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Streik und Kündigung
Von Wolf Reuter | 15.Oktober 2009
Weht die Brise in Berlin besonders steif? Die Presse meldet die Kündigung einer Arbeitnehmerin der Gebäudereinigungsbranche, die von ihrem Arbeitgeber angeblich im Fernsehen bei einer Demo, die als Warnstreik gedacht war, gesehen wurde.
Die Kündigung dieser und anderer Mitarbeiter findet das Arbeitsgericht Berlin unwirksam.
Der Tagesspiegel (online 15.10.2009):
“…Ihr Chef von der AGG Gebäudereinigung soll seine Mitarbeiterin beim Streik im Fernsehen gesehen und sie prompt gefeuert haben. Von der Firma war gestern dazu auf Nachfrage keine Stellungnahme zu bekommen. Wohl aber vom Arbeitsgericht: Es untersagte der Firma, Arbeitnehmern wegen ihrer Teilnahme an rechtmäßigen Streikmaßnahmen zu kündigen. Die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hatte den Eilantrag gestellt und konnte den Erfolg am Nachmittag vermelden…”
Das war wohl eher eine einstweilige Verfügung als eine Kündigungsschutzklage. Aber das am meisten fällt ins Auge: Wenn man in Deutschland 2009 eine Kündigung aus diesem Grund ausspricht, was muss man da für ein Weltbild haben? Das so etwas nicht funktioniert, die Einsicht hätte man wirklich jedem zugetraut. Der Arbeitgeber gehört wegen vorsätzlicher und sinnloser Beschäftigung der Arbeitsgerichtsbarkeit angeklagt! Schön: Laut Tagesspiegel war eine Stellungnahme nicht zu bekommen – vielleicht war doch alles ganz anders, wer weiß…Der TSP meldet weiter, die Dame sei jetzt arbeitslos. Kümmert sich auch jemand um die Kündigungsschutzklage, bevor die 3-Wochen-Frist verstreicht?
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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 1 Kommentar »



















15.Oktober 2009 at 4:50 pm
Ich habe lange in USA gelebt. da gibt es Morde an Gewerkschaftsmitgliedern, wenn sie streiken wollen. Deutschland ist ein zivilisiertes Land, macht Eucht das klar!