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Verbot der sog. Bagatellkündigung

Von Wolf Reuter | 1.Dezember 2009

In der aktuelle Ausgabe des SPIEGEL wird heftig die Werbetrommel gerührt. Dabei geht es nicht um Uhren, Schmuck oder Audifahrzeuge, besonders schicke Sachen also, sondern um das leidige Thema “Bagatellkündigung”. Geworben wird für ihr Verbot. Gemeint ist mit diesem euphemistischen Begriff ja die Kündigung meist wegen einer Straftat, die nach Auffassung diverser Betrachter eben nur eine “Bagatelle” betrifft. In der Diskussion waren 50 €, im Spiegel soll die Grenze jetzt bei 25 € verortet werden.

 

Kronzeuge ist Norbert Blüm, der mit dem Satz zitiert wird, wenn es keine Ethik mehr gäbe, müsse man eben mehr Paragrafen schaffen. Vielen Dank, Herr Blüm. Das wird eine Monsternorm, die nicht unter zwei Seiten im Schönfelder einnehmen wird, denn im selben Artikel wird darauf hingewiesen, dass es Hin- und Her-Ausnahmen geben müsse, denn Arbeitgeber sollten sich selbstverständlich nur einmal beklauen lassen müssen (das dann aber schon…bitte sehr!). Der unsäglich schlecht recherchierte Artikel wälzt alle Klischees und vergisst auch meist zu erwähnen, dass viele der angeblichen Skandalkündigungen von den Arbeitsgerichten gerade als unangemessen und unwirksam betrachtet wurden.

 

Aber wer will Kreuzritter aufhalten? Es bedarf nur eines volksnahen Themas, Anette Kramme, MdB (http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/biografien/K/kramme_anette.html) und laut SPIEGEL arbeitspolitische Sprecherin der SPD im Bundestag (was auf ihrer Website nicht zu ermitteln ist), will das Ding endlich regeln (Liebe Frau Kollegin: wenn Ihnen heute in der Bundestagskantine einer 50 € aus dem Portemonnaie klaut, finden Sie dann immer noch, dass sei eine Bagatelle?). Bei Klau eine Abmahnung, erst dann soll es an die Kündigung gehen dürfen. Verdachtskündigungen will man gleich verbieten.

 

Oh Gott. Bitte nicht. Warum erwecken diese Leute immer den Eindruck, unsere Rechtssystem würde nicht funktionieren? Nur weil sechs oder sieben Kündigungen von der Presse aufs Podest gehoben werden, ist doch nicht einzusehen, dass man gleich den Untergang des BGB einläutet und dem Bundesarbeitsgericht einen Maulkorb verpasst. Und wer ständig darauf herumreitet, dass die Kündigungen “in Wahrheit” andere Gründe hätten, nun gut: Wenn man z.B. bei Erkrankungen erleichterte Kündigungsmöglichkeiten hätte, müsste sich vielleicht niemand mit so erniedrigenden Dingen abgeben.


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 6 Kommentare »

6 Kommentare to “Verbot der sog. Bagatellkündigung”

  1. Gibts für Bagatelldelikte bald die 2. Chance? « Rechtler meint:
    2.Dezember 2009 at 1:20 pm

    [...] Reuter-Arbeitsrecht.de findet sich ein gelungener Artikel zu diesem Thema Kategorien:Arbeitsrecht Kommentare [...]

  2. HiG meint:
    7.Dezember 2009 at 1:19 pm

    Dem Beitrag ist nicht mehr viel hinzuzufügen.
    Außer vielleicht: “Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.” Deftig, aber hier treffend. Kaum ein Praktiker wird solche Forderungen stellen. Schlimm, dass man einen ehemaligen Minister, der auch für das Arbeitsressort zuständig war, zu den Laien rechnen muss. Anstatt populistische und völlig praxisferne Forderungen zu erheben, hätte er sich mal lieber um eine vernünftige Kodifizierung des Arbeitsrechts kümmern sollen. Aber das wäre ja zu viel Sacharbeit gewesen.

  3. marian meint:
    15.Dezember 2009 at 2:50 am

    moin,
    ich komm aus s-h und meine kollege aus meck-pom. wir leben in dublin und sagen das wir norddeutsche sind.
    wenn die anderen kinder mitkriegen das es sowas gibt wie einen ethnischen ossi, dann halten die uns deutsche fuer voellig bescheuert.
    auf der anderen seite ist es schon traurig das so ein scheiss vor einem gericht verhandelt werden kann.
    menschen, die sowas ernstnehmen, sollten einen arzt aufsuchen bevor das schlimmer wird.

  4. Wolf Reuter meint:
    15.Dezember 2009 at 9:54 am

    @marian – ich stimme Ihnen zu. Der Grund des Angriffs ist – vermutlich – das berechtigte Gefühl, beleidigt oder diskriminiert worden zu sein. Ob das auch so gemeint war, lassen wir mal dahingestellt. Was m.E. nicht geht,ist, deswegen eine Oberbegriff “Ossi” zu generieren und ihn zur Ethnie hochzustilisieren. Weil Sie in Dublin leben: Wer in Irland, Ulster oder Schottland in der Schule einen englischen Akzent hat, wird gelegentlich genauso gehänselt wie in England mit einem schottischen oder irischen Akzent. Das dürfte die untere Grenzlinie ethnischer Diskriminierung im Sinne des Gesetzes sein, aber es gibt ja auch eine Geschichte dazu. Grüße nach Dublin!

  5. Tetrarchos meint:
    30.Dezember 2009 at 11:47 pm

    Aber natürlich Herr Reuter! Aus jedem Grund sollten Arbeitgeber kündigen dürfen, was die S c h e i s s e hergibt.Wir haben ja noch nicht genug Arbeitslose, wir brauchen mehr davon!
    Und die schönen Prozesse, die sich dadurch ergeben, kommen IHNEN als Anwalt natürlich sehr gelegen.Kein Wunder das sie gegen ein Verbot von
    Du-hast-ein-Tempotaschentuch-geklaut Kündigungen sind!

  6. Wolf Reuter meint:
    1.Januar 2010 at 5:01 pm

    Lieber Tetrachos, ist das ein ernstgemeinter Beitrag oder wollen Sie nur testen, welche Art von Sprache wir noch veröffentlichen? Bei Sch… ist die rote Ampel eigentlich erreicht. Wir genehmigen den Kommentar aber natürlich wegen seines inhaltlichen Tiefgangs. Die größte Erkenntnis liegt ja darin, dass Arbeitgeber nur deshalb Arbeitgeber geworden sind, weil sie Leute kündigen wollen. Warum denn sonst? Und als Anwalt will man ihnen natürlich aus Geldgeilheit dabei hefen, damit man ein Thema beim Golfspielen hat, über das man reden kann. Wußten Sie, dass es eine internationale Verschwörung gibt, die nicht will, dass wir die Wahrheit sehen? In diesem Sinne, bleiben Sie bei Ihren klar strkturierten Weltbild, Frohes Neues Jahr.

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