Zusatz „Royal“ auf, um die Bank of Scotland planmäßig in den Bankrott zu treiben, indem alle Schuldscheine aufgekauft wurden und der BOS an einem einzigen Termin zur Zahlung vorgelegt wurde. Hat nicht ganz geklappt, aber mit Finanzmärkten als Waffe kannte man sich in Edinburgh wie in London schon vor ca. 300 Jahren aus.</p>
<p><em>Stephen Hester</em> sollte nun einen Bonus bekommen, der annähernd 1 Mio. Pfund betrug. Bescheiden, wenn man bedenkt, was vor der Finanzkrise bezahlt wurde. Und er hat einen vertraglichen Anspruch darauf. Und er &#8211; hat abgelehnt. Nicht aus Gutmenschentum, sicher, aber er sagt, er wolle das Geld nicht.</p>
<p>Grund ist eher der öffentliche Aufschrei beim Stichwort „Bonus“. Wenn Sie dachten, dieser Aufschrei sei in Deutschland laut, <a href="http://www.independent.co.uk/opinion/leading-articles/leading-article-crony-capitalism-and-craven-folly-6296284.html?origin=internalSearch">müssten Sie mal die Briten schreien hören</a>. Dort gibt es ja wenigstens einen Finanzsektor, der den Namen verdient. RBS aber gehört (wieder) dem Staat, der sie mal gegründet hat, denn die einst allmächtige Bank musste 2008 mit Staatsknete gerettet werden. Als der Bonus ruchbar wurde, spuckte die Öffentlichkeit Blut und hatte Schaum vor dem Mund…jetzt verzichtet man.</p>
<p>Merkwürdig aber die in der City favorisierte Analyse dazu: Schlechtes Timing. <a href="http://www.bbc.co.uk/news/business-16783849"><em>Robert Peston</em> schreibt für die BBC</a>, dass man bei RBS bereuen dürfte, den Bonus so früh angekündigt zu haben. Die anderen staatlichen Banken (steht für zwangsverstaatlicht als Folge der Rettung von 2008), allen voran Barclays, sind nämlich erst noch dran mit der Ankündigung ihrer Boni &#8211; alle Beobachter erwarten, dass Hesters Bonus daneben bescheiden ausgesehen hätte. Pech.</p>
<p>Das zeugt nicht unbedingt von ausgeprägter Lernfähigkeit. Vor annähernd vier Jahren wurde das Vergütungssystem der Bankhäuser und Finanzinstitutionen als eine der Hauptursachen für die Weltkrise ausgemacht.</p>
<p>Die meisten Menschen bekommen ein fixes Gehalt. In Finanzkreisen ist das schon gut genug, aber der Bonus ist das eigentlich Interessante. Hester sollte ihn bekommen, weil &#8211; so der oberste Chef der Bank &#8211; er die Bank „gestärkt“ habe. Wenn mehr nicht einfällt, gibt es mehr auch wohl nicht zu sagen. Das soll heißen, der „Bonus“ ist selbstverständlich und bedarf keiner Begründung.</p>
<p>Während aber sich alle darüber aufregen, ist untergegangen, dass die Kritik gar nicht auf die Bosse zielte, so sehr man deren Bezahlung auch als Sittenverstoß empfinden mag. Es geht ums Arbeitsrecht. Jahrelang haben die Banken den Weg von der Festvergütung hin zu Provision beschritten. Das geht weder ohne vertragliche Verrenkungen noch ohne Protest. Das Ergebnis war, dass dubiose Finanz-„produkte“ auf Teufel komm raus vertrieben wurden, bis sie die Welt, die wir kennen, zum Einsturz gebracht hatten (fast jedenfalls).</p>
<p>Daran hat sich bis heute nichts geändert, nirgends. Auch der scheinbare Verzicht auf 1 Mio. £ eines Bosses ändert daran nichts. „Der bekommt doch eine Provision“ ist ein Satz, der überall Misstrauen erregt, egal, ob er den Taxifahrer betrifft, der das angebliche beste Restaurant Neapels empfiehlt oder den Autoverkäufer, der das Vorjahresmodell anpreist. Nur bei Bankmitarbeitern gibt dieser Vorbehalt nicht, dabei haben die nicht nur eine Kundenverantwortung: Ihre Vergütungssysteme sind mitentscheidend für das Wohlergehen ganzer Länder. Und da sollte eben gelten: Festgehalt vor „Bonus“ und Provision. Provisionen gehören zu Strukkis, die ja keinen guten Ruf haben. Während bei Hester das <em>Gefühl</em> seines Aufsichtsrats ausreichend ist, dass er es gut gemacht habe, ist beim Mitarbeiter ausschlaggebend, wie viel er dem Kunden verkauft hat &#8211; nicht was und nicht, ob die Produkte einen Sinn haben.</p>
<p>Alles Binsenweisheiten, die niemanden zu Konsequenzen veranlasst haben. Man möchte eine Kampagne gründen: „Ban the Bonus!“.</p>
<p>Vermutlich ist es dafür zu spät.</p>
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		<title>Yet another one bites the dust</title>
		<link>http://www.reuter-arbeitsrecht.de/alltag-im-arbeitsrecht/yet-another-one-bites-the-dust.html</link>
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		<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 21:17:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolf Reuter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag im Arbeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Oft beklagt: § 613a BGB ist ein Monster. Vor allem, seit es scheinbar keine ausreichende Belehrung über seine Folgen mehr geben kann und deshalb jeder Arbeitnehmer immer (auch nach Jahren) widersprechen kann. Mit der Verwirkung meinte man eine Abhilfe gefunden zu haben. So unzureichend und unzuverlässig sie auch sein mag. Aber jetzt gibt es ja [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Oft beklagt: § 613a BGB ist ein Monster. Vor allem, seit es scheinbar keine ausreichende Belehrung über seine Folgen mehr geben kann und deshalb jeder Arbeitnehmer immer (auch nach Jahren) widersprechen kann. Mit der Verwirkung meinte man eine Abhilfe gefunden zu haben. So unzureichend und unzuverlässig sie auch sein mag.</p>
<p>Aber jetzt gibt es ja die „richtige“ Belehrung, sie ist höhstrichterlich anerkannt (<a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;sid=f86b9f4f3ea1b009b981b2d134a58881&amp;nr=15520&amp;pos=1&amp;anz=34">PM zu Urteil vom 10. November 2011 &#8211; 8 AZR 277/10</a>). Und auf einmal ist die Luft raus, wie die Pressemitteilung zum neuesten Verwirkungsfall (26. Januar 2012 &#8211; 8 AZR 609/10) zeigt, auf dessen Ergebnis wir am 26.01.2012 vergeblich warteten:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.reuter-arbeitsrecht.de/wp-content/uploads/2012/01/Bundesarbeitsgericht.png"><img class="size-medium wp-image-1237 aligncenter" title="Bundesarbeitsgericht" src="http://www.reuter-arbeitsrecht.de/wp-content/uploads/2012/01/Bundesarbeitsgericht-300x186.png" alt="" width="300" height="186" /></a></p>
<p>Dann kann man wohl zur Tagesordnung übergehen. Oder in die nächste Woche starten.</p>
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		<title>Dirk Niebel und die Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst</title>
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		<pubDate>Sat, 28 Jan 2012 08:00:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolf Reuter</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die FDP hat mit Sicherheit derzeit genug Probleme (Chart 6 im Politbarometer). In dem kaum verhohlenen Anliegen, einfach auch mal was sagen zu wollen, hat Sascha Raabe (falls Sie ihn nicht kennen: Er zählt sich zur „Entwicklungshelferszene“ und ist SPD-Backbencher im Bundestag) Dirk Niebel, den Bundesminister für Entwicklung, jetzt auch noch angezeigt. Wegen „Untreue“ bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die FDP hat mit Sicherheit derzeit genug <a href="http://wahltool.zdf.de/Politbarometer/mediathekflash.shtml?2012_01_27">Probleme (Chart 6 im Politbarometer)</a>. In dem kaum verhohlenen Anliegen, einfach auch mal was sagen zu wollen, hat <a href="http://www.sascha-raabe.de/">Sascha Raabe</a> (falls Sie ihn nicht kennen: Er zählt sich zur „Entwicklungshelferszene“ und ist SPD-<em>Backbencher</em> im Bundestag) Dirk Niebel, den Bundesminister für Entwicklung, jetzt auch noch angezeigt. Wegen „Untreue“ bei einem arbeitsrechtlichen Vorgang der Alltagsklasse – einer Stellenbesetzung.</p>
<p>Der Vorwurf: Herr Niebel habe eine Stelle für viel Geld ausgeschrieben, aber gar nie die Absicht gehabt, ein Stellenbesetzungsverfahren durchzuführen. Er habe die Stelle nämlich zuvor <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,811842,00.html">ohnehin der heutigen Inhaberin, Gabriela Büssemaker</a>, versprochen. Alles nur eine Showveranstaltung also.</p>
<p>Lassen wir mal beiseite, dass es (nur vielleicht) ein bisschen arm ist, Wahlkampf und persönliche Fehden über den Staatsanwalt auszutragen. Kommt in den besten Vorgärten und Reihenhaussiedlungen vor. Lassen wir auch mal beiseite, wie man strafrechtlich denken müsste, um eine Stellenbesetzung zu kriminalisieren, die nicht den Ausschreibungsregeln entsprach. Herr Raabe wird es wissen, er hat zwei Jahre Jura studiert und da kommt man meist bis zum großen Strafrechtsschein.</p>
<p>Fragen wir uns lieber, was eigentlich falsch gelaufen sein sol. Da gibt es zwei Kontrastpunkte:</p>
<p>Auf der Sollseite steht, dass man Stellen im öffentlichen Dienst natürlich ordentlich besetzen muss. Das heißt, <a href="http://www.reuter-arbeitsrecht.de/alltag-im-arbeitsrecht/was-fur-eine-klatsche-zur-auswahl-von-bewerbern-an-kirchlichen-fachhochschulen-und-artikel-33-gg.html">worüber wir uns hier oft und gerne lustig gemacht haben</a>, aufgrund einer sprachlich unverständlichen Verschränkung in <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html">Artikel 33 Abs. 2 GG</a> (oder was verstehen Sie unter einem „öffentlichen Amt“?), dass man nach der „Bestenauslese“ vorzugehen hat. Obwohl sich auch bei diesem Begriff jedem die Fußnägel aufstellen sollten.</p>
<p>„Bestenauslese“ heißt: Es muss ein sauberes Verfahren her. Bewerbungsgespräche, objektiver Vergleich von Personen und Qualifikationen, schriftlich dokumentierte Auswahlentscheidung für den besten Kandidaten. Das scheint – so die Anschuldigung – im Fall Büssemaker nicht stattgefunden zu haben. Und das kann eine Menge Geld kosten: Der unterlegene Bewerber, der eigentlich „besser“ war, kann die Stellenbesetzung per einstweiliger Verfügung stoppen. Er kann auch Schadensersatz bekommen, wenn die Stelle endgültig besetzt ist und er ausgebootet wurde. Da kommt viel zusammen.</p>
<p>Aber nur potenziell, und das ist die Habenseite. Was wirklich auffällt: Hätte es andere Bewerber gegeben, die tatsächlich „besser“ waren oder sich dafür hielten, dann – ja, dann gäbe es ja solche Konkurrentenklagen (oder es hätte sie gegeben), und dann gäbe es auch Schadensersatzklagen. Vor allem, wenn – wie angeblich hier – die Besetzung bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung feststand und eine einstweilige Verfügung nichts mehr gebracht hätte. Hätte. Denn anscheinend gibt es solche Verfahren nicht.</p>
<p>Das sagt uns nur eines: Jemand mit einer vernünftigen Qualifikation wollte den Posten nicht haben. Dann hat man halt die Frau Büssemaker genommen. Wäre sie die einzige Bewerberin gewesen, die in Frage kam, ist die Auswahlentscheidung dann rechtlich nicht zu beanstanden. Glauben Sie bloß nicht, abgelehnte Bewerber würden klein beigeben. <a href="http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regioline_nt/berlinbrandenburg_nt/article13826016/Polizeipraesident-soll-neu-ausgeschrieben-werden.html">Das Drama um den Berliner Polizeipräsidenten</a> (den wir schon so lange nicht haben, dass man sich fragt, ob man einen braucht, oder ob seine Dauervertreterin das nicht auch alleine hinbekommt…) belegt das Gegenteil.</p>
<p>Ja, vielleicht lässt sich dieses eine Mal einfach kein politisches Kapital aus der Sache schlagen, auf Kosten der FDP, weil da einfach nichts ist – außer dem Hass des Herrn Raab und/oder die Ansichten, die der eine oder andere offenbar über Frau Büssemaker hat. Da mischen wir uns nicht ein.</p>
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		<title>Kalte Schulter vom EuGH</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 10:58:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolf Reuter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Grundsätzliches]]></category>
		<category><![CDATA[Befristung]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Kettenarbeitsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kücük]]></category>

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		<description><![CDATA[Kettenarbeitsverträge sind keine Ausgeburt der Hölle. Der EuGH hat in der Rechtssache Kücük (C-586/10) überraschend deutlich geliefert: Ständig aneinandergereihte Arbeitsverträge &#8211; hier immerhin 13 x 1 Jahr &#8211; verstoßen auch dann nicht gegen Unionsrecht, wenn offensichtlich ist, dass ein Dauerbedarf besteht (PM: http://www.curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_16799). Diese Sorgen hatten sich das LAG Köln wie auch das BAG gemacht. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kettenarbeitsverträge sind keine Ausgeburt der Hölle. Der EuGH hat in der Rechtssache Kücük (C-586/10) überraschend deutlich geliefert: Ständig aneinandergereihte Arbeitsverträge &#8211; hier immerhin 13 x 1 Jahr &#8211; verstoßen auch dann nicht gegen Unionsrecht, wenn offensichtlich ist, dass ein Dauerbedarf besteht (PM: http://www.curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_16799). Diese Sorgen hatten sich das LAG Köln wie auch das BAG gemacht. </p>
<p>End of Story? </p>
<p>Nicht unbedingt. Sowohl Gesetzgeber als auch Gerichte drücken sich im Deutschland um das Thema &#8220;Kettenarbeitsvertrag&#8221;. </p>
<p>Wer vermutet, das läge eventuell mit daran, dass diese teils erschreckende Praxis so gut wie ausschließlich im öffentlichen Dienst vorkommt, ist sicher einfach nur mißgünstig. Auf den Fluren der Arbeitsgerichte laufen solche Kettenarbeitnehmer durchaus herum. </p>
<p>Klare Regeln für eine Befristungskontrolle gibt es bislang nicht. Der Versuch, solche Regeln auch künftig nicht machen und sich dafür kritisieren lassen zu müssen, ist jetzt gescheitert. Nach Luxemburg lässt die Diskussion sich nicht abschieben. Es ist aber auch verflixt: Der Exzess im öffentlichen Dienst hat seinen Grund ja u.a. darin, dass die übrigen Bestandsschutzregeln so rigide sind, dass sie unbefristete Einstellungen zu einer Lebensentscheidung mache, auch in Zeiten leerer Kassen.</p>
<p>Der Handlungsbedarf also, der bleibt. </p>
<p>Sicher.</p>
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		<title>Große Treber, ganz klein</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 10:39:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolf Reuter</dc:creator>
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		<description><![CDATA[+ Vor dem Arbeitsgericht schrumpfen Riesen zu Zwergen. Auch Stefan Aust, früherer Spiegelchef, hat diese Metamorphose einst durchgemacht, vom Gott zum kleinen Angestellten. Jetzt ist Harald Ehlert dran. Der frühere allmächtige Chef der Berliner Treberhilfe gGmbH &#8211; Sie wissen, mit Maserati und Villa am See &#8211; klagt jetzt beim Arbeitsgericht Berlin (hier berichtet die Berliner [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #ffffff;"><br />
</span></p>
<p><span style="color: #ffffff;">+</span></p>
<p>Vor dem Arbeitsgericht schrumpfen Riesen zu Zwergen. Auch <a href="http://www.reuter-arbeitsrecht.de/alltag-im-arbeitsrecht/ist-stefan-aust-leitender-angestellter.html">Stefan Aust, früherer Spiegelchef, hat diese Metamorphose einst durchgemacht</a>, vom Gott zum kleinen Angestellten. Jetzt ist Harald Ehlert dran. Der frühere allmächtige Chef der Berliner Treberhilfe gGmbH &#8211; Sie wissen, mit Maserati und Villa am See &#8211; klagt jetzt beim Arbeitsgericht Berlin (<a href="http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article1889716/Treberhilfe-Ex-Chef-Ehlert-klagt-beim-Arbeitsgericht.html">hier berichtet die Berliner Morgenpost</a>).</p>
<p>Der Grund ist einfach. Götter haben keinen Kündigungsschutz. Gott sein macht nur Spass, wenn alles gut läuft. In der Krise ist man lieber kleiner Mann. So auch Ehlert. Er ist ja nicht mehr Geschäftsführer. Aber jetzt gibt es für seinen alten Laden eine Lösung, bei der die Arbeitnehmer &#8211; nur die, natürlich &#8211; auf einen anderen Betrieb übergehen. Da ist Mr. Maserati ja nicht dabei, wie auch, bei einem früheren Einkommen von 30.000,00 € + im Monat, natürlich nicht.</p>
<p>Nun sagt er: Mensch, der Aufsichtsrat hatte mich nach meiner Abberufung als Geschäftsführer noch mit „Sonderaufgaben&#8221; bedacht. Da war ich dann wohl sehr weisungsgebunden, betriebseingegliedert, sozial und wirtschaftlich abhängig. Also eben ein Arbeitnehmer. Dann muss ich wohl auch mit „übergehen“. Oder? Bevor er die Antwort finden konnte, hatte die alte Treberhilfe „vorsorglich“ noch einmal gekündigt.</p>
<p>Im ersten Semester Zivilrecht ging es immer um den „unerkannt Geisteskranken“, der geschäftsunfähig ist. Hier ist es wieder mal der „unerkannte“ Arbeitnehmer, dessen einziger Zweck ist, vermeintlichen Schutz gegen Geld zu tauschen.</p>
<p>Das Arbeitsgericht will jetzt erst einmal seine Zuständigkeit prüfen. Da wird man nicht weit kommen…</p>
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		<title>Jacqueline und der Nationalsozialistische Untergrund im Kindergarten</title>
		<link>http://www.reuter-arbeitsrecht.de/alltag-im-arbeitsrecht/jacqueline-und-der-nationalsozialistische-untergrund-im-kindergarten.html</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 10:13:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolf Reuter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Arbeitsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Jacqueline Wohlleben]]></category>
		<category><![CDATA[Jena]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[NPD]]></category>
		<category><![CDATA[NSU]]></category>
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		<description><![CDATA[Der „NSU“ (damit ist die gleichnamige Automarke endgültig erledigt) wirkt bis ins Arbeitsrecht zurück. Aus Spiegel Online: So wurde Jacqueline Wohlleben, der Ehefrau des inhaftierten Ralf Wohlleben und Mutter seiner beiden Töchter, kurz nach seiner Festnahme am 29. November fristlos gekündigt. Die ausgebildete Erzieherin hatte seit September 2010 im Jenaer Ortsteil Kunitz in einer privaten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der „<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Nationalsozialistischer_Untergrund">NSU</a>“ (damit ist die <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/NSU_Motorenwerke">gleichnamige Automarke </a>endgültig erledigt) wirkt bis ins Arbeitsrecht zurück.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,810400,00.html">Aus Spiegel Online:</a></p>
<blockquote><p>So wurde <em>Jacqueline Wohlleben</em>, der Ehefrau des inhaftierten Ralf Wohlleben und Mutter seiner beiden Töchter, kurz nach seiner Festnahme am 29. November fristlos gekündigt. Die ausgebildete Erzieherin hatte seit September 2010 im Jenaer Ortsteil Kunitz in einer privaten Kindertagesstätte gearbeitet. Nun klagt sie gegen ihren Arbeitgeber.</p></blockquote>
<p>Gegen die Kündigung, nehmen wir an.</p>
<p>Fragt sich nur, mit welchen Aussichten. Der private Träger kann nicht ohne weiteres das Privileg des öffentlichen Dienstes übernehmen, keine Nazis beschäftigen zu wollen (<a href="http://www.reuter-arbeitsrecht.de/alltag-im-arbeitsrecht/betatigung-fur-die-npd-ist-endlich-ein-kundigungsgrund.html">was aber auch im öffentlichen Dienst nie unbeschränkt funktioniert</a>). Man kann sogar darauf verfallen, eine solche Kündigung als diskriminierend im Sinne des AGG anzusehen, weil sie letztlich aus weltanschaulichen Gründen geschieht.  Versuche, <a href="http://www.reuter-arbeitsrecht.de/grundsatzliches/diskriminierung-wegen-marxistisch-leninistischer-weltanschauung-stasi-kommunisten-und-das-agg.html">diese Anspruchsgrundlage z.B. für Marxisten nutzbar zu machen, sind aber bislang gescheitert </a>und im Falle von Nazis hoffentlich auch zu dreist, um ausprobiert zu werden.</p>
<p>Vom Ergebnis her gedacht, kann man unter außergewöhnlichen Umständen Frau Wohlleben (*) durchaus kündigen, alleine, weil sie die Frau des bekannten Nazitäters ist. Das würde einen unerträglichen öffentlichen Druck auf die Einrichtung voraussetzen, der ihr nicht mehr zugemutet werden kann. Bei einer solchen personenbedingten Kündigung verliert Frau Wohlleben dann ihren Arbeitsplatz, selbst, wenn sie nichts falsch bei der Arbeit gemacht hat und sich gar nicht mit den Aktivitäten und Ansichten ihres Mannes identifiziert. <a href="http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Fristlose-Kuendigung-fuer-Wohllebens-Ehefrau-zurueck-genommen-1896287331">Dass sie mit ihren unterstellten Ansichten nicht zur Einrichtung passe, wie der Arbeitgeber es sieht, mag sein, reicht aber kündigungsrechtlich nicht aus</a>. Solche Argumente sind in reinen Tendenzbetrieben oder religiösen Einrichtungen zugkräftig, der Kindergarten ist beides nicht.</p>
<p>Solche Drucksituationen berichtet die Presse aber nicht (wiewohl Frau Wohlleben sie andeutet). Die Einrichtung ist einen anderen Weg gegangen. Man habe kein zufriedenstallendes Gespräch führen können, trotz einer Distanzierung gab es früher auch mal rechtsextreme Aktivitäten, heißt es da nebulös. Das klingt schwach. Dass die Politik auf die Erziehung durchgeschlagen ist, müsste man schon belegen und ggf. auch abgemahnt haben.</p>
<p>Wie geht es also aus? Das wenigstens dürfte klar sein. Es wird eine Vergleichslösung geben. Wie immer. Das wäre auch das Beste so. Denn, <a href="http://www.kanzlei-hoenig.de/2012/nazis-im-kindergarten/">wie Carsten Hoenig dazu schreibt</a>, macht man’s richtig, macht man’s falsch. Und da man anscheinend schon bei der Einstellung ein wenig braune Soße sah, hat man jedenfalls auch bislang schon nicht alles immer richtig gemacht. Allerdings: Die typische Abwägerei (Eierei) bei solchen Kündigungsfragen ist ja nur die eine Seite der Medaille. Die andere ist, sich überhaupt zur Kündigung zu entschließen. Das verdient zwar keinen Tapferkeitspreis für Zivilcourage, ist aber dennoch &#8211; richtig. Und man muss einfach auch das Richtige tun, manchmal. Ist das Sippenhaft? Nein. Frau Wohlleben zeigt in den wenigen öffentlichen Äußerungen, die sie tätigt, nicht sehr viel Distanz zu bestimmten Ansichten, und aus ihrem Mund klingt es dann ein wenig, nun, schräg, wenn sie von ihrer „Heimatverbundenheit“ spricht. Natürlich dürfen auch solche Leute einen Arbeitsplatz haben. Wenn ihnen den jemand geben will &#8211; Privatautonom.</p>
<p>(*) Ich weiß: Keiner kann was für den Namen, den er/sie trägt. Aber bei der NSU sind die Namen schon auffällig: Wohlleben. Mundlos. Also echt: Man ist sprachlos.</p>
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		<title>Sonntagsfrühstück: Karrierefrage zum LowPerformer</title>
		<link>http://www.reuter-arbeitsrecht.de/alltag-im-arbeitsrecht/sonntagsfruhstuck-karrierefrage-zum-lowperformer.html</link>
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		<pubDate>Sun, 22 Jan 2012 10:48:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolf Reuter</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Sonntagszeitung liegt aufgeschlagen in den letzten Zügen. Da sieht man auch mal in den Karriereteil. Ich mache das nicht, weil ich mich nach etwas anderem umsehe, oder wissen will, was ich verpasst habe. Es geht um die Arbeitsrechtskolumne, den großen Bruder meiner Kolumne in der Tagesspiegel-Tochter Berlin Maximal. Heute: Ehre, wem Ehre gebührt. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Sonntagszeitung liegt aufgeschlagen in den letzten Zügen. Da sieht man auch mal in den Karriereteil. Ich mache das nicht, weil ich mich nach etwas anderem umsehe, oder wissen will, was ich verpasst habe. Es geht um die Arbeitsrechtskolumne, den großen Bruder meiner Kolumne in der Tagesspiegel-Tochter Berlin Maximal.</p>
<p>Heute: Ehre, wem Ehre gebührt. Der Berliner Arbeitsrechtler Christoph Abeln muss in Fachkreisen nicht vorgestellt werden. Heute am Sonntag hatte man ihm die Frühstücksfrage schlechthin gestellt. Wahrscheinlich hatte er sich schon lange gefragt, wann er mal dazu verdonnert wird, zu dieser Nr. 1 der ewigen Bestenliste der (bitte um Nachsicht) Berliner Agenturfragen öffentlich Stellung zu nehmen:</p>
<p><a href="http://www.reuter-arbeitsrecht.de/wp-content/uploads/2012/01/IMG00197-20120122-0916.jpg"><img class="aligncenter size-medium wp-image-1211" title="IMG00197-20120122-0916" src="http://www.reuter-arbeitsrecht.de/wp-content/uploads/2012/01/IMG00197-20120122-0916-300x225.jpg" alt="" width="300" height="225" /></a></p>
<p>Er hat es bravourös gemacht. <a href="http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/karriere-frage-an-christoph-abeln-fachanwalt-fuer-arbeitsrecht/6093986.html">Die volle Antwort im Tagesspiegel sollte man sich durchlesen</a>, wenn man ernsthaft glaubt, die Frage stellen zu dürfen. Sie hat etwas Naives. Wer mit 30 Jahren 60 Stunden die Woche in seiner Agentur schuftet, ärgert sich sicher, wenn einer nur 40 arbeitet, aber dafür auf Urlaub und Überstunde pocht. Aber auch hier gilt – leider – dass Arbeit nur in der rechtlichen Struktur eine verfügbare Ressource ist, die wir nun einmal haben. Diese Struktur hat kein Leistungselement. <a href="http://www.reuter-arbeitsrecht.de/alltag-im-arbeitsrecht/leistungsschwache-und-kundigung.html">Der Antwortkern, also „Nein“ &#8211; wäre mir bei weitem nicht so vornehm gelungen, ohne Anflug von Zynismus</a>.</p>
<p>Das erspart mir, <a href="http://www.reuter-arbeitsrecht.de/alltag-im-arbeitsrecht/low-performer-zuwenig-knollchen-geschrieben-rauswurf.html">heute etwas Inhaltliches zum Low Performer schreiben zu müssen</a>. Wenn Sie noch unsicher sind: Auch Herr Abeln meint, dass Sie <em>diese</em> Kündigung bitteschön gleich wieder vergessen sollten. Das hätte ich Ihnen auch gesagt.</p>
<p>Warum hatte ich diesen Beitrag eigentlich platziert? Ach ja: Also, ehrlich gesagt, weil mir die Teetasse angesichts des Layouts aus der Hand fiel – vor Lachen. Heute lautet die „Karrierefrage“ im Tagesspiegel nämlich „Ist Faulheit ein Kündigungsgrund?“. Tja. Es gibt so vieles, was einen an seiner Karriere interessiert. Wer dachte, seine Faulheit schade ihm, kann sich nach Lektüre ja jetzt wieder ans Sonntagsfrühstück setzen. Denn keine Angst. Rechtlich gesehen verhalten Sie sich richtig.</p>
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