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Watchthecourt – Wahnsinnige Urteile, aber nicht aus dem Arbeitsrecht

Von Wolf Reuter | 11.Mai 2010

 Wir müssen – wie schon andere Blogs – auf http://www.watchthecourt.org/ hinweisen. Dahinter verbirgt sich ein Forschungsprojekt der Freien Universität Berlin (Lehrstuhl Prof. Martin Schwab). es geht darum, festzustellen, welche und wie viel unvertretbare “Skandalurteile”, deren Ergebnis und Begründung völlig untragbar sind, produziert werden. Jeder darf Vorschläge einsenden.

Wir geben aber zu, dass einige Urteile aus der Arbeitsgerichtsbarkeit sicher das Etikett “skurill” oder ” scheußlich” verdienen.

Was aber bereits auf watchthecourt.org steht, ist von einem ganz anderen Kaliber, und es passt gut, dass nicht nur (noch) keine arbeitsgerichtlichen Urteile dabei sind, sondern auch wir solche Klopfer eher aus Zivilverfahren kennen.

Kostprobe? Nach Meinung des OLG München kommt es bei einem Anleger, der ausdrücklich eine kurzfristige Anlange gewünscht hatte, nicht darauf an, ob diese “7, 70 oder 700 Jahre” dauert (die Bank hatte ihm 7 verkauft). Warum? Tja…nicht alles lässt sich damit erklären, dass leider Richter nur das 2. Staatsexamen bestehen müssen. Würde man ihnen abverlangen, aus einem anderen Beruf (in England z.B. dem Anwaltsberuf) erst nach etwa 5 bis 10 Jahren erst zum Richteramt zu stoßen, könnte man mehr Lebenserfahrung voraussetzen. Dann käme (Kammerentscheidung des LG Berlin = 3 Berufsrichter) auch nicht so etwas heraus:

“…Der Beklagte schuldet 1000 EUR. Darin ist die Umsatzsteuer bereits enthalten. Sie beträgt bei einem Steuersatz von 19% mithin 190 EUR, der Nettobetrag also 810 EUR…”

Schade, dass bei einer Rechnung von 810 EUR beim gleichen Umsatzsteuersatz ein Aufschlag von lediglich 153,90 EUR herauskommt. Wundersame Zahlen, das. Aber wer nicht täglich damit umgeht…


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 4 Kommentare »

4 Kommentare to “Watchthecourt – Wahnsinnige Urteile, aber nicht aus dem Arbeitsrecht”

  1. Dante meint:
    11.Mai 2010 at 10:42 am

    Sie übersehen was Wichtiges: Die Unternehmensanleihen, die da vermittelt wurden, wurden frei an der Börse gehandelt. Der Anleger hätte sie also jederzeit verkaufen können.

    Nach Ihrer Argumentation wären selbst Aktien für ein kurzfristige Kapitalanlage nicht geeignet, weil es sich ihrer Natur nach um unbefristete Unternehmensbeteiligungen handelt.

    Warum ein frei gehandeltes Papier mit langer Laufzeit nicht für eine kurzfristige Anlage geeignet sein soll, erklärt Watchtthecourt nicht. Einzige Begründung ist die wirtchaftstheoretische Unterscheidung zwischen kurzfristigen und liquiden Papieren. Als ob der Anleger den gekannt hätte und mit “kurzfristig” nicht nur schnell wieder verkaufbar gemeint hätte.

  2. Wolf Reuter meint:
    11.Mai 2010 at 1:43 pm

    Da könnten Sie ja recht haben – aber nicht ICH übersehe da etwas. Das könnten Sie den Mädels und Jungs von Watchthecourt mal sagen – die sind da ja eventuell einem Mißverständnis aufgesessen. Ich wollt enur auf die unterhaltsame Seite hinweisen.

  3. Dante meint:
    11.Mai 2010 at 2:59 pm

    Hab ich ja vor. An der Besprechung ist aber so viel offensichtlicher Unsinn, dass ich für den dortigen Kommentar etwas mehr Zeit benötige. Mal sehen wann ich dazu komme.

  4. Lesestoff 10 | Rechtler meint:
    11.Mai 2010 at 10:33 pm

    [...] Watchthecourt – Wahnsinnige Urteile, aber nicht aus dem Arbeitsrecht (Off-Topic) [...]

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