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Stefan Aust
Von Wolf Reuter | 14.März 2008
***Aktuell***
Der letzte Akt:
Zeit und Tagesspiegel melden, dass Herr Aust sich außergerichtlich geeinigt habe. Alle Parteien, auch Herr Austs prominenter Anwalt, haben Stillschweigen vereinbart. Trotzdem berichten die beiden genannten Quellen von einer Abfindung von vier bis fünf Millionen Euro. Trifft das zu, dann hat er sich wohl doch “klein” gemacht. Denn in diesem Fall dürfte man zu dem Schluss gekommen sein, er sei doch kein leitender Angestellter - oder aber seine Bezüge waren so exorbitant, dass vier bis fünf Millionen nur die gesetzliche Abfindung darstellen, die er als leitender Angestellter nach §§ 9, 10 KSchG zu erwarten gehabt hätte. Die ist aber auf 15 Monatsbezüge begrenzt. So viel hat er dann wohl doch nicht verdient.
Wir gratulieren allen Beteiligten, dass sie die Kuh vom Eis haben.
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Topics: Alltag im Arbeitsrecht |


