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Von Frikadellen und Nazis
Von Wolf Reuter | 8.Oktober 2009
Ob “Emmely” die Arbeitgeber ermutigt hat, jetzt Bagatellen zu verwerten, um Arbeitnehmer loszuwerden? So vermutet ja mancher Beobachter provokant. Wir haben immer noch den Eindruck, dass nur die Presse aufmerksamer wird. Der Frikadellenfall (”Sekretärin isst nach 34 Jahren Frikadelle - fristlos gefeuert” [BILD-Zeitung]) macht Schlagzeilen. Das sagt aber noch nichts über die Wirksamkeit der Kündigung aus. Wir geben dem Arbeitgeber eine schlechte Prognose. Hauptgrund: Es steht immer zur Debatte, ob der Arbeitnehmer noch annehemen durfte, der Arbeitgeber werde sein Verhalten tolerieren. Eine untreue Kassiererin toleriert kein Supermarktinhalber. Die Chefsekretärin, die eine Frikadelle isst, musste wohl nicht annehmen, sie flöge raus.
Viele werden sich aber über folgenden Fall wundern (Quelle: Tagesspiegel, 6.10.2009):
[Zitat Anfang]
Das Unternehmen GSE-Protect beschäftigte einen bekannten NPD-Bezirksverordneten. Er war im Auftrag der BVG in U-Bahnen und Bussen eingesetzt. Der Firma war von der politischen Laufbahn ihres Mitarbeiters Thomas Vierk angeblich nichts bekannt. Auf Nachfrage des Tagesspiegels zeigte sich die Firma überrascht. Am Montag wurde der Rechtsextremist entlassen.
„Jemand der sich rassistisch äußert kann bei uns nicht arbeiten”, begründete GSE-Geschäftsführer Michael Goldschmidt seine Entscheidung. Nachdem er von Vierks Tätigkeit als NPD-Verordneter erfahren habe, sei ihm sofort gekündigt worden. „Nach dem Arbeitsrecht ist eine Kündigung gerechtfertigt, wenn die Gefahr der Störung des Betriebsfriedens vorliegt”, erklärte der stellvertretende Verdi-Landesbezirksleiter Andreas Köhn. Ein aktiver Neonazi im Betrieb sei beispielsweise Kollegen mit Migrationshintergrund nicht zumutbar.
Die BVG lobte die Reaktion der von ihr beauftragten Firma. „Ein Job, für den Fingerspitzengefühl nötig ist, kann nicht von einem Rechtsextremisten ausgeführt werden”, sagte BVG-Sprecher Klaus Wazlak. Auch die Mobile Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus begrüßte die Kündigung. „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Firma so schnell reagiert hat und sich eindeutig positioniert”, sagte Sprecherin Bianca Klose. „Dies sollte auch für andere Betriebe ein Vorbild sein
[Zitat Ende]
Ob ver.di recht hat, muss man leider bezweifeln. Die Störung des Betriebsfriedens als Kündigungsgrund gibt es so nicht mehr, vor allem, weil sie dogmatisch nie richtig in den Griff zu bekommen war. Auch, als es das noch gab, musste man indes eine erhebliche Störung nachweisen - niemand hat indes berichtet, der Mann habe sich am Arbeitsplatz rassistisch geäußert. Seit einer Entscheidung des BAG vom 24.06.2004 (2 AZR 63/03) geht man im verhaltensbedingten Bereich so vor, dass jeweils festzustellen ist, ob eine Vertragspflicht verletzt wurde. Es gibt aber keine Vertragspflicht, kein Nazi zu sein oder nicht in der NPD zu sein. Das LAG Baden-Württemberg hatte ja erst jüngst klargestellt, dass auch im öffentlichen Dienst die Mitgliedschaft in der NPD kein Kündigungsgrund ist (kommentiert in unserem Blog vom 10.06.2009). Das gefällt niemandem, aber es ist der einzig rechtsstaatliche Weg ohne NPD-Verbot. Das ist keine Ungerechtigkeit der Sekretärin gegenüber. Erstens wird die ihren Job behalten (s.o.), zweitens würde man im Fall des NPD-Manns leider nur zu gerne die Gesinnung bestrafen, aber das gerade darf kein Gedanke des Kündigungsschutzrechts sein; die Frikadelle immerhin, die wurde am Arbeitsplatz gegessen. Die Gesinnung ist etwas eher Virtuelles. Wir hoffen für ver.di, dass der Mann nicht so perfide war, bei ihnen Mitgleid zu sein, um dann deren Rechtsschutz gegen die Kündigung zu beanspruchen…
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