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Vergleich im Organspendefall
Von Wolf Reuter | 26.Juli 2010
Der “Organspendefall” (eine Frau wurde angeblich gekündigt, weil sie eine Organspende beabsichtigte, wir hatten den Fall hier besprochen) hat eine Wende genommen: Die Parteien haben sich verglichen: Die Mitarbeiterin geht, der Arbeitgeber gibt ihr 1.700 EUR, so steht’s im Hamburger Abendblatt.
Eintausendsiebenhundert EURO?
1.700 EUR?
Da muss doch wirklich keiner mehr Lust auf den anderen haben - eine fristlose Kündigung ist damit doch nie und nimmer zu begründen. Aber schön. 1.700 EUR.
Wir haben jüngst einer Sachbearbeiterin mit 1.800 brutto eine Abfindung von 180.000,00 EUR bieten müssen (nach schweren Verfehlungen, aber auch Formfehlern des Arbeitgebers) - und erlebt, dass sie ABLEHNT.
Ich gebe es auf. Andere gehen bei einer solchen Sache schon für 1.700. Einfach nicht zu fassen.
Angeblich könne die noch bis 6. August 2008 widerrufen. Wir bitten drum. Was sollen wir im Sommerloch sonst besprechen?
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Topics: Alltag im Arbeitsrecht |










26.Juli 2010 at 7:52 pm
Können Sie, ohne Ihr Schweigepflicht zu verletzen, Umstände nennen, die generell das Hundertfache des Bruttogehalts als Abfindung rechtfertigen?
26.Juli 2010 at 9:35 pm
@The Law: generell sowieso nicht. Eine solche Regel gibts nicht. Im Einzelfall aber z.B nicht ungewöhnlich: Es gibt ein betriebliches Abfindungssprogramm (Ziel: Personalabau). Der/die Klägerin hat schwere Verfehlungen begangen, stört den Betriebsfrieden und ist seit Jahren (meistens gibt es eine Vorgeschichte) ein Problemfall. Mit den Mitteln des Kündigungsrechts ist aber kein Herankommen, und sei es nur wegen eines Formfehlers. das läßt man sich mal etwas kosten, vor allem, wenn man die übrige Belegschaft schützen und endlich wieder Ruhe im Betrieb haben will. Dann gibt es auch mal höhere Angebote, z.B. im öffentichen Dienst, wo es vorkommt, dass ganze Beschäftrigtengruppen unkündbar sind, aber nicht mehr gebraucht werden. Da hat es in der Vergangenheit saftige “Sprinterprämien” gegeben.