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Porsches Krieg vor den Arbeitsgerichten - Ulrich Schirmer ./. Porsche AG, Version 5.0 Reloaded

Von Wolf Reuter | 10.Februar 2010

In Stuttgart läuft bekanntlich längst nicht mehr alles so rund wir in den glücklichen Tagen, als Wendelin Wiedeking der Lieblingsmanager der Republik war und fast ein Viertel des deutschen Bruttoinlandsprodukts am mittleren Neckar zusammengebaut wurden. Richtig schlecht geht es den Stuttgartern aber auch nicht, sonst würde nicht so eifrig prozessiert:

Seit Jahren versucht Porsche vor den Arbeitsgerichten, einen Mitarbeiter loszuwerden, der seinem Arbeitgeber (über-)deutliche Worte gesagt und dabei die Anstandsregeln verletzt hatte (”Jagd auf Kranke”), bei Angela Merkels Besuch im Werk um eine Petition für ein Anti-Mobbing-Gesetz überreichte (was der Arbeitgeber verständklicherweise auf sich selbst bezog)etc. und davon einfach nicht Abstand nehmen will. Die fünfte Kündigung seit 2002 wurde heute - wie es nach den Pressemeldungen aussieht - vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gekippt. Revision nicht zugelassen, Nichtzulassungsbeschwerde in Kündigungsschutzssachen bekanntlich so gut wie aussichtslos.

250.000,00 EUR Abfindung sollen angeboten und ausgeschlagen worden sein: Der Mann will arbeiten, berichteten schon Anfang des Jahres die Medien (Stuttgarter Nachrichten Online).

Ulrich Schirmer, so heißt der Mann, gibt nicht nach - und bekommt recht, aber keine Chance. Seit 2002 wird alles immer nur verbitterter. Natürlich haben seine Vertreter die allfälligen Weiterbeschäftigungsanträge gestellt. Natürlich wurden sie vollstreckt. Alles hat man aus der Trickkiste geholt: Zwangsgeldvollstreckungen fallen zusammen, wenn es eine neue Kündigung gibt. Also noch mal kündigen - und alles noch mal von vorne. Fünfmal! Neben den menschlichen Kosten: 75.000,00 EUR Zwangsgelder, fast eine Viertelmillion Lohn nachgezahlt, die Prozesskosten - und kein Ergebnis!

Mein persönlicher “Rekord” liegt zwar bei 23 Kündigungen in nur 18 Monaten. Manchmal kracht es eben heftig. Aber nach der Sturm- und Drangphase jüngeren Lebensalters kommt man als Anwalt zu der Erkenntnis, dass auch die Rechtsordnung Grenzen hat.

Wenn der Arbeitgeber einfach nicht mehr will, - damit ist eine ernste Unwilligkeit, kein Sträuben gemeint - kann man ihn kaum effektiv zwingen; soll der Vorstand in Zwangshaft, weil er meint, ein Mitarbeiter, der ihn beschimpfe, solle nicht mehr dort arbeiten? Nein. Das Gesetz weiß, dass man einen Willen nicht unbegrenzt brechen darf: Wer ein halbes Jahr Zwangshaft erduldet hat, aber immer noch nicht macht, was im Urteil steht, gegen den kann man nicht weiter vollstrecken (§ 888 ZPO hat eine verfassungsmäßige Grenze).

Wir meinen, in solchen festgefahrenen Fällen hilft nur das Reden über den Preis. Was nützen denn acht (!) Jahre Rechtsstreit und zwei Ausflüge nach Erfurt? Was macht der Mann in dieser Zeit?

Eine Lebensperspektive ist das jedenfalls nicht - Herr Schirmer war, als alles anfing, noch in seinen Vierzigern, jetzt ist er schon Mitte 50 und kämpft immer noch um einen Arbeitsplatz, den er nicht wiedererkennen würde, wenn er ihn sähe.

Traurig, aber keine neue Erkenntnis: Das Recht ist ein hohes Gut, aber kein Naturgesetz. In der Nähe von Berlin gibt es noch das Örtchen Kohlhaasenbrück. Es ist benannt nach Michael Kohlhaas, dem tragischen Helden aus dem Roman Heinrich von Kleists. Kohlhaas war auch Unrecht geschehen. Es wollte nur nicht vergehen, indem er immer neue Prozesse gewann. Sein Leben ist daran gescheitert. Als Anwalt kommt man ganz, ganz selten in die Versuchung, einem Mandanten das Buch zu geben und den Rat, jetzt einen Schlussstrich zu ziehen.

Früher gab es mal ein Schuldscheidungsrecht. Wie die meisten meiner Generation habe ich nie verstanden, wie das Ergebnis eines Gerichtsurteils sein konnte, dass eine Beziehung entgegen des Willens einer Partei aufrechterhalten werden muss. Im Arbeitsrecht ist das systembedingt die Regel. Sie hat Grenzen, wie der Fall aus Stuttgart zeigt.

Oder kommt Kündigung Nr. 6? Unser Wort: 500.000 Abfindung. Und Schluss.


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