Reuter Arbeitsrecht

Wer schreibt hier?

Dieses Blog ist ein Service des Berliner Rechtsanwalts und Fachanwalts für Arbeitsrecht Wolf Reuter, LL.M..

Themen

Links


Neuste Kommentare:


« | Home | »

Vergleich im Organspendefall

Von Wolf Reuter | 26.Juli 2010

 Der “Organspendefall” (eine Frau wurde angeblich gekündigt, weil sie eine Organspende beabsichtigte, wir hatten den Fall hier besprochen) hat eine Wende genommen: Die Parteien haben sich verglichen: Die Mitarbeiterin geht, der Arbeitgeber gibt ihr 1.700 EUR, so steht’s im Hamburger Abendblatt.

Eintausendsiebenhundert EURO?

1.700 EUR?

Da muss doch wirklich keiner mehr Lust auf den anderen haben – eine fristlose Kündigung ist damit doch nie und nimmer zu begründen. Aber schön. 1.700 EUR.

Wir haben jüngst einer Sachbearbeiterin mit 1.800 brutto eine Abfindung von 180.000,00 EUR bieten müssen (nach schweren Verfehlungen, aber auch Formfehlern des Arbeitgebers) – und erlebt, dass sie ABLEHNT.

Ich gebe es auf. Andere gehen bei einer solchen Sache schon für 1.700. Einfach nicht zu fassen.

Angeblich könne die noch bis 6. August 2008 widerrufen. Wir bitten drum. Was sollen wir im Sommerloch sonst besprechen?


Verwandte Artikel


Literatur zum Thema

Schuldanerkenntnis und Vergleich
Ehmann
EUR 37,00
Bundesverfassungsgericht und Conseil constitutionnel
Mels
EUR 98,00
Die Binnenmarktfunktion der schweizerischen Handels und Gewerbefreiheit im Vergleich zu den Grundfreiheiten in der Europäischen Gemeinschaft
Wunder
EUR 44,00
Die Scheelitlagerstätte Felbertal und der Vergleich mit anderen Scheelitvorkommen in den Ostalpen

EUR 38,50
Die Streitbeendigung durch Urteil, Schiedsspruch und Vergleich nach griechischem Rechte
Steinwenter, Artur
EUR 27,90
Ausgewählte Fragen des äthiopischen Urheberrechts im Vergleich zum deutschen Recht unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklung
Demissew
EUR 70,00
Europäische Verfassungsvergleichung
Weber
EUR 32,00
The Civil Law Notary Neutral Lawyer for the Situation
Murray / Stürner
EUR 49,90
Einführung in die Makroökonomik
Mussel
EUR 19,80
Urhebervertragsrecht in Spanien im Vergleich zum deutschen Recht
Steinhaus
EUR 41,00
Moderne Heuristiken der Produktionsplanung
Zäpfel / Braune
EUR 24,00
Rechtsanwalts und Gerichtskosten in Familiensachen
Dörndorfer
EUR 18,00
BilMoG Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Heyd / Kreher
EUR 29,80
Beck'sches Mandatshandbuch Zivilrechtliche Berufung

EUR 49,00
Das richtige Heim
Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren Organisationen (BAGSO) e.V.
EUR 3,90
Finanz und erfolgswirtschaftliche Jahresabschlussanalyse nach IFRS
Kirsch
EUR 35,00
Die GmbH & Still
Schulze zur Wiesche
EUR 42,00
Business Transactions in Germany (FRG)

EUR 670,00
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz: PartGG
Henssler
EUR 48,00
Der Euro
Issing
EUR 34,00


Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 2 Kommentare »

2 Kommentare to “Vergleich im Organspendefall”

  1. The Law meint:
    26.Juli 2010 at 7:52 pm

    Können Sie, ohne Ihr Schweigepflicht zu verletzen, Umstände nennen, die generell das Hundertfache des Bruttogehalts als Abfindung rechtfertigen?

  2. Wolf Reuter meint:
    26.Juli 2010 at 9:35 pm

    @The Law: generell sowieso nicht. Eine solche Regel gibts nicht. Im Einzelfall aber z.B nicht ungewöhnlich: Es gibt ein betriebliches Abfindungssprogramm (Ziel: Personalabau). Der/die Klägerin hat schwere Verfehlungen begangen, stört den Betriebsfrieden und ist seit Jahren (meistens gibt es eine Vorgeschichte) ein Problemfall. Mit den Mitteln des Kündigungsrechts ist aber kein Herankommen, und sei es nur wegen eines Formfehlers. das läßt man sich mal etwas kosten, vor allem, wenn man die übrige Belegschaft schützen und endlich wieder Ruhe im Betrieb haben will. Dann gibt es auch mal höhere Angebote, z.B. im öffentichen Dienst, wo es vorkommt, dass ganze Beschäftrigtengruppen unkündbar sind, aber nicht mehr gebraucht werden. Da hat es in der Vergangenheit saftige “Sprinterprämien” gegeben.

Kommentare