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Von Wolf Reuter | 26.Mai 2010
Was die Zivilrechtler alles aufregt! Die Freistellung von jeglichem Mitverschulden ist bereits arbeitsrechtliches Gemeingut. Wer also diesen wirklich höchst lesenswerten Fall merkwürdig findet, ist sicher kein Arbeitsrichter, womit ein Teil der Identität von “AnotherOne”, dem neuen anonymen Richterblog, im Wege des Ausschlussverfahrens aufgeklärt wäre. Ehrlich: Warum soll man auch nur ein klitzekleines Stückchen Mitverantwortung haben, wenn man auf eine gesperrte Wasserrutsche in einem öffentlichen Schwimmbad klettert, das Warnschild ignoriert und nicht zur Kenntnis nimmt, dass die Freigabeampel abgeschaltet ist, dann fröhlich in ein – leeres und trockenes – Becken hinabsaust (autsch!) und nach dem harten Aufprall einen Knochenbruch erleidet (hätte auch schlimmer ausgehen können)? Warum nur?
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