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Wenn der Betriebsrat zu groß wird - Wahlzeit ist Ärgerzeit
Von Wolf Reuter | 9.März 2010
Man kann es Betriebsräten und Arbeitsgerichten einfach nicht recht machen. Da gibt es Unternehmen, die nicht nur betriebsratsfreundlich sind, sondern sogar freiwillig die schon ohnehin hohe Zahl der zu wählenden Betriebsräte (37) auf 39 aufstocken. So geschehen bei der Daimler AG, die bemerkenswerter Weise deshalb jetzt Problem hat.
Daimler-Betriebsräte sind in der Region etwas Besonderes, das Unternehmen gilt ohne Betriebsrat für viele als unregierbar, wird kolportiert. Ob das so stimmt, lassen wir mal dahinstehen, aber ein Indiz ist die fast absurde Konstellation, die das Arbeitsgericht Stuttgart zu entscheiden hatte. Dort will die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) die Betriebsratswahlen (regulär ist in ganz Deutschland im Mai Wahlzeit) stoppen lassen - und kommt damit bislang durch. Grund: Die Erhöhung der Mandate beruht auf einer - so die Presse - “Nebenabrede” mit dem bestehenden Betriebsrat. Das aber ist rechtswidrig. Der Wahlvorstand ist an die im Gesetz festgelegte Anzahl von Mandatsträgern gebunden (meint das Arbeitsgericht Stuttgart).
Da klingt es ja fast so, als würde die erhöhte Zahl an Mandatsträgern sich tendenziell negativ auf die CGM-Kandidaten auswirken; ja, und vielleicht ist das sogar Absicht oder jedenfalls ein gerne gesehener Mitnahmeeffekt? Man weiß es nicht. Die CGM scheint aber selbst - auch das ist ulkig - gar nicht daran gedacht zu haben. Denn ihre Argumente beschränkten sich (nach den Presseberichten) darauf, dass eine zu große Zahl von Mitarbeitern als “leitend” eingestuft wurde. Das geschieht offenbar bei Daimler nach der Besoldungsgruppe. Übrigens ist das wirklich falsch: Nach § 5 Abs. 4 BetrVG hat das Gehalt nur einen Indizcharakter. Wenn man bedenkt, dass nach § 5 Abs. 3 BetrVG leitende Angestellte in aller Regel selbständig Einstellungen und Entlassungen vornehmen können müssen, dann schrumpft die Zahl der sog. “Leitenden” in den meisten Unternehmen schon erheblich.
Der Beschluss de Arbeitsgerichts geht in die Beschwerde (klar) - bleibt es dabei, muss die Wahl mit erheblicher zeitlicher Verzögerung neu ausgeschrieben werden. Und das alles nur, weil der Arbeitgeber es dem Betriebsrat besonders recht machen wollte.
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9.März 2010 at 11:05 am
“Und das alles nur, weil der Arbeitgeber es dem Betriebsrat besonders recht machen wollte.”
Das ist aber ein bißchen verkürzt. Das ArbG musste über die aufgeworfene Frage der Leitenden Angestellten nicht mehr entscheiden, was ja ein eleganter Weg war, um sich eine endlose Sachverhaltsaufklärung zu ersparen. Aber das Ergebnis wäre doch vermutlich dasselbe gewesen.
Ansonsten: Dieser Blog ist wirklich sehr gut, bitte so weiter machen. Ich kenne viele Kollegen, die regelmäßig “reinklicken”.
9.März 2010 at 6:59 pm
Sie haben Recht, das ist natürlich eine Überspitzung. Vielen Dank für die positive Bewertung!
10.März 2010 at 12:27 pm
Das LAG gab Daimler Recht:
http://www.haufe.de/SID81.MKwNFUuXgV0/personal/newsDetails?newsID=1268211186.44&d_start:int=0&topic=Arbeitsrecht&topicView=Arbeitsrecht