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Sonntagsfrühstück: Karrierefrage zum LowPerformer
Von Wolf Reuter | 22.Januar 2012
Die Sonntagszeitung liegt aufgeschlagen in den letzten Zügen. Da sieht man auch mal in den Karriereteil. Ich mache das nicht, weil ich mich nach etwas anderem umsehe, oder wissen will, was ich verpasst habe. Es geht um die Arbeitsrechtskolumne, den großen Bruder meiner Kolumne in der Tagesspiegel-Tochter Berlin Maximal.
Heute: Ehre, wem Ehre gebührt. Der Berliner Arbeitsrechtler Christoph Abeln muss in Fachkreisen nicht vorgestellt werden. Heute am Sonntag hatte man ihm die Frühstücksfrage schlechthin gestellt. Wahrscheinlich hatte er sich schon lange gefragt, wann er mal dazu verdonnert wird, zu dieser Nr. 1 der ewigen Bestenliste der (bitte um Nachsicht) Berliner Agenturfragen öffentlich Stellung zu nehmen:
Er hat es bravourös gemacht. Die volle Antwort im Tagesspiegel sollte man sich durchlesen, wenn man ernsthaft glaubt, die Frage stellen zu dürfen. Sie hat etwas Naives. Wer mit 30 Jahren 60 Stunden die Woche in seiner Agentur schuftet, ärgert sich sicher, wenn einer nur 40 arbeitet, aber dafür auf Urlaub und Überstunde pocht. Aber auch hier gilt – leider – dass Arbeit nur in der rechtlichen Struktur eine verfügbare Ressource ist, die wir nun einmal haben. Diese Struktur hat kein Leistungselement. Der Antwortkern, also „Nein“ – wäre mir bei weitem nicht so vornehm gelungen, ohne Anflug von Zynismus.
Das erspart mir, heute etwas Inhaltliches zum Low Performer schreiben zu müssen. Wenn Sie noch unsicher sind: Auch Herr Abeln meint, dass Sie diese Kündigung bitteschön gleich wieder vergessen sollten. Das hätte ich Ihnen auch gesagt.
Warum hatte ich diesen Beitrag eigentlich platziert? Ach ja: Also, ehrlich gesagt, weil mir die Teetasse angesichts des Layouts aus der Hand fiel – vor Lachen. Heute lautet die „Karrierefrage“ im Tagesspiegel nämlich „Ist Faulheit ein Kündigungsgrund?“. Tja. Es gibt so vieles, was einen an seiner Karriere interessiert. Wer dachte, seine Faulheit schade ihm, kann sich nach Lektüre ja jetzt wieder ans Sonntagsfrühstück setzen. Denn keine Angst. Rechtlich gesehen verhalten Sie sich richtig.
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