Reuter Arbeitsrecht

Kommentar des Tages

Die Ehegattenaffäre lässt mir keine Ruhe. Georg Schmid, bereits gebeuteltes Fraktionsmitglied der CSU im bayerischen Landtag, erwischt es gerade besonders hart. Jetzt ermittelt auch die Staatsanwaltschaft - wegen Scheinselbständigkeit. Gemeint ist natürlich: Wenn tatsächlich ein Arbeitsvertrag mit seiner Ehefrau vorgelegen hätte, dann wären für den ja Beiträge in die gesetzliche Sozialversicherung abzuführen gewesen. Fiktiv. § 266a StGB bestraft den, der das vorsätzlich nicht macht. Den „Vorsatz“ hat die Rechtsprechung allerdings vor langer Zeit abgeschafft. Nicht zahlen = Strafen, lautet die Praxis. Der Unternehmer hat die Gesetze zu kennen. Herr Schmid ist Politiker (freilich in der Landespolitik) und spürt nun am eigenen Leibe den Irrsinn dieser Gesetzesanwendung. Von der falschen Einschätzung einer Selbständigkeit bis zur Vorstrafe eben, von den Kosten der damit verbundenen Verfahren mal ganz zu schweigen. Die Zusammenhänge, warum bestimmte Gesetze in einigen Fällen haarsträubende, ja, existenzvernichtende Folgen haben, die versteht man als Politiker oft nicht. Deshalb: Bleiben Sie doch in der Politik, Herr Schmid. Werben Sie bei Ihren Kollegen für transparentere und vor allem handhabungssichere Gesetze auf so drögen Ebenen wie dem Arbeits- und Sozialrecht. Viele meiner Mandanten haben das durchgemacht, was Ihnen bevorsteht. Schadenfreude will sich da bei mir gar nicht einstellen. Es ist furchtbar. Ein freundlicher Hinweisgeber hat mich übrigens auf das bayerische 28/2000, dort S. 792 aufmerksam gemacht. § 2 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes vom 8.12.2000 erlaubte die Ehegattenbeschäftigung, die 2000 eigentlich verboten wurde, tatsächlich auch weiterhin, wenn es sich um bestehende Verträge handelte. Insoweit ist alles völlig legal gelaufen - dennoch spricht man jetzt von einem Skandal. Uli Hoeneß, der Aufsichtsrat bleiben darf, hat wenigstens mutmaßlich gegen Gesetze verstoßen.

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Zamek heisst er, uns bescheisst er

Von Wolf Reuter | 20.August 2012

Bei Streiks schieden sich bekanntlich schon immer die Geister, nicht erst seit Dame Margaret Thatcher den Streik als Mittel der Gewerkschaftsvernichtung entdeckt hat.

Gegenwärtig ist das Thema durch die Frankfurter Feldschlacht in der Presse, die um Schadensersatzforderungen wegen des sog. Fluglotsenstreiks geführt wird. Das soll uns hier heute nicht interessieren, weil schon genug darüber geschrieben wurde.

Schöner ist nämlich die Poesie, die Streiks hervorbringen. Ihre Lyrik. Kein Streik ohne Reim.

Zamek heißt er, uns bescheißt er

Das ist so ein aktuelles Beispiel aus dem Poesiealbum. Ich habe schon früh beobachtet, dass Streiks eben Slogans brauchen – und war stets neugierig auf die nächste Schöpfung. In der Tat wollte ich schon mal eine Bitte an den DGB formulieren, doch die Streikslogans der letzten z.B. 50 Jahre als Sammelband herauszubringen. Aber ich habe mich nicht getraut.

Mehr Mumm hat die angesprochene Firma Zamek, einigen Lesern sicher von Würstchenpaketen im Supermarkt bekannt. Sie ist wegen des zitierten Slogans, wie der oben verlinkte Artikel aus “Der Westen” erklärt, so sauer, dass sie zwei Betriebsräte rauswerfen will. Die sollen das während eines Streiks “gebrüllt” haben. Die notwendigen Anträge nach § 103 BetrVG hat man beim Düsseldorfer Arbeitsgericht gestellt. Womit der Klassiker “Streik und Meinungsfreiheit” in eine neue Runde geht. Streiks sind hitzige Angelegenheiten. Da greift man oft zu Mitteln, die man am Kamin selbst peinlich findet.

Darf man so etwas über den eigenen Arbeitgeber sagen?

Die Antwort ist mit der Streiksituation eigentlich schon gegeben. Meinungs- und Koalitionsfreiheit (das ist auch das Streikrecht) sind im Grundgesetz verankert. Wenn etwas unter diesem Schirm zulässig ist, kann es nicht als Kündigungsgrund herangezogen werden. Da deftige Worte Teil der Streikkultur in Deutschland (wie Schlägereien bei Streiks in England vor Thatcher) sind, lautet zum Leidwesen des Arbeitgebers die Antwort wohl – Kündigung nein.

Dabei spielt es keine Rolle, dass die Streikenden Betriebsräte sind. Streik ist keine Betriebsratstätigkeit. Werden Betriebsräte gekündigt, schaut die Rechtsprechung darauf, ob das Verhalten, mit dem die Kündigung begründet werden soll, aus der Betriebsratstätigkeit oder dem gewöhnlichen Arbeitverhältnis stammt. Im zuletzt genannten Fall gilt kein besonderer Maßstab, sondern gleiches Recht für alle – der Betriebsrat darf da nur so viel wie jeder andere Arbeitnehmer. Um so einen Fall handelt es sich dann wohl hier…

Muss man das gut finden?

Man muss natürlich gar nichts gut finden, das man nicht mag. Das Ergebnis ist sozusagen wertneutral: Es bedeutet nicht, dass der Slogan super ist. Sondern, dass man seinetwegen nicht rausfliegen kann.

Vielleicht gibt der DGB doch so einen Sammelband heraus. Mit einem Gutschein für einen Kurs in kreativem Schreiben vor einem Streikereignis für jeden Erwerber. Vielleicht kommen dann ebenso treffende, aber weniger verletzende Slogans heraus.


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 6 Kommentare »

6 Kommentare to “Zamek heisst er, uns bescheisst er”

  1. Cepag meint:
    20.August 2012 at 2:10 pm

    Die gewerkschaftliche Bewegung stammt – man darf das nicht vergessen – aus der Selbstorganisation der Arbeiter. “Working class” in Reinkultur. Klassischerweise ist im Arbeits-KAMPF (sic!) die Art der Auseinandersetzung etwas robuster als in einem feuilletonistischen Symposion von Kulturwissenschaftlern. Ob man den DGB nun mag oder nicht, jedenfalls soll Zamek nicht so künstlich hartbesaitet sein. “Weichei” will man ihm zurufen…

  2. Wolf Reuter meint:
    20.August 2012 at 3:30 pm

    Da stimme ich zu :-)

  3. “Aus Bayern befeuerter Widerstand gegen zu viel Windkraft aus dem Norden” | Jus@Publicum meint:
    22.August 2012 at 10:48 am

    [...] einen anderen Fall verbal entgleisten Arbeitskampfes berichtet Wolf Reuter hier in Zamek heisst er, uns bescheisst er. Die Justiz berichtet darüber hier und [...]

  4. Rainer Göhle meint:
    22.August 2012 at 11:56 am

    es ist erstaunlich wie wenig manche Firmen über Öffentlichkeitsarbeit wissen. “ich will unbedingt mal in der Zeitung stehen als Ausbeuter und böser Arbeitgeber” – was nun wahr ist interessiert doch nicht. Kleine Frage: woran denkt man beim Wurstregal? genau “…uns bescheißt er”

  5. Jörg Maßmann meint:
    25.August 2012 at 11:33 am

    Eines Streikes durchaus angemessen finde ich den Spruch. Wie Sie schon sagten, ist es eine Konfliktsituation und – mit Verlaub – “bescheißen” ist in Anbetracht dessen doch gar nicht so tragisch. Ich selbst habe vor Jahen einen Streik bei einem Klienten mit Entlassungsdruck aus den Büros der Geschäftsführung miterlebt. Da fielen ganz andere Worte – es war im hohen Norden und wie wir wissen, nehmen dort die Menschen kein Blatt vor den Mund. Zu rechtlichen Auseinandersetzungen kam es deswegen nicht.
    Wenn Sie einmal eine Sammlung an Slogans veröffentlichen, lassen Sie es mich bitte wissen. Ich hätte großes Interesse daran. Eventuell einer Aufnahme würdig ist der Slogan: “Lever Tarif us Slav (Lieber Tarif als Sklave)”. Er fiel im Zusammenhang der Streiks bei der Asklepios-Nordseeklinik auf Sylt.

  6. Eine Frage der Geisteshaltung und des Zusammenhangs | Jus@Publicum meint:
    27.Oktober 2012 at 10:24 am

    [...] Zamek heisst er, uns bescheisst er [...]

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