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Zu sexy, um zu arbeiten?
Von Wolf Reuter | 7.Juni 2010
Taliban oder USA, das fragt man sich bei dieser Meldung der Financial Times Deutschland schon. Die Arbeitnehmerin mit dem an und für sich schon beeindruckenden Namen Debrahlee Lorenzana wurde angeblich gefeuert – weil sie zu gut aussah. Das Taliban-Element: Ihr Boss (weder Taliban noch dem vernehmen nach Muslim, um Mißverständnissen vorzubeugen) setzte ihr erst zu, sie solle keine engen Rollkragenpullis und keine Etuikleider mehr im Büro anziehen (da wird man schon stutzig, das sind ja nicht gerade unanständige Klamotten, und der Chef war wohl ganz und gar nicht religiös). Die männlichen Mitarbeiter reagierten, meinte er, auf Debrahlee Lorenzana (wir müssen sie so nennen, denn wir sind nicht sicher, was der Vor- und was der Nachname ist) dergestalt aufgeheizt, dass sie nicht mehr produktiv arbeiten könnten. Als das auch nichts half, verzichtete er auf die Anordnung der Burka und kündigte – die Frau sei männlichen Mitarbeitern einfach unzumutbar. Jetzt fühlt sie sich irgendwie diskriminiert. Ob es mit der Klage was wird, ist nach der FTD offen, denn man kann in USA wohl unterschreiben, alle Konflikte außergerichtlich zu lösen (mit so einem Arbeitsvertrag soll mal einer vor einem deutschen Arbeitsgericht erscheinen).
Irrsinn?
Nein: Das ist natürlich eine Geschlechterdiskriminierung. Wir sehen auch keine Rechtfertigung. Das AGG ist zwar immer noch nicht auf Kündigungen anwendbar (§ 2 Abs. 4 AGG), aber das dürfte eher eine Formalität sein. Der Fall wäre also auch in Deutschland eine entschädigungspflichtige Diskriminierung. Wer so eine Kündigung ernsthaft abfeuert, hat es aber auch nicht besser verdient.
Was macht ihn so erwähnenswert? Nur die Erinnerung – Mein Freund und Kollege Lars Weber, der sei vielen Jahren eine erfolgreiche Anwaltskanzlei in Brasilien betreibt. Er kennt zwar den Fall vermutlich nicht, aber meine Entrüstung über den Sachverhalt wäre größer, wenn ich ihn nicht (in Bild und Ton) vor Augen hätte, als wir uns – lang ist es her und es war sehr lange, bevor das Wort ‘Taliban’ bekannt wurde – in der Bibliothek der Freien Universität Berlin auf unser erstes Staatsexamen vorbereitet haben. Im Hochsommer. Schmerzverzerrt und ärgerlich hebt er irgendwann den Kopf von der Arbeit und schaut einer Drittsemesterin hinterher (wir verzichten auf Details) – und murmelt tatsächlich: “Ich verlange, dass hier Bekleidungsvorschriften eingeführt werden. Oder Geschlechtertrennung. Ich muss dieses Examen schaffen. Aber so kann ich mich einfach nicht konzentrieren.”
Nur – ist ein feststellbares Phänomen hormoneller Überreaktion auch eine anerkennenswerte Rechtfertigung für eine Diskriminierung? Eher nicht. Vielleicht ist mein Freund auch ein Macho. Ich will nur sagen – nein, lassen wir das.
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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 2 Kommentare »





















15.Juni 2010 at 10:19 am
Die Kanzlei des New Yorker Kollegen Jack Tuckner, welcher Debralee Lorenzana in der Sache gegen die Citibank vertritt, ist übrigens ausschließlich auf Klagen wegen Geschlechterdiskriminierungen am Arbeitsplatz spezialisiert:
http://womensrightsny.com
15.Juni 2010 at 11:34 am
Urgghhh…
Danke!
Das ist ja – grauenhaft. Habe beschlossen, dass der nicht mein “Kollege” ist, er ist ja auch attorney und ich Rechtsanwalt. Und von Debralee gibts auch noch ein Interview:
http://womensrightsny.com/blog/2010/06/03/nbc/
Oder – kommen wir beim Anwaltsmarketing bald auf denselben Hund? Bin ich doch bald sein Kollege?
Sein Kanzleiname ist cooler:
Tuckner, Sipser, Weinstock & Sipser, LLP
Kriegen wir so nicht hin. Geht nur in NY. Obwohl – Hassche, Siegle, Eschenloer, Risenkrampf, Fischöter (oder so ähnlich) hatten wir auch schon diesseits des Antlantik.