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Zwischenruf: Stromklau, Elektroroller, fristloser Rauswurf - Emmely???
Von Wolf Reuter | 19.Januar 2010
Wir kapitulieren vor der Flut, die da kommt. Nie wieder werden wir die Bagatellkündigung als dergestalt bagatell abtun, dass wir nicht darüber berichten wollen.
Endlich hat es den Stromklau erwischt. Ein Mann, der seinen Elektroroller an der Arbeitgebersteckdose lud, erhielt den fristlosen Laufpass und - alle Emmely-Fans hören gut zu - gewann seinen Prozess vor dem Arbeitsgericht Siegen, obwohl der Diebstahl von Strom sogar in § 248c StGB als “Entziehung elektrischer Energie” strafbar ist.
Was ist das nun? Systemwechsel? Weichgespültes Arbeitsgericht? Erfolg der Emmely-Proteste?
Nichts von alledem natürlich. Wir hatten das mehrfach diskutiert - die Rechtsprechung misst dem Wert des gestohlenen Gutes keinerlei Bedeutung bei, auch hier nicht (1,8 Cent). Deshalb ist es auch falsch, zu behaupten, jemand habe “wegen 1,8 Cent (oder 1,30 EUR - Emmely)” eine Kündigung erhalten - gekündigt wird wegen Diebstahls und des daraus folgenden Vertrauensverlusts.
Der aber tritt zwar regelmäßig ein - wenn eine Kassiererin in die Kasse greift, allemal. Wer am Arbeitsplatz arglos das Handy lädt, verhält sich aber sozialadäquat, auch wenn man ihm daraus einen Strick drehen könnte. Weil er keine Aufpasserfunktion für den Strom hat, muss er als Ersttäter einfach nicht mit einer Kündigung rechnen. Der Wart einer Stromtankstelle, die es ja künftig geben wird, der seinem Kumpel mal für 1,80 EUR zapfen lässt, wird anders zu beurteilen sein.
Was ist an diesem System so schwer verständlich oder “ungerecht”?
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Topics: Alltag im Arbeitsrecht |
















