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Tierfreunde atmen auf: Hasenfeindin unterliegt vor Gericht

Von Wolf Reuter | 20.Juli 2010

 Ob sie Hasen nicht mag, ist strittig. Klar ist aber: In Vechta ziehen sich Lehrerinnen nicht (wie in München) vor den Schülerinnen aus. Stattdessen verklagen sie ihre Schüler lieber (wegen “Mobbings”).

Grund: Die beklagte (minderjährige) Schülerin hatte einen Hasen an die Tafel gemalt. Die Lehrerin war schreiend davon gelaufen. Der Hase war kein anzüglicher (Playboy-Bunny), sondern ein Vertreter der gewöhnlichen Lagomorpha oder Hasenartigen (zwei Ohren, gewaltige Sprungkraft).

Ob die Ansiedlung des Falls im eher ländlichen Westniedersachsen etwas mit der Lokalität zu tun hat, ist nicht bekannt. Hannover gilt z.B. gerade wegen seiner fehlenden Eigenschaften für einige Kulturkritiker als geistiger Mittelpunkt Deutschlands. Das schlägt wohl nicht von der Hauptstadt in die Provinz durch.

Im Hasenfall, der schon beim Auftakt die Republik erregte, ging es jetzt gegen die Lehrerin aus. Sie wollte (ernsthaft) der 15jährigen Schülerin untersagen lassen, die Behauptung zu verbreiten, sie - die Lehrerin - litte an Hasenphobie. Der Amtsrichter ging pragmatisch zu Werke: Er lud (minderjährige) Schüler/innen als Zeugen. Nachdem die bestätigt hatten, dass die Lehrerein schreiend vor dem Hasenbild davonlief, sah er die Behauptung der Hasenphobie als “erweislich wahr” an. Und wies die Klage ab.

Nun ist das kein arbeitsrechtlicher Fall. Mobbing ist aber ein typisches Arbeitsrechtsthema. Mobbingopfer müssen immer sehen, ob sie gegen ihren Arbeitgeber oder den/die Täter (falls voneinander verschieden) vorgehen. Warum man allerdings eine minderjährige Schülerin auf Unterlassung verklagt, sprengt meine Vorstellungskraft.

Die ungelöste Frage ist für mich: Geht das überhaupt? Die minderjährige ist nach § 828 Abs. 3 BGB wohl von vornherein gegen Deliktsklagen geschützt. Denn keine Schülerin muss damit rechnen (alterbedingt), dass die Lehrerin durchdreht, wenn sie einen Hasen sieht. Wo ist auch das Delikt? Klar, die Falschbehauptung (Hasenphobie) wäre vielleicht eine Verletzung des APR (des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts), das meistenteils von § 823 BGB geschützt wird. Aber Mobbing sehen die Arbeitsgerichte nur als fortgesetzte, menschenverachtende und systematische Persönlichkeitsrechtsverletzung - ein einmaliges Hasenbild erfüllt das wohl nicht. Dann fehlt es vielleicht schon an einem verletzten Schutzgut aus § 823 Abs. 1 BGB, jedenfalls am Verschulden.

Da hätte es wohl keiner Beweisaufnahme bedurft. Klage unschlüssig.

Hasen sind weise Tiere, sagt man.


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht |

9 Kommentare to “Tierfreunde atmen auf: Hasenfeindin unterliegt vor Gericht”

  1. Frank meint:
    20.Juli 2010 at 4:07 pm

    Jetzt aber mal Obacht, dass da keine Klage ins Haus kommt. Feinschaft ist doch was anderes als Angst, oder? ;-)

  2. Alexandra Braun meint:
    20.Juli 2010 at 4:17 pm

    Ein Stein fällt mir als Vegetarierin und Mensch vom Herzen. :-)

  3. Wolf Reuter meint:
    20.Juli 2010 at 4:30 pm

    @Alexandra Braun - lassen sie den Stein nicht fallen, in der Zeitung steht, eine Berufung sei möglich; noch so ein Vorwurf an den Amtsrichter, der das hätte auch ausregeln können.

    Ob der Dame (über deren Vergetariertum wir nichts wissen) übrigens ein Bild vom Verspeisen eines Hasen eher geschadet (”absoluter Horror”) oder genutzt (”jetzt wird das fiese Vieh fertiggemacht und ich bin erleichtert”) hätte, wird leider auf ewig unklar bleiben.

  4. Alexandra Braun meint:
    20.Juli 2010 at 4:44 pm

    @Wolf Reuter
    Und wie sieht es mit der Dame und Kaninchen aus? Fragen über Fragen.

  5. Wolf Reuter meint:
    20.Juli 2010 at 5:03 pm

    @Alexandra Braun - Nein, das kann man nur wissen, wenn man die Struktur der Phobie genau kennt. Anhand des Falls und der Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Kaninchen habe ich jetzt endlich verstanden, dass auch Kaninchen zur Familie der Hasenartigen gehören (wozu die mir bisher verschlossene Erkenntnis gehört, dass Rotkaninchen auch als Wollschwanzhasen bezeichnet werden. Beeindruckend. So gesehen, müsste sie bei Kaninchen auch zusammenbrechen (wenn die Phobie streng wissenschaftlich funktioniert). Andererseits sagt Wikipedia, dass “Kaninchen” gar kein feststehender zoologischer Begriff sei. Sie haben Recht: Fragen über Fragen. Und ich muss noch einen Schriftsatz machen - ohne Hasenbildchen.

  6. Alexandra Braun meint:
    20.Juli 2010 at 5:12 pm

    Frohes Schaffen. Ich nehme aus dem Fall mit, dass der Sardische Pfeifhase ausgestorben ist. Ein Jammer, nichts bleibt.

  7. Wolf Reuter meint:
    20.Juli 2010 at 5:14 pm

    Traurig. Das hatte ich übersehen. Sie haben mir jetzt den Abend verdorben. Das rettet den Pfeifhasen auch nicht mehr :-)

  8. Alexandra Braun meint:
    20.Juli 2010 at 6:51 pm

    Das bedauere ich sehr. Wenn ich Ihnen vielleicht einen Schokohasen schenkte - mit oder ohne Schleife? :-)

  9. Wolf Reuter meint:
    20.Juli 2010 at 7:11 pm

    Schokohase - sehr gerne! Aber nur, wenn Sie mich von den Kosten eventueller Rechtsstreite aus Schutzrechtsverletzungen Dritter freistellen. Falls nicht: Nur mit Schleife…:-)

Kommentare