Reuter Arbeitsrecht

Kommentar des Tages

Noch nicht genug vom zurückliegenden 17. Juni - den (früheren) Tag der deutschen Einheit und Jubiläum des Volksaufstandes in der DDR? Sie sollten jedenfalls immer bedenken, dass die ganze Sache einen - wenn man so will - arbeitsrechtlichen Ausgangspunkt (Erhöhung der Arbeitsnormen 1953) hatte. Wer das teils faszinierende, oft gruselige Sammelsurium der erfreulicherweise in den zurückliegenden Tagen berichteten Einzelschicksale und Zusammenhänge noch einmal sichtet, kann auch auf eine Täterbiografie stoßen, die in ihrer Widersprüchlichkeit und Absurdität ihresgleichen sucht. Die Rede ist von Max Fechner, dem damaligen DDR-Justizminister. Der Tagesspiegel hat ihm einen Beitrag gewidmet, den man lesen sollte. Fechner fiel in Ungnade, weil er - aus Sicht der SED - unglücklich - auf eine grundrechtliche garantierte Demonstrationsfreiheit verwies, die die Leute angeblich hätten. Und zwar, ohne dazu gedrängt worden zu sein und vor allem ohne Absprache. Die Demonstrationen legte er gar als „Streik“ aus - aus seiner Sicht legal. Anscheinend, denn Parteinahme für die Aufständischen lag ihm absurderweise fern. So etwas musste in der DDR im Zuchthaus enden. Auch für einen Minister. Wie so viele vom Stalinismus geprägte Funktionäre überlebte er - der echte Stalinismus war ja vorbei - und wurde sogar teilweise durch eine Wiederaufnahme in die SED rehabilitiert. Andere, weniger glückliche, wurden sogar getötet, weil sie am 17. Juni 1953 auf der Straße waren und von ihrem vermeintlichen Grundrecht Gebrauch machten. Max Fechner endete als DDR-Briefmarke. Mehr öffentliches Interesse für den Volksaufstand war nie als beim diesjährigen Jubiläum. Mal sehen: Die Diskussion um einen echten Nationalfeiertag kommt vielleicht wieder in Gang.

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Ran an die nackte Wahrheit…kältefrei?

Von Wolf Reuter | 19.Dezember 2011

Wie jedes Jahr: Es gibt einen Arbeitsrechtsquiz, diesmal: Spiegel Online.

Wie jedes Jahr: Jeder darf spielen und sich für sich selber schämen oder freuen. Die 10 Fragen zeigen auch, dass man als Jurist auf jede, wirklich jede Formulierung achtet.

Weihnachtsrechtsquiz Arbeitsrecht (Spiegel Online)

Ich verrate mein Ergebnis nicht. Sie können sich aussuchen, ob das geschieht, um mich nicht zu beschämen. Oder ob ich Sie nicht beschämen will.


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 6 Kommentare »

6 Kommentare to “Ran an die nackte Wahrheit…kältefrei?”

  1. ??? meint:
    19.Dezember 2011 at 4:57 pm

    Habe das Spiegel-Rätsel mitgespielt, aber einiges falsch. Bin auch keine Juristin.

    Eine Sache hat mich jedoch irritiert, und das war die Stellenausschreibung für den Weihnachtsmann, die altesr- und geschlechtsneutral sein sollte, so die Erklärung.

    Ich sehe im Weihnachtsmann-Job einen 30-Minuten-”Theaterauftritt” pro Familie, als Laienschauspieler, sozusagen.

    Im Theater und Film gilt die Sonderregelung, dass man für die Rolle detailllierte Anforderungen stellen darf, also Mann/Frau , alt/jung, dick/dünn und wenn einer als Krimineller mit schiefen Zähnen und Hackfresse gesucht wird, dann kommt nicht einer, der den Gentlemann spielt.

    Darf ein Weihnachtsmann ein älterer Herr sein?
    Darf Frau Holle eine Oma sein?
    Darf Gretchen weiblich und jünger als 25 sein?
    Dürfen Tänzerinnen nach ihrem Gewicht gefragt werden?
    Ja, nach deutschem Bühnentarifvertrag.

    Man stelle sich vor ein Neger, der im Rollstuhl sitzt, Kurde oder Araber, kann kaum deutsch, mit doppelter Staatsbürgerschaft, schwul, kommt jetzt als Weihnachtsmann und eröffnet den Nürnberger Christkindlmarkt.

    Den Weihnachtsengel spielt eine Dame, die eine Mischung aus Alice Schwarzer und Renate Künast darstellt.

    Ich (kenne das Arbeitsrecht der Kulturbranche) denke, dass Theaterrollen und Schauspielszenen mit geschlechtertypischer Differenzierung ausgeschrieben werden dürfen. Gilt auch für die Musik. Sie brauchen für das Weihnachtsoratorium den Thomanerchor (ohne Mädchen) und dann einen Sopran, einen Alt (Damen), einen Tenor und einen Bass (Herren). Es geht nicht anders.

  2. Uli meint:
    19.Dezember 2011 at 5:15 pm

    9/10. Frage 10 falsch beantwortet, wobei ich Zweifel hab, dass der Kundenberater sich wirklich den Glitzerfummel gefallen lassen muss.

  3. Wolf Reuter meint:
    19.Dezember 2011 at 5:58 pm

    @Uli – ja, die Frage habe ich mir auch gestellt. Plädiere für eine Menschenwürdeprüfung: Als Santa-Bunny im Bikini ist eine Grenze überschritten, bei der man “nein” sagen kann. Und vielleicht sollte. Aber ein Pailettenhemdchen, ja mei…

    ??? – Weihnachtsmänner sind keine Schauspieler. Es ist nicht dasselbe, ob man den Weihnachtsmann auf der Bühne spielt oder im Kaufhaus. Nur der erstere muss in die Künstlersozialkasse zahlen und darf deswegen auch diskriminiert werden…

  4. nichtswissender meint:
    20.Dezember 2011 at 1:01 pm

    8 von 10 für einen blöden Betriebsrat nicht schlecht oder?
    Die Stellenausschreibung und der Kundenberater haben mir das Genick gebrochen.

  5. Wolf Reuter meint:
    20.Dezember 2011 at 1:23 pm

    @ nichtwissender – Trost: Wie Sie sehen, wird gerade der Kundenberater hier sehr kontrovers gesehen :-) – Und die Stellenausschreibung. Na ja. Von meiner letzten Antwort ausgehend muss ich heute fast sagen: Weihnachtsmann ist eben *mann. Warum geschlechtsneutral ausschreiben, Schauspieler hin oder her. Nein: Die Frage war einfach blöd.

  6. Personalratstante meint:
    21.Dezember 2011 at 9:53 am

    Auch 8 von 10 – doch was von den Fortbildungen im Gedächtnis geblieben. Bei mir war es die Weihnachtsfeier; naja. Wenn ich bis morgens um vier zeche und der Chef schon seit vielen Stunden weg ist; einverstanden – dann ist das meine Party und mein Risiko geworden; aber ich muß doch nicht zur gleichen Zeit wie er die Feier verlassen. Außerdem war es der Kranke auf dem Weihnachtsmarkt – ich war nicht sicher und hab nach Gefühl entschieden. Na klar darf man zu allen notwendigen Erledigungen aus dem Haus gehen, ich würd mich aber nicht gerne auf dem Weihnachtsmarkt beim x-ten Glühweinchen sehen lassen. Auch wenn das keine Kündigung nach sich zieht, würde ich da immer zur Vorsicht raten. Die Weihnachts*mann*-Frage hatte ich richtig (öffentlicher Dienst halt…); aber die Vorstellung von Inseraten “Weihnachtsperson gesucht…” find ich auch nur noch kurios ;-) . Hat aber Spaß gemacht, das Quiz. Danke für den Tip und für den Blog, und allen frohe Weihnachten!!

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