Reuter Arbeitsrecht

Kommentar des Tages

Die Ehegattenaffäre lässt mir keine Ruhe. Georg Schmid, bereits gebeuteltes Fraktionsmitglied der CSU im bayerischen Landtag, erwischt es gerade besonders hart. Jetzt ermittelt auch die Staatsanwaltschaft - wegen Scheinselbständigkeit. Gemeint ist natürlich: Wenn tatsächlich ein Arbeitsvertrag mit seiner Ehefrau vorgelegen hätte, dann wären für den ja Beiträge in die gesetzliche Sozialversicherung abzuführen gewesen. Fiktiv. § 266a StGB bestraft den, der das vorsätzlich nicht macht. Den „Vorsatz“ hat die Rechtsprechung allerdings vor langer Zeit abgeschafft. Nicht zahlen = Strafen, lautet die Praxis. Der Unternehmer hat die Gesetze zu kennen. Herr Schmid ist Politiker (freilich in der Landespolitik) und spürt nun am eigenen Leibe den Irrsinn dieser Gesetzesanwendung. Von der falschen Einschätzung einer Selbständigkeit bis zur Vorstrafe eben, von den Kosten der damit verbundenen Verfahren mal ganz zu schweigen. Die Zusammenhänge, warum bestimmte Gesetze in einigen Fällen haarsträubende, ja, existenzvernichtende Folgen haben, die versteht man als Politiker oft nicht. Deshalb: Bleiben Sie doch in der Politik, Herr Schmid. Werben Sie bei Ihren Kollegen für transparentere und vor allem handhabungssichere Gesetze auf so drögen Ebenen wie dem Arbeits- und Sozialrecht. Viele meiner Mandanten haben das durchgemacht, was Ihnen bevorsteht. Schadenfreude will sich da bei mir gar nicht einstellen. Es ist furchtbar. Ein freundlicher Hinweisgeber hat mich übrigens auf das bayerische 28/2000, dort S. 792 aufmerksam gemacht. § 2 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes vom 8.12.2000 erlaubte die Ehegattenbeschäftigung, die 2000 eigentlich verboten wurde, tatsächlich auch weiterhin, wenn es sich um bestehende Verträge handelte. Insoweit ist alles völlig legal gelaufen - dennoch spricht man jetzt von einem Skandal. Uli Hoeneß, der Aufsichtsrat bleiben darf, hat wenigstens mutmaßlich gegen Gesetze verstoßen.

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Offline – Glanz und Elend des Arbeitsrechtsrechts

Von Wolf Reuter | 27.September 2012

Es gibt Menschen mit Berufen, die mir Furcht einflößen. Zumindest mehr Respekt, als mir lieb ist. Christoph Schmitz-Scholemann ist so ein Beispiel. Es liegt an seinem Beruf, dass er daran beteiligt ist, wenn mir gelegentlich eine Niederlage zugefügt wird (kann weh tun, ist auch schon geschehen). Manchmal ruhen auch Hoffnungen auf ihm. Nicht leicht mit ihm. Dabei wüsste er allenfalls mit Mühe, wer ich überhaupt bin (noch ein Anwalt). Wie gesagt: Es liegt am Beruf – der Mensch ist Richter. Letztinstanzlich. Im 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (zuständig auch für die SOKA Bau, aber das ist jetzt zu langatmig). Wir ersparen uns die Frage, ob es letztinstanzliche Gerichte gibt oder überhaupt geben darf – sei es nach der Verfassung oder der Kirchendoktrin.

Seit Jahren arbeiten wir nun mit einigem Erfolg daran, dieses Blog zu einem möglichst unterhaltsamen Forum zum Arbeitsrecht auszubauen. Da hat sich – auch durch weit über 5oo andere juristische Blogs – der Eindruck festgesetzt, Arbeitsrecht mit Humor könne man außerhalb der Kolumnen von Volker Rieble in der Presse eben nur online unterhaltsam – äh – gestalten? Darstellen? Egal. Für den Augenblick. Es ist alles ein Irrtum gewesen.

Deshalb ist es eine willkommene Niederlage dieser engstirnigen Auffassung, wenn ich heute bei der Lektüre der NZA Tränen gelacht habe. Ist mir noch nie passiert (ehrlich). War auch der Überraschungseffekt, ich konnte ja nicht ahnen, was sich hinter dem Titel „Vom Flashmob zum Pfandbon – Glanz und Elend im deutschen Arbeitsrecht“ (*) verbergen könnte. Sie wissen es auch nicht, denn ich kann es nicht verlinken (die NZA ist nicht umsonst). Wie schrecklich offline und digital naive!

Ich weiß jetzt von Herrn Schmitz-Scholemann ein paar Sachen, die bisher sogar mir entgangen sind. Etwa, dass es 1984 beim Arbeitsgericht Düsseldorf (19.12.1984 – 6 Ca 5682/84) ernstlich darum ging, ob es in einem Zeugnis einen grundlegenden Bedeutungswandel gibt, wenn – ach, lassen wir das Urteil sprechen:

Die Kl. wandte sich daraufhin an die Bekl. und machte geltend, statt “integeren” müsse es “integren” heißen und bat darum, dies noch zu berichtigen. Die Bekl. weigerte sich. Die Kl. hat u.a. ausgeführt, sie habe einen Anspruch darauf, ein Zeugnis zu erhalten, das nicht mit derart störenden Schreibfehlern behaftet sei. Die Schreibweise “integeren” sei falsch…

Der Verfasser des Urteils – das im Leitsatz dazu sagt:

Es bleibt unentschieden, ob “integren” oder “integeren” die für Zeugnisse richtige Schreibweise darstellt.

war – vermuten wir mal – der damalige Richter am Arbeitsgericht Düsseldorf Schmitz-Scholemann.

Warum ich Ihnen davon erzähle?

Weil das jedenfalls der beste Artikel in der NZA in mindestens einem Jahrzehnt war. Weil er eine – gerne akzeptierte – Einsicht bedeutet: Humor gibt es auch offline. Glauben Sie mir. Wenn nicht mir: der Wahrheit. Die lautet wie? Ist doch klar:

Das deutsche Arbeitsrecht ist an sich in Ordnung. Es hat eigentlich nur drei Probleme, nämlich Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Arbeitsrichter.

Wer will da widersprechen?

(*)  Christoph Schmitz-Scholemann, “Vom Flashmob zum Pfandbon – Glanz und Elend im deutschen Arbeitsrecht”, NZA 2012, Heft 18, S. 1001 ff.


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 4 Kommentare »

4 Kommentare to “Offline – Glanz und Elend des Arbeitsrechtsrechts”

  1. BAG: Abschluss eines Kooperationsvertrags =/= tatsächlicher Betriebsinhaberwechsel | Jus@Publicum meint:
    28.September 2012 at 12:39 pm

    [...] er seit Jahren  – der Bedeutung seines Namens alle tapfere Ehre machend, unerschrocken “vor Menschen mit furchteinflössenden Berufen” -  mit wahrlich mehr als nur einigem Erfolg  daran arbeitet, seinen Blog “zu einem [...]

  2. Liz Collet meint:
    28.September 2012 at 12:51 pm

    es ist wie mit dem Medizinrecht, nur 3 Probleme: Arzt, Patient und die Krankenkassen. Whlweise ersetzbar durch die bösen RSVen, die das Arzt-Patienten-Vertrauensverhältnis aus reiner Geld- und Raffgier mit Versicherungsversprechen ruinieren. Und schuld sind, dass wir überhaupt den VI. Zivilsenat mit Arzthaftpflichtjudikatur beanspruchen müssen. ;-)
    Die Welt ist schlecht. Was für ein Glück. Was täten Sie und unser Berufsstand nur,wäre sie besser… ?

    Ich gehe erheitert in mich und sowas wie Kekse backen. Schuld daran sind Sie – die Lektüre Ihres Blogs hat unverkennbar Elemente gefahrgeneigter Arbeit. Und zudem ungeachtet nur in kleinen täglichen Dosen eingenommener arbeitsrechtlicher Häppchen Nebenwirkungen mit aufklärungspflichtiger Relevanz vor Lektüre und Einnahme.

    http://jusatpublicum.wordpress.com/2012/09/28/bag-abschluss-eines-kooperationsvertrags-tatsachlicher-betriebsinhaberwechsel/

    Heiteres WE !

  3. TZ meint:
    28.September 2012 at 2:56 pm

    Ich habe den Artikel auch mit Freude gelesen. Er war wirklich köstlich. Allein die Einleitung habe ich mehrmals gelesen. Ob diese einen Seitenhieb auf die Professoren beinhaltete? ;-)

    Mal schauen, ob ich auch mal eine Richterin in Bezug auf die Frisur kritisiere.

    Ähnlich unterhaltsam war auch der Beitrag von Rieble zu Emmely bzw. vielmehr zu den ganzen Leuten, die sich in dieser Sache zu Wort melden.

    Spontan fallen mir sonst keine weiteren Artikel ein.

  4. AJ meint:
    4.Oktober 2012 at 5:28 pm

    Auch unterhaltsam (von Rieble), mit einigen Spitzen gegen die Arbeitsgerichtsbarkeit:

    “Giftige Betriebsrätin”

    Betriebs-Berater 2011, 697

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