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Neue Publikation zu den “Emmely”-Fällen…

Von Wolf Reuter | 26.Juni 2009

Zur Diskussion um vermeintlich geringwertige Vermögens- oder Eigentumsdelikte und Kündigungen habe ich in der NZA 2009 Heft 11 (S. 594-596) einen Artikel veröffentlicht, der als Antwort auf bzw. Diskussionsbeitrag zum Aufsatz von Klueß (NZA 2009, 337) konzipiert ist. Sie sehen, dass auch die Fachwelt diese Fragen kontrovers sieht. Herr Klueß ist durchaus eine gewichtige Stimme, immerhin ist er Vorsitzender einer Kammer des Berlin-Brandenburgischen Landesarbeitsgerichts. Seine Argumente kanalisieren juristisch, was an teilweise überspitzt geäußerter Empörung auch in diesem Blog gepostet wurde. Dass ich anderer Meinung bin, habe ich deutlich gemacht, juristisch – meine ich – ist das BAG mit seiner Haltung auf dem besseren Weg als die Kritiker.


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 5 Kommentare »

5 Kommentare to “Neue Publikation zu den “Emmely”-Fällen…”

  1. lawuser25 meint:
    26.Juni 2009 at 8:55 am

    Kann man die Artikel downloaden oder sonstwo bekommen?

  2. Wolf Reuter meint:
    26.Juni 2009 at 8:58 am

    Nein, so einfach leider nicht: Meine eigenen Beitrag könnte ich zum download stellen, aber da gibt es z.Zt. technische Probleme. Die NZA (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht) ist eine der drei, vier führenden Arbeitsrechtspublikationen in der Fachwelt. Sie ist in jeder juristischen Bibliothek vorhanden. Wissenschaft wird gedruckt :-) – und muss bezahlt werden.

  3. Malte S. meint:
    29.Juni 2009 at 11:35 am

    Auch ohne Papier lieferte Beck-Online vorzüglich ;) Inhaltlich muss ich Ihnen zustimmen. Die Bagatellgrenze könnte man wenn überhaupt nur übernehmen, wenn man zugleich auch die Voraussetzung eines Antrags des Verletzten (analog) anwendet. Dies darf man wohl in der Kündigung selber sehen. Bestenfalls bei einem Diebstahl von mitgebrachten Sachen anderer Angestellter, käme ein Auseinanderfallen in Betracht.
    Auf der Ebene der Zumutbarkeit würde ich dagegen gerade bei derart niedrigen Beträgen ausgiebig schauen, ob “kleinere” Vertragsverletzungen nicht auf beiden Seiten vorkommen. Dadurch könnte man ggf. die Zumutbarkeitsgrenze weiter konkretisieren.

  4. A. Müller meint:
    30.Juni 2009 at 2:15 pm

    Es gibt kein Berlin-Brandenburgischen Oberlandesgericht…

  5. Wolf Reuter meint:
    30.Juni 2009 at 7:04 pm

    Lieber A. Müller, in der Tat. Schön, dass Sie den Fehler bemerkt haben, das beweist ja auch, dass Sie die Texte lesen. Ich habe natürlich nachgebessert, aber selbstverständlich nicht, um Spuren zu verwischen :-) . Herr Achim Klueß, der Verfasser des ersten Aufsatzes, ist selbstverständlich Vorsitzender der 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (das gibt es noch, ich war gestern erst da…), was die NZA – natürlich – richtig wiedergibt. Auch Anwälte sind nur Menschen und der Blog kein Hauptberuf. Ich könnte mich nur damit herausreden, dass ein Landesarbeitsgericht denselben Rang wie ein OLG hat. Davon wird’s nicht besser…

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