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Showdown für Emmely - wie stehen die Wetten?
Von Wolf Reuter | 4.Juni 2010
Ich frage mich, ob es das schon einmal gegeben hat:
In knapp einer Woche, am 10.06.2010, verhandelt das BAG bekanntlich die “Bagatellkündigung” von Emmely. In den einschlägigen “Solidaritätsforen” wird die Werbetrommel gerührt: Erst soll eine Kundgebung vor dem BAG stattfinden, dann hat man für die Stunde “danach” noch eine Kundgebung geplant, schließlich eine Pressekonferenz, dann eine weitere Kundgebung bei der Kaisers-Filiale in Berlin, in der sie mal gearbeitet hat.
Wenn das alles so kommt (Ankündigungen werden bekanntlich nicht immer in die Tat umgesetzt), dürfte das der aufsehenerregendste Prozess sein, der seit urdenklichen Zeiten in Erfurt lief. Dass der Prozessinhalt den Medienrummel nicht immer rechtfertigt, konnte man ja im Stuttgarter Ossi-Prozess sehen (zumindest in der ersten Runde am 15.4.20109, bei welcher der Autor prozessbevollmächtigter Augenzeuge sein durfte). Ich hatte noch keinen Prozess, bei dem ich zeitanteilig am Verhandlungstag weit weniger mit Gericht und Gegenanwalt als mit Journalisten reden musste. Und warum? Weil angeblich das erste Mal über die Frage entschieden wurde, ob Ossis eine Ethnie sind. Unsinn! Das hatte das Arbeitsgericht Würzburg doch schon im Januar 2009 rechtskräftig entschieden, aber kein Hahn krähte (und das war grob damals - dort ging es u.a. um das Wort “Ostschwuchtel”).
Zurück zu Emmely.
Da ist es genauso wie im Ossi-Prozess. Der Erkenntnisgewinn wird den Medienzirkus nicht befriedigen und die Aktivisten schon gar nicht. Ich wollte eigentlich keine Wetten abschließen, aber da ich es an anderer Stelle öffentlich gesagt habe: Ich denke, die Kündigung wackelt. Nicht etwa, weil die Aktivisten die Verdachtskündigung gekippt bekommen (die haben noch nicht gemerkt, dass das LAG von einem Tatnachweis ausgegangen ist), auch nicht, weil es neue “Bagatellregeln” geben soll, und schon gar nicht, weil man vor Gericht lügen darf wie gedruckt, was sie nun einmal getan hat - nein, sondern schlicht, weil die Unterschlagung eines Pfandbons von 1,30 EUR Wert, der nicht dem Arbeitgeber gehört, sondern dem Kunden, der ihn aber wohl (muss man zu ihren Gunsten unterstellen) verloren und nie zurückverlangt hatte, einfach kein geeigneter Kündigungsgrund ist. Hätte sie das Ding dem Kunden an der Klasse weggeschummelt und später für sich gebont - keine Frage, fristlos…hätte sie 1,30 EUR aus der Kasse genommen - keine Frage, fristlos. Aber hier ist der Kündigungsgrund “an sich” zweifelhaft, wenn es darum geht, einen irreparablen Vertrauensverstoß zu begründen.
Nun, das wird viele überraschen, aber es wäre die bei weitestem eleganteste Lösung. Verdachts- und außerordentliche Kündigung blieben unangetastet. Ich kann mich täuschen. Aber das ist mein Tipp.
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Literatur zum Thema
Topics: Alltag im Arbeitsrecht |

















4.Juni 2010 at 4:21 pm
Gibt es eine Fundstelle oder zumindest ein Az. zu Arbeitsgericht Würzburg?
4.Juni 2010 at 9:35 pm
ArbG Würzburg, Urteil vom 23.01.2009
- 3 Ca 664/08. Leider nicht in einer Zeitschrift publiziert, aber natürlich bei Juris, sowie BeckRS 2009, 62903. Ich habe noch mal nachgelesen - “Ossi” und “Schwuchtel” wurden doch getrennt verwendet. Der Schadensersatz scheiterte bzgl. “Ossi” an der ethnischen Identität, bzgl. beider Schmähungen an der Zurechnung der Äußerung zur (verklagten) Bundesrepublik (es ist ein Bundeswehrfall).
10.Juni 2010 at 3:31 pm
Die Kündigung wackelte und fiel:
http://www.personalpraxis24.de/startseite/thema-der-woche/
10.Juni 2010 at 5:18 pm
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